Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
13.03.14, 15:06
Aktualisiert
13.03.14, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 98/2014
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 25.02.2014
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
25.03.2014
vorberatend
Rat
08.04.2014
beschließend
Betrifft:
05.03.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Erlebnisraum Römerstraße - Perspektive 2015+
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt stimmt der Realisierung der Ziele und Maßnahmen des
„Erlebnisraumes Römerstraße“ ab 2015 durch Gründung eines eingetragenen Vereins
grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung, eine dementsprechende Vereinssatzung nach
Fertigstellung zur Beratung vorzulegen.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, in den Finanzplänen ab dem Jahr 2015 einen
jährlichen Mitgliedsbeitrag zum Verein in Höhe von 1.000,- € vorzusehen.
Begründung:
Durch Abschluss der Erftstädter Erklärung im Jahr 2007 haben sich die acht an der Agrippastraße
sowie die zehn an der Via Belgica gelegenen Kommunen verpflichtet, die Römerstraßen durch
geeignete Maßnahmen rechtlich und tatsächlich zu schützen (Unterschutzstellung) und sie den
Menschen durch denkmalverträgliche Wiederherstellung, Pflege sowie Erschließung „erlebbar“ zu
machen.
Die operative Abwicklung der gemeinsamen Tätigkeiten erfolgt durch eine interkommunale
Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2009, wobei der Landschaftsverband Rheinland die
Funktion des Konsortialführers übernommen hat.
Zur Umsetzung der Erftstädter Erklärung wurde ein Förderantrag für ein umfangreiches
Maßnahmenpaket erarbeitet. Die im Jahr 2010 bewilligte Förderung bestehend aus EU- und
Städtebaufördermitteln stellt Mittel bereit für:
- weitreichende archäologische Prospektionen,
- die Finanzierung der sog. Overhead-Kosten durch den Konsortialführer,
- den Bau von drei Informationszentren in Blankenheim/Nettersheim, Köln und Jülich,
- den Ausbau eines begleitenden Rad- und Wanderweges von Köln bis Übach-Palenberg (Via
Belgica) sowie von Köln bis Dahlem (Agrippastraße) (einschließlich einer von sechs Mansiones
auf dem Stadtgebiet Erftstadt),
- die Installation eines einheitlichen Kennzeichnungs- und Informationssystems für beide
Römerstraßen (Wettbewerbsergebnis 2008),
- eine gemeinsame Vermarktung durch entsprechende Flyer, Broschüren, Buchveröffentlichungen
und Internetpublikationen.
Die Ausführungsfrist des Förderbescheides endete am 31.12.2013, wurde jedoch bezüglich des
Durchführungszeitraumes bis Ende Juli 2014 und bezüglich des Bewilligungszeitraumes bis
31.12.2014 verlängert. Diese von der Bezirksregierung Köln genehmigte Fristverlängerung ist der
Tatsache geschuldet, dass die interkommunale Kooperation von 18 Kommunen sehr zeit- und
arbeitsintensiv ist. Des Weiteren bedingt das Erfordernis europaweiter Ausschreibungen von
vielen Gewerken der Gesamtmaßnahme die entsprechenden verlängerten Durchlaufzeiten. Die
offizielle Eröffnung (Open-Up Event) des „Erlebnisraum Römerstraße“ findet am 08.05.2014 auf
der Hafenstraße und dem Roncalliplatz in Köln statt; bis dahin soll die Wegebeschilderung erfolgt
und ein Großteil der Kennzeichnungselemente umgesetzt sein.
Bezüglich der Erftstädter Teilmaßnahmen wird mitgeteilt, dass der Bau der Mansio Erftstadt bis
auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen ist. Der Pavillon wurde am 12.02.2014 aufgestellt; die
Infotafeln werden bis Mai 2014 montiert. Die diesbezüglichen Beauftragungen werden vom
Landschaftsverband koordiniert; die Ausführungstermine sind von den Lieferfristen abhängig.
Mit Blick auf den Abschluss der Fördermaßnahme Ende 2014 wurden zwischenzeitlich die
Erörterungen bezüglich der „Perspektive 2015+“ aufgenommen. Anlass ist einerseits die Absicht
der Erftstädter Erklärung, den „Erlebnisraum Römerstraße“ der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen. Dies bedingt - insbesondere im Bereich der gemeinsamen Vermarktung und der
Organisation von Aktivitäten - die weitere Zusammenarbeit der Kooperationspartner. Zudem
verpflichtet der Zuwendungsbescheid die Kommunen, die geförderten Maßnahmen für den
Zeitraum der Zweckbindung, die aufgrund des Projektvolumens bei 20 Jahren für bauliche
Maßnahmen liegt, zu unterhalten, zu erhalten und bei Beschädigung/Verlust zu ersetzen. Um
dieser Verpflichtung nachkommen zu können, hielt eine aus Vertretern der Kommunen gebildete
Arbeitsgruppe „Perspektive 2015+“ als Ergebnis der Diskussionen die Gründung eines
gemeinsamen Vereins für zielführend. Dieser neu zu gründende Verein soll nach Möglichkeit die
bislang nicht beteiligten Kommunen mit „ins Boot holen“ und u.a. die enge Anbindung des
Projektes an die niederländische Provinz Limburg (die Kommunen dort haben eine Vereinbarung
analog der Erftstädter Erklärung abgeschlossen) ermöglichen. Die Satzung des zu gründenden
Vereins wird derzeit vorbereitet und demnächst als Entwurf vorgestellt. Bezüglich der finanziellen
Ausstattung des Vereins war ursprünglich ein jährlicher Aufwand von 3.000,- € je Kommune
diskutiert worden. Mit Blick auf die finanzielle Situation mehrerer Mitgliedskommunen wurde als
Ergebnis eine Mindestausstattung von 1.000,- € jährlich vorgeschlagen.
In der Lenkungskreissitzung der interkommunalen Kooperation am 2.Oktober 2013 vereinbarten
die Teilnehmer, die jeweiligen Räte über den Stand der Beratungen und den gemeinsamen
Vorschlag zu informieren und eine positive Beschlussfassung zu beantragen.
Verwaltungsseitig wird die Fortführung der Kooperation in Form eines eingetragenen Vereins
befürwortet, da er die Möglichkeit bietet, die gemeinsam begonnene Arbeit fortzusetzen, erneut
Fördermittel zu akquirieren, weitere zusätzliche Maßnahmen der Unterhaltung und künftige
Aktionen gemeinsam zu organisieren sowie weitere Partner, welche die finanziellen
Aufwendungen mittragen, anzuwerben.
(Erner)
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