Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Bachstraße, Teilbereich Kirspenich; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
01.12.2015
Erstellt
19.11.15, 16:21
Aktualisiert
19.11.15, 16:21
Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Bachstraße, Teilbereich Kirspenich;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2015) Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Bachstraße, Teilbereich Kirspenich;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2015) Beschlussvorlage (Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Bachstraße, Teilbereich Kirspenich;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2015)

öffnen download melden Dateigröße: 94 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.11.2015 -Die BürgermeisterinAz: 32-52-05 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 397-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Bachstraße, Teilbereich Kirspenich; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2015 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt (X) Beschlussausführung bis 31.03.2016 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 397-X 1. Sachverhalt: In Bezug auf den Straßenabschnitt der Bachstraße in Höhe der beiden Einmündungen aus der Straße Im Baist beantragt die CDU-Stadtratsfraktion mit dem beigefügten Antrag 1. nach Auswertung aktueller Messergebnisse eine Überprüfung des betroffenen Straßenabschnittes im Rahmen einer Verkehrsschau nach 2. vorheriger Beratung im zuständigen Fachausschuss. Die Bachstraße wurde in den 90er-Jahren im Rahmen eines Landesprojektes zur verstärkten Umwandlung von innerörtlichen Straßen in Tempo-30-Zonen in eine solche Zone umgewandelt. Damals wurden nahezu flächendeckend alle innerörtlichen Gemeindestraßen in den Ortsteilen in Tempo-30-Zonen umgewandelt. Bei der Bachstraße handelt es sich um eine breit ausgebaute Ortsdurchfahrtsstraßen, für die nach den heutigen Anforderungen eine Umwandlung in Tempo-30Zonen nicht mehr ohne Fahrbahnverengungen oder sonstige bauliche geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen möglich wäre. In der Straße sind keine Fahrbahnverengungen vorgenommen worden. Dies liegt teilweise daran, dass in weiten Bereichen der Straße eine geschlossene Bauweise mit vielen Ein- und Ausfahrten vorliegt. Wartelinien, Blockmarkierungen oder sog. Haifischzähne an einmündenden Straßen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie wurden in der Anfangszeit nach der Umwandlung zur besseren Gewöhnung an die geänderte Vorfahrtsregelung aufgebracht. Sie werden seit vielen Jahren jedoch nur noch dort vorgenommen, wo nachweislich Gefahrensituationen vorliegen. Zuvor findet eine Einzelprüfung durch die Verkehrskommission statt. Dies erfolgte daher an der Einmündung der Straße Im Baist, die nahezu rechtwinklig in die Bachstraße einmündet. Blumenkübel könnten als Fahrbahnverengungen eingesetzt werden. Die Standorte sind jedoch ebenfalls nur dort möglich, wo Ein- und Ausfahrten (ggf. auch gegenüber) dies nicht verhindern. Sie haben zudem gewissen Pflege- und Unterhaltungsaufwand. Alternativ könnte daher die Markierung von Senkrecht- oder Schrägparkständen geprüft werden. Die Messung des dortigen Verkehrs erfolgte nach den Herbstferien. Dort befuhren im Durchschnitt täglich 977 Verkehrsteilnehmer die Bachstraße in beiden Fahrtrichtungen. Die durchschnittliche gefahrene Geschwindigkeit dort betrug im Messzeitraum 40 km/h. Der für die Bewertung von Verkehrssituationen maßgeblich Referenzwert der Grenzgeschwindigkeit für die ersten 85 % der Verkehrsteilnehmer (V85) weist eine Geschwindigkeit von 48 km/h auf. Insofern relativiert sich die Vermutung der Antragstellerin, dass dort viel zu schnell gefahren werde. Der Messpunkt befand sich auf dem geraden Teilstück zwischen den beiden Ausfahrten Im Baist. 2. Rechtliche Würdigung In § 45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Einrichtung von Tempo-30-Zonen rechtlich geregelt: „Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. […] An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten. […] In der nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen Verwaltungsvorschrift zur StVO heißt es: „[…] Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. […] Die dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite soll erforderlichenfalls durch Markierung von Senkrecht- oder Schrägparkständen, wo nötig auch durch Sperrflächen (Zeichen 298) am Fahrbahnrand, eingeengt werden. Werden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung vorgenommen, darf von ihnen keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, keine Lärmbelästigung für die Anwohner und keine Erschwerung für den Buslinienverkehr ausgehen. […]“ Seite 3 von Ratsdrucksache 397-X Die Straße dient als innerörtliche Durchgangsstraße. Dieser ist mit einem Verkehrsaufkommen von fast 1.000 Fahrzeugen täglich nicht unbedeutend. Dies ist bei einer Begutachtung durch die Verkehrskommission zu beurteilen. 3. Finanzielle Auswirkungen Abhängig von möglichen Maßnahmen. Diese bedürfen zunächst der Beurteilung der Verkehrskommission und einer abschließenden Vorgabe durch den Ausschuss und können dann kalkuliert werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Abhängig von möglichen Maßnahmen. Diese bedürfen zunächst der Beurteilung der Verkehrskommission und einer abschließenden Vorgabe durch den Ausschuss. Sollten lediglich Markierungen angebracht werden, können diese durch städtische Mitarbeiter vorgenommen werden. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verwaltung schlägt in Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift zur StVO folgende Vorgehensweise vor: Die dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite soll durch Markierung von Parkflächen am Fahrbahnrand eingeengt werden. Bei baulichen Maßnahmen bedarf es einer Finanzierung in Haushaltsplan der Stadt Bad Münstereifel. Zudem können Art und Umfang von baulichen Maßnahmen Anliegerbeiträge auslösen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, beim Straßenverkehrsamt die Aufnahme der Beratungsangelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Verkehrsschau im Stadtgebiet zu beantragen und hierbei zur Verengung der Fahrbahn die Markierung von Parkflächen zu prüfen sowie diese ggf. einzurichten.