Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
162 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 17:11
Aktualisiert
26.11.15, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.11.2015
- Die Bürgermeisterin Az: 24-46-02
Nr. der Ratsdrucksache: 446-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
08.12.2015
Rat
15.12.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
29. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt
Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
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Berichterstatter: Herr R. Schmitz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 446-X
1. Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 der Entwurf der 29. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung) der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Entsprechend der nachfolgenden Gegenüberstellung der aktuell gültigen und für das Jahr 2016
kalkulierten Gebührensätze bleiben die Gebühren für die maschinelle und manuelle Straßenreinigung (Besenreinigung) unverändert. Bei den Winterwartungsgebühren erfolgen Reduzierungen in
einer Größenordnung von 0,36 – 0,38 € je laufendem Meter anrechenbarer Frontlänge.
Gegenüberstellung der bisher gültigen und neu kalkulierten Gebührensätze
Leistungsart
Maschinelle u. manuelle Straßenreinigung (einmal
wöchentlich)
Maschinelle u. manuelle Straßenreinigung (zweimal wöchentlich)
Winterwartung von Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung
Winterwartung von Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung
Winterwartung von Anliegerstraßen
Winterwartung von Fußgängergeschäftsstraßen
Bisher gültiger
Gebührensatz €/m
kalkulierter Gebührensatz €/m
2,50
2,50
5,00
5,00
1,11
0,75
1,12
0,76
1,15
1,17
0,78
0,79
Berücksichtigung von Kostenüber- und Unterdeckungen vergangener Abrechnungsperioden bei
der Ermittlung des Gebührenbedarfs
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG (Kommunalabgabengesetz) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen
sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2014 weisen folgende Ergebnisse bei der kostenrechnenden Einrichtung Winterdienst aus:
o
o
o
o
o
Unterdeckung aus Vorjahren
Überschuss 2011
Überschuss 2012
Unterdeckung 2013
Überschuss 2014
o
Überschuss aus Vorjahren:
./. 240.961,22 €
56.778,36 €
79.717,72 €
./. 1.584,50 €
125.477,27 €
19.427,63 €
Der vorstehend ausgewiesene Überschuss aus Vorjahren soll in 2016 nicht aufgelöst werden, um
ggf. nicht eingeplante Kostensteigerungen infolge witterungsbedingt erhöhter Streu- und Räumeinsätze ganz oder teilweise aufzufangen.
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz i.V. mit den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften sind von der Stadt kostendeckende Gebühren zu erheben.
Seite 3 von Ratsdrucksache 446-X
3. Finanzielle Auswirkungen
Wie vorstehend beschrieben
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
29. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der
Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
1.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 29. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
wurde vom Rat geprüft und gebilligt.
2.
Die 29. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der
Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser
Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossenDie Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.