Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
10.12.15, 13:15
Aktualisiert
10.12.15, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.12.2015
- Die Bürgermeisterin Az: 22-16-30/2014 S
Nr. der Ratsdrucksache: 449-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
15.12.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gesamtabschluss 2014
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW
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Berichterstatter: Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 449-X
1. Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Gesamtabschlusses 2013 wurde zwischenzeitlich mit den Arbeiten zum
Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 begonnen. Der Entwurf wird den „papierlosen“ Stadtverordneten in die Dokumentensammlung im Ordner „Haushalt allgemein“ eingestellt und den „papiergebundenen“ Stadtverordneten zugesandt.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag
31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2013
wurde zwischenzeitlich durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner, Stollberger Straße 200, 50933 Köln, geprüft. Unstimmigkeiten bei der Prüfung haben sich nicht ergeben.
Hieran anschließen kann sich nun die Erstellung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2014.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird vom Kämmerer aufgestellt und der Bürgermeisterin zur
Bestätigung vorgelegt. Die Bürgermeisterin leitet den von ihr bestätigten Entwurf dem Rat zur Bestätigung zu. Vor der Bestätigung durch den Rat ist der Gesamtabschluss gem. § 116 Abs. 6
i.V.m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) dahingehend zu
prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Gesamtfinanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Da eine solche
bei der Stadt Bad Münstereifel nicht besteht, bedient sich der RPA eines Dritten.
Mit Beschluss des RPA vom 04.07.2013 (RD 995-IX) wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Dornbach & Partner als Prüfer für die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 bestellt.
Die Prüfung durch die Fa. Dr. Dornbach & Partner soll unmittelbar nach der Fertigstellung des
Entwurfes erfolgen. Im Anschluss daran erfolgt die Prüfung und Testierung durch den RPA.
3. Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 mit Anlagen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 einschl. Anlagen wird zur weiteren Prüfung in den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.