Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
07.03.14, 06:05
Aktualisiert
07.03.14, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 95/2014
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.02.2014
gez. Böcking
05.03.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
18.03.2014
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Befestigung des Gehweges Klosterstraße, E.-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Für die beantragte Pflasterung/ bitum. Befestigung des Gehweges in der Klosterstraße sind im
WP 2015 entsprechend einer groben Kostenschätzung ca. 5000,00 € zu veranschlagen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die im Antrag dargestellte Gehwegfläche befindet sich in Lechenich im Bereich der Wallanlagen .
Sie ist analog der Wege im Park mit einer wassergebundenen Deckschicht befestigt. Es handelt
sich somit nicht um einen vollkommen unbefestigten Weg.
Ursprünglich wurde dieser Gehweg nur angelegt um den Fußgängern eine Umgehung einer
vegetationsbedingten Einengung (b = 1,25 m) des parallel zur Fahrbahn geführten (befestigten)
Geh- und Radweges anbieten zu können. Hierdurch sollte eine Gefährdung/ Behinderung der
Fußgänger durch Radfahrer verhindert werden.
Selbstverständlich habe ich diesen Gehwegabschnitt fach- und sachgerecht unterhalten.
Unfallgefahren aufgrund der Oberflächenbeschaffenheit hat es in der Vergangenheit meines
Wissens hier nicht gegeben. An dieser Stelle liegt auch kein Unfallhäufungspunkt vor.
Grundsätzlich lässt sich der Weg auspflastern oder mit einer Bitumendeckschicht befestigen.
Wegen der angrenzenden Vegetation sind zum Schutz vor Wurzelschäden entsprechende
Vorkehrungen zu treffen. Die Oberflächenstruktur sowie die Querschnittsbreite sollte sich deutlich
von dem parallel verlaufenden Geh- und Radweg abheben, damit Fahrradfahrer nicht irrtümlich
auf diesen Gehweg ausweichen.
Eine genauer Kostenvoranschlag kann nur nach einer exakten Planung aufgestellt werden.
Die Umsetzung des Antrages ist sicherlich nicht vordringlich. Daher schlage ich vor die Maßnahme
in den „Herstellungsaufwand Straßen“ des Wirtschaftsplans 2015 einzustellen.
Ende 2014 könnte bereits die Aufstellung der erforderlichen Planung erfolgen.
Ein ähnlicher Antrag wurde schon 2006 von der CDU Fraktion (846/ 2006) gestellt.
(Erner)
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