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Sachstandsinfo (Bauleitplanung zur Steuerung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Kreuzau; hier: 33. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1, „Windenergieanlagen Lausbusch“, OT Thum, Nr. G 2, „Windenergieanlagen Steinkaul“, OT Thum, und Nr. F 15, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“, OT Stockheim)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
79 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
12.09.13, 18:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Sachstandsinfo (Bauleitplanung zur Steuerung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Kreuzau;
hier:  33. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1, „Windenergieanlagen Lausbusch“, OT Thum, Nr. G 2, „Windenergieanlagen Steinkaul“, OT Thum, und Nr. F 15, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“, OT Stockheim) Sachstandsinfo (Bauleitplanung zur Steuerung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Kreuzau;
hier:  33. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1, „Windenergieanlagen Lausbusch“, OT Thum, Nr. G 2, „Windenergieanlagen Steinkaul“, OT Thum, und Nr. F 15, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“, OT Stockheim) Sachstandsinfo (Bauleitplanung zur Steuerung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Kreuzau;
hier:  33. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1, „Windenergieanlagen Lausbusch“, OT Thum, Nr. G 2, „Windenergieanlagen Steinkaul“, OT Thum, und Nr. F 15, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“, OT Stockheim)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 09.09.2013 - öffentlicher Teil Sachstandsinformation für den Bau- und Planungsausschuss 25.09.2013 Bauleitplanung zur Steuerung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Kreuzau; hier: 33. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1, „Windenergieanlagen Lausbusch“, OT Thum, Nr. G 2, „Windenergieanlagen Steinkaul“, OT Thum, und Nr. F 15, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“, OT Stockheim 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Am 14.12.2011 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen beschlossen (VL 39/2011). Im Rahmen des Verfahrens muss das gesamte Gemeindegebiet nach sog. Potenzialflächen für die Ausweisung von Konzentrationszonen überprüft werden. Die Potenzialflächenanalyse ergab insgesamt sieben sog. Potenzialflächen, von denen vier als ungeeignet, zwei als geeignet und eine Fläche als bedingt geeignet eingestuft wurde. Mit Ratsbeschluss vom 26.06.2012 wurde die Verwaltung ermächtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 19.09.2012 in der Festhalle Kreuzau statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde im August/September 2012 durchgeführt. Am 19.02.2013 hat der Rat über die in den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen beraten und den Beschluss zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB beschlossen (VL 39/2011 2. Ergänzung). Die eingegangenen Stellungnahmen waren häufig ohne große Aussagekraft, da im FNP-Verfahren lediglich die Flächen benannt werden, ohne konkrete Anlagenstandorte oder -höhen. Hierzu wurde auf die Bebauungsplanverfahren verwiesen, in denen die Standorte und Höhen der Anlagen konkret benannt werden. Der nächste Schritt im Flächennutzungsplanverfahren ist die Offenlage. Die Durchführung der Offenlage erfolgt nachdem die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den drei Bebauungsplänen G 1, G 2 und F 15 erfolgt sind (siehe unten). Erst durch diese Verfahrensschritte können aussagekräftige Stellungsnahmen zu den drei Potenzialflächen erwartet werden. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen lässt sich erst beurteilen, ob die einzelnen Potenzialflächen überhaupt im weiteren Flächennutzungsplanverfahren (Offenlage) verfolgt werden. Bebauungsplan Nr. G 1, "Windenergieanlagen Lausbusch", Ortsteil Thum Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 1 entspricht der Fläche E in der Potenzialflächenanalyse aus dem Verfahren der 33. Änderung des Flächennutzungsplans. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.12.2012 gefasst (VL 58/2012). In selbiger Sitzung wurde zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB beschlossen (VL 58/2012 1. Ergänzung). Am 09.04.2013 hat der Rat dem vorgelegten Bebauungsplanentwurf, in dem Standorte, Leistung und maximale Höhen der geplanten sechs Windenergieanlagen aufgeführt sind, zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) durchzuführen (VL 58/2012 2. Ergänzung). Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 19.06.2013 im Rahmen einer Informationsveranstaltung in der Thumarena stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat bisher noch nicht stattgefunden. Die Verwaltung beabsichtigt diese Schritte erst durchzuführen, wenn Gutachten zu Schattenschlag, Lärm, Turbulenz, Landschaftsbildbewertung, und Artenschutz vorliegen. Durch diese Vorgehensweise können bereits in der frühzeitigen Beteiligungsrunde aussagekräftige Stellungnahmen der Behörden erwartet werden. Hinweise und Bedenken werden somit zu einem frühen Zeitpunkt geprüft und ggf. Interessenskonflikte gelöst. Die Gutachten werden nach Angaben der Vorhabenträger Ende des Jahres 2013 fertiggestellt, sodass die Beteiligung der Behörden im ersten Quartal 2014 durchgeführt werden kann. Nach Durchführung der Behördenbeteiligung werden die abwägungsrelevanten Stellungnahmen dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Als weiterer Schritt erfolgt daraufhin die Offenlage des (ggf. überarbeiteten) Bebauungsplanentwurfs (gem. § 3 (2) BauGB) mit anschließender Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen. Bebauungsplan Nr. G 2, "Windenergieanlagen Steinkaul", Ortsteil Thum Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2 entspricht der Fläche D in der Potenzialflächenanalyse aus dem Verfahren der 33. Änderung des Flächennutzungsplans. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.12.2012 gefasst (VL 59/2012). In selbiger Sitzung wurde zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB beschlossen (VL 59/2012 1. Ergänzung). Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2 sind die Nutzungsrechte für die Flächen vertraglich von einem Vorhabenträger gesichert. Ein Planentwurf mit Standorten, Leistungsfähigkeit sowie maximalen Höhe der Anlagen ist derzeit in Arbeit. Die Fläche bietet Platz für maximal drei Windenergieanlagen. Gutachten zu Schattenschlag, Lärm, Turbulenz, Landschaftsbildbewertung und Artenschutz sind in Auftrag gegeben. Ein Abschluss der Gutachten ist im Laufe dieses Jahres zu erwarten. Der Bebauungsplanentwurf wird voraussichtlich im Oktober fertiggestellt, sodass der Planentwurf anschließend den Ausschüssen und dem Rat am 11.12.2013 zur Diskussion bzw. Beschlussfassung vorgelegt werden kann. In selbiger Ratssitzung sollen die Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen werden. Die Beteiligungsverfahren werden nach Möglichkeit Anfang des Jahres 2014 durchgeführt. Bebauungsplan Nr. F 15, "Windenergieanlagen entlang Ellebach", Ortsteil Stockheim Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. F 15 entspricht der Fläche A in der Potenzialflächenanalyse aus dem Verfahren der 33. Änderung des Flächennutzungsplans. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.12.2012 gefasst (VL 57/2012). In selbiger Sitzung wurde zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB beschlossen (VL 57/2012 1. Ergänzung). -2- Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. F 15 sind die Nutzungsrechte für die Flächen vertraglich von einem Vorhabenträger gesichert. Ein Bebauungsplanentwurf mit Standorten, Leistungsfähigkeit sowie maximalen Höhen der Anlagen liegt noch nicht vor. Der Geltungsbereich bietet Platz für maximal sechs Windenergieanlagen zu den zwei bereits vorhandenen Windenergieanlagen. Ob die Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs noch vor der Sitzungsrunde November/Dezember vom Vorhabenträger fertiggestellt werden kann, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Allgemeines Nach Fertigstellung der Planentwürfe der Bebauungspläne G 2 und F 15 sollen diese den Ausschüssen und dem Rat vorgelegt werden, um die Durchführung der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu beschließen. Diese Verfahrensschritte sollen für alle drei Bebauungspläne spätestens im ersten Quartal des Jahres 2014 eingeleitet werden. Somit können den Ausschüssen und dem Rat noch vor der Sommerpause 2014 die abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt werden, um die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB zu beschließen. Zudem ist vorgesehen, die Offenlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplans parallel zur Offenlage der drei Bebauungspläne durchzuführen. Die Bezirksregierung Köln hat als Genehmigungsinstanz im Flächennutzungsplanverfahren die Vorgabe gestellt, dass die Bebauungspläne zeitlich mit dem Flächennutzungsplan als Satzung beschlossen werden. Zur kommenden Sitzungsrunde ist geplant, die Planentwürfe zu den Bebauungsplänen Nr. G 2 und F 15 vorzustellen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen. Zu jedem der vier Bauleitplanverfahren sind bzw. werden in Kürze städtebauliche Vertrage nach § 14 BauGB abgeschlossen, so dass eine Übernahme der Planungskosten gesichert ist. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm - -3-