Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Entwurf des Landesentwicklungsplanes; hier: Beteiligungsverfahren zum geänderten Entwurf )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 17:11
Aktualisiert
26.11.15, 17:11
Beschlussvorlage (Entwurf des Landesentwicklungsplanes; 
hier: Beteiligungsverfahren zum geänderten Entwurf ) Beschlussvorlage (Entwurf des Landesentwicklungsplanes; 
hier: Beteiligungsverfahren zum geänderten Entwurf ) Beschlussvorlage (Entwurf des Landesentwicklungsplanes; 
hier: Beteiligungsverfahren zum geänderten Entwurf )

öffnen download melden Dateigröße: 98 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.11.2015 - Die Bürgermeisterin Az: 61-12-12 Nr. der Ratsdrucksache: 407-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2015 Rat 15.12.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwurf des Landesentwicklungsplanes; hier: Beteiligungsverfahren zum geänderten Entwurf __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 407-X/Z-1 1. Sachverhalt: Im ersten Beteiligungsverfahren zum LEP hat sich die Stadt der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes, der im Wesentlichen die Belange der Kommunen aufgenommen hat, angeschlossen. Dies kann im anstehenden Verfahrensschritt nicht erfolgen, die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes wird nicht kurzfristig vorliegen, sodass sie nicht Grundlage für eine termingerechte Beschlussfassung des Rates der Stadt Bad Münstereifel sein kann. Die Eingaben der Stadt Bad Münstereifel betrafen insbesondere die Zielausrichtungen der Siedlungsentwicklung (Festlegung von Siedlungsraum, Flächentausch, Flächenreserven, Flächenrücknahme, Eigenentwicklung untergeordneter Ortsteile, Innenentwicklung) sowie die Windenergie, den Klimaschutz und den großflächiger Einzelhandel. Die Regelungen des LEPs werden gravierende Auswirkungen auf die Siedlungs- und Bevölkerungsentwicklung insbesondere der ländlichen Regionen haben. Hier gab es zwar im grundsätzlichen Verbesserungen, die die kommunale Planungshoheit in den Fokus stellen. Den Kommunen werden Entscheidungsmöglichkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt. Unter Beibehaltung der grundsätzlichen Zielausrichtung des LEP ( Innenentwicklung, Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf die allgemeinen Siedlungsbereiche und den Schutz des Freiraums) wird den Kommunen jedoch nur ein geringer Handlungsspielraum eingeräumt. Dies betrifft den bedarfsgerechten Umgang mit Flächenreserven, der Flächenrücknahmen, die nun Planverfahren vorbehalten bleibt, des Flächentausch sowie der Bewertung der Eigenentwicklung, kleinerer Ortsteile, die Einzelfallbezogen erfolgt. Dieser Handlungsspielraum ist jedoch bei weitem nicht ausreichend, um die kommunale Planungshoheit ausreichend zu stärken und die Belange jeder einzelnen Kommune in angemessener Weise berücksichtigen zu können. Der Entwurf des LEP NRW kann unter www.nrw.de/landesplanung/ eingesehen werden, enthalten ist die Fassung Stand 25.06.2013 sowie der überarbeitete Entwurf, Stand 22.09.2015. Die Stellungnahme der Stadt Bad Münstereifel zum ersten Entwurf sowie die Erwiderungen der Landesregierung ist als Anlage 1 beigefügt. Hier wird auf die kommunalrelevanten Festlegungen eingegangen. Die weitergehenden Erwiderungen zu den Eingaben des Städte- und Gemeindebundes, können auf der o.a. Internetseite der Staatskanzlei eingesehen werden. Seitens des Kreises Euskirchen wurde mittlerweile unter Einbeziehung der Kommunen eine Stellungnahme zum LEP erarbeitet, die in den politischen Gremien des Kreises zur Beratung und Beschlussfassung ansteht. In dieser wird einleitend in den „Allgemeinen Anmerkungen“ auf die besonderen Situation und die Belange des ländlichen Raums eingegangen, die dann im nachfolgenden durch konkrete Vorschläge zum LEP-Entwurf ergänzt werden. Die Stellungnahme ist als Anlage 2 beigefügt. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Stellungnahme des Kreises Euskirchen zu übernehmen. Zudem sollte die Stadt ihre ursprüngliche Stellungnahme zum „Großflächigen Einzelhandel“ aufrecht erhalten. Im Rahmen der Abwägung dieser Eingaben wurden die Belange der Stadt nicht aufgenommen bzw. in ausreichendem Masse berücksichtigt. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren zur Aufstellung des LEP NRW ist in § 10 des ROG i.V. mit §§ 13 und 17 Landesplanungsgesetz geregelt. Danach sind die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu unterrichten. Für sie besteht die Möglichkeit im Rahmen der Beteiligungen eine Stellungnahme zum Planentwurf abzugeben. Nach Auswertung der Stellungnahmen erfolgt der Beschluss des Planes als Rechtsverordnung. Mit seiner Bekanntmachung wird der Landesentwicklungsplan rechtswirksam. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. Seite 3 von Ratsdrucksache 407-X/Z-1 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: Die Stadt Bad Münstereifel schließt sich der Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum überarbeiteten Entwurf des LEPs mit der nachfolgenden Ergänzung an. Gemäß dem LEP ist großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen zulässig. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Ausnahmetatbestände sind jedoch zu restriktiv. Wenn aus städtebaulichen und/oder siedlungsstrukturellen Gründen das Zentrum die Nahversorgung nicht aufnehmen kann wie in Bad Münstereifel, müssen zur wohnortnahen Versorgung, gerade mit den nahversorgungsrelevanten Sortimenten entsprechende Märkte in zukunftsorientierten Größen an Standorten mit Wohnsiedlungszusammenhang und guter verkehrlicher Anbindung planbar sein. Hier darf nicht entgegengehalten werden, dass weniger geeignete Standorte nur deshalb gewählt werden müssen, weil sie im Zentrum oder näher am Zentrum liegen. Die städtebaulichen Argumente müssen in solchen Ausnahmesituationen im Sinne der Planungsvorgaben des BauGB gegeneinander und untereinander auch mit denen des LEPs abwägbar sein. Insofern hält die Stadt Bad Münstereifel daran fest, die Ausnahmeregelung flexibler zu gestalten und den LEP entsprechend zu ändern.