Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
79 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
12.09.13, 18:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 09.09.2013
- öffentlicher Teil Sachstandsinformation
für den
Bau- und Planungsausschuss
25.09.2013
Bauleitplanung zur Steuerung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Kreuzau;
hier: 33. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung der Bebauungspläne
Nr. G 1, „Windenergieanlagen Lausbusch“, OT Thum, Nr. G 2, „Windenergieanlagen
Steinkaul“, OT Thum, und Nr. F 15, „Windenergieanlagen entlang Ellebach“, OT Stockheim
33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
Am 14.12.2011 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung die Aufstellung der 33.
Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen beschlossen
(VL 39/2011). Im Rahmen des Verfahrens muss das gesamte Gemeindegebiet nach sog.
Potenzialflächen für die Ausweisung von Konzentrationszonen überprüft werden. Die
Potenzialflächenanalyse ergab insgesamt sieben sog. Potenzialflächen, von denen vier als
ungeeignet, zwei als geeignet und eine Fläche als bedingt geeignet eingestuft wurde. Mit
Ratsbeschluss vom 26.06.2012 wurde die Verwaltung ermächtigt, die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 19.09.2012 in der Festhalle
Kreuzau statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
wurde im August/September 2012 durchgeführt. Am 19.02.2013 hat der Rat über die in den
Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen
beraten und den Beschluss zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB beschlossen (VL
39/2011 2. Ergänzung). Die eingegangenen Stellungnahmen waren häufig ohne große
Aussagekraft, da im FNP-Verfahren lediglich die Flächen benannt werden, ohne konkrete
Anlagenstandorte oder -höhen. Hierzu wurde auf die Bebauungsplanverfahren verwiesen, in
denen die Standorte und Höhen der Anlagen konkret benannt werden.
Der nächste Schritt im Flächennutzungsplanverfahren ist die Offenlage. Die Durchführung der
Offenlage erfolgt nachdem die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und Träger öffentlicher Belange zu den drei Bebauungsplänen G 1, G 2 und F 15 erfolgt sind
(siehe unten). Erst durch diese Verfahrensschritte können aussagekräftige Stellungsnahmen zu
den drei Potenzialflächen erwartet werden.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen lässt sich erst beurteilen, ob die einzelnen
Potenzialflächen überhaupt im weiteren Flächennutzungsplanverfahren (Offenlage) verfolgt
werden.
Bebauungsplan Nr. G 1, "Windenergieanlagen Lausbusch", Ortsteil Thum
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 1 entspricht der Fläche E in der
Potenzialflächenanalyse aus dem Verfahren der 33. Änderung des Flächennutzungsplans. Der
Aufstellungsbeschluss wurde am 11.12.2012 gefasst (VL 58/2012). In selbiger Sitzung wurde zur
Sicherung der Planung eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB beschlossen (VL 58/2012 1.
Ergänzung).
Am 09.04.2013 hat der Rat dem vorgelegten Bebauungsplanentwurf, in dem Standorte, Leistung
und maximale Höhen der geplanten sechs Windenergieanlagen aufgeführt sind, zugestimmt und
die Verwaltung ermächtigt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB)
durchzuführen (VL 58/2012 2. Ergänzung). Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 19.06.2013 im
Rahmen einer Informationsveranstaltung in der Thumarena stattgefunden. Die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat bisher noch nicht stattgefunden. Die
Verwaltung beabsichtigt diese Schritte erst durchzuführen, wenn Gutachten zu Schattenschlag,
Lärm, Turbulenz, Landschaftsbildbewertung, und Artenschutz vorliegen. Durch diese
Vorgehensweise können bereits in der frühzeitigen Beteiligungsrunde aussagekräftige
Stellungnahmen der Behörden erwartet werden. Hinweise und Bedenken werden somit zu einem
frühen Zeitpunkt geprüft und ggf. Interessenskonflikte gelöst. Die Gutachten werden nach
Angaben der Vorhabenträger Ende des Jahres 2013 fertiggestellt, sodass die Beteiligung der
Behörden im ersten Quartal 2014 durchgeführt werden kann. Nach Durchführung der
Behördenbeteiligung werden die abwägungsrelevanten Stellungnahmen dem Rat zur
Beschlussfassung vorgelegt. Als weiterer Schritt erfolgt daraufhin die Offenlage des (ggf.
überarbeiteten) Bebauungsplanentwurfs (gem. § 3 (2) BauGB) mit anschließender Beratung und
Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen.
Bebauungsplan Nr. G 2, "Windenergieanlagen Steinkaul", Ortsteil Thum
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2 entspricht der Fläche D in der
Potenzialflächenanalyse aus dem Verfahren der 33. Änderung des Flächennutzungsplans. Der
Aufstellungsbeschluss wurde am 11.12.2012 gefasst (VL 59/2012). In selbiger Sitzung wurde zur
Sicherung der Planung eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB beschlossen (VL 59/2012 1.
Ergänzung).
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. G 2 sind die Nutzungsrechte für die Flächen
vertraglich von einem Vorhabenträger gesichert. Ein Planentwurf mit Standorten,
Leistungsfähigkeit sowie maximalen Höhe der Anlagen ist derzeit in Arbeit. Die Fläche bietet Platz
für maximal drei Windenergieanlagen. Gutachten zu Schattenschlag, Lärm, Turbulenz,
Landschaftsbildbewertung und Artenschutz sind in Auftrag gegeben. Ein Abschluss der Gutachten
ist im Laufe dieses Jahres zu erwarten. Der Bebauungsplanentwurf wird voraussichtlich im
Oktober fertiggestellt, sodass der Planentwurf anschließend den Ausschüssen und dem Rat am
11.12.2013 zur Diskussion bzw. Beschlussfassung vorgelegt werden kann. In selbiger Ratssitzung
sollen die Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen werden. Die
Beteiligungsverfahren werden nach Möglichkeit Anfang des Jahres 2014 durchgeführt.
Bebauungsplan Nr. F 15, "Windenergieanlagen entlang Ellebach", Ortsteil Stockheim
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. F 15 entspricht der Fläche A in der
Potenzialflächenanalyse aus dem Verfahren der 33. Änderung des Flächennutzungsplans. Der
Aufstellungsbeschluss wurde am 11.12.2012 gefasst (VL 57/2012). In selbiger Sitzung wurde zur
Sicherung der Planung eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB beschlossen (VL 57/2012 1.
Ergänzung).
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Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. F 15 sind die Nutzungsrechte für die Flächen
vertraglich von einem Vorhabenträger gesichert. Ein Bebauungsplanentwurf mit Standorten,
Leistungsfähigkeit sowie maximalen Höhen der Anlagen liegt noch nicht vor. Der Geltungsbereich
bietet Platz für maximal sechs Windenergieanlagen zu den zwei bereits vorhandenen
Windenergieanlagen. Ob die Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs noch vor der
Sitzungsrunde November/Dezember vom Vorhabenträger fertiggestellt werden kann, lässt sich
derzeit noch nicht abschätzen.
Allgemeines
Nach Fertigstellung der Planentwürfe der Bebauungspläne G 2 und F 15 sollen diese den
Ausschüssen und dem Rat vorgelegt werden, um die Durchführung der Beteiligungsverfahren
nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu beschließen. Diese Verfahrensschritte sollen für alle drei
Bebauungspläne spätestens im ersten Quartal des Jahres 2014 eingeleitet werden. Somit können
den Ausschüssen und dem Rat noch vor der Sommerpause 2014 die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt werden, um die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
zu beschließen. Zudem ist vorgesehen, die Offenlage der 33. Änderung des
Flächennutzungsplans parallel zur Offenlage der drei Bebauungspläne durchzuführen. Die
Bezirksregierung Köln hat als Genehmigungsinstanz im Flächennutzungsplanverfahren die
Vorgabe gestellt, dass die Bebauungspläne zeitlich mit dem Flächennutzungsplan als Satzung
beschlossen werden.
Zur kommenden Sitzungsrunde ist geplant, die Planentwürfe zu den Bebauungsplänen Nr. G 2
und F 15 vorzustellen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
Zu jedem der vier Bauleitplanverfahren sind bzw. werden in Kürze städtebauliche Vertrage nach
§ 14 BauGB abgeschlossen, so dass eine Übernahme der Planungskosten gesichert ist.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ramm -
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