Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
37 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 17:11
Aktualisiert
26.11.15, 17:11
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung)

öffnen download melden Dateigröße: 37 kB

Inhalt der Datei

Anlage 2 zu RD 446-X - Gebührenbedarfsberechnung Gebührenbedarfsberechnung 2016 zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 A - Vorbemerkungen Für das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung werden bei der Kalkulation der Winterwartungsgebühren die nachfolgend dargestellten, nach Straßenarten differenzierten Prozentabzüge vorgenommen: - Winterwartung auf Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung 12% - Winterwartung auf Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung 11% - Winterwartung auf Anliegerstraßen 9% - Winterwartung auf Fußgängergeschäftsstraßen 7% Bei der Gebührenbedarfsberechnung wird eine Differenzierung zwischen denjenigen Kosten, deren Höhe im wesentlichen vom räumlichen Umfang der Straßenreinigung (Sommerreinigung) und solchen Kosten, deren Höhe von nicht vorhersehbaren Faktoren (Winterdienst) abhängig ist, vorgenommen. So wurden insbesondere bei den Kostenpositionen "Personalkosten (Arbeiterlöhne) und Unternehmerleistungen für den Winterdienst", die zwangsläufig einer mehr oder weniger großen Schwankungsbreite unterliegen, die Ergebnisse der Haushaltsrechnungen 2011 bis 2014 zuzüglich entsprechender Preissteigerungsraten zugrunde gelegt, um hierdurch eine sachgerechte kontinuierliche Gebührenentwicklung sicherzustellen. Die Kosten für die Sachbearbeitung, die internen Leistungsverrechnungen für den Sachaufwand und die Kosten des Bauhofes wurden anteilig der Sommerreinigung und dem Winterdienst zugeordnet. B Gebührenkalkulation 1.) Berechnung des Gebührenbedarfs für die maschinelle und manuelle Straßenreinigung (Sommerreinigung) Aufgrund der vom Bauhof erfolgten Ermittlungen des durchschnittlichen Reinigungsaufwandes ist die Kehrmaschine in den gebührenrelevanten Kehrbereich jährlich 514 Stunden im Einsatz. Hiervon sind zeitanteilig 16% (82,2 Stunden) für die Reinigung z.B. von Gehwegflächen vor städtischen Liegenschaften, Bushaltestellen und öffentlichen Plätzen, die nicht Bestandteil der Straße sind, abzuziehen. a) Ermittlung der Kosten für den Betrieb der Kehrmaschine (Stundensatz) Auf der Basis einer jährlichen Betriebsstundenzahl (Optimalwert) von 1.560 Std. stellen sich die Kosten der Kehrmaschine je Stunde wie folgt dar: o Abschreibung 10% von 110.516,27 € (Wiederbeschaffungszeitwert) : 1.560 Einsatzstunden = 7,08 €/Std. (Anschaffungskosten [97.996,50 €] x Indexzahl 2016 [122,7] : Indexzahl des Anschaffungsjahres 2009 [108,8] = Wiederbeschaffungszeitwert) o Kalkulatorische Zinsen 7 % von 39.198,60 € (4/10 der Anschaffungskosten) : 1.560 Einsatzstunden = H:\240\TEXTE\Texte 2015\d11sc018.doc 1,76 €/Std. -2- o Sonstige Kosten (z.B. Reparaturkosten, Betriebsmittel, Kosten für die Nutzung der Betriebsgebäude und Einrichtungen) 17.829,68 € : 1.560 Einsatzstunden = 11,43 €/Std. o Betriebskosten je Einsatzstunde demnach: 20,27 €/Std. Für die Gebührenbedarfsberechnung sind demnach 8.752,59 € (431,8 Std. x 20,27 €) jährlich an Betriebskosten zu veranschlagen. b) Ermittlung der Personalkosten Unter Berücksichtigung des Stundenlohnes für den Fahrer der Kehrmaschine in Höhe von 30,99 € ergeben sich Personalkosten (Arbeiterlöhne) von 13.381,48 €. Für die Reinigung der übrigen Bereiche von Hand sind nach Auskunft des Bauhofes jährlich rund 404 Stunden zu veranschlagen. Der maßgebliche Stundenlohn des mit dieser Tätigkeit beauftragten Mitarbeiters beträgt 26,49 €, so dass sich die hierauf entfallenden Personalkosten auf jährlich 10.701,96 € belaufen. Hinzuzurechnen sind anteilige Personalkosten für die Sachbearbeitung in Höhe von 1.445,01 €. c) Berechnung der Gebührensätze Entsprechend der Straßenklassifizierung ergeben sich folgende gebührenpflichtige Frontlängen - Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung - Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung - Anliegerstraßen - Fußgängergeschäftsstraßen - insgesamt gebührenpflichtig 1.803 Kehrmeter 7.774 Kehrmeter 3.430 Kehrmeter 530 Kehrmeter 13.537 Kehrmeter Bei der Gebührenbedarfsrechnung sind folgende Kosten zu berücksichtigen: - Personalkosten - Interne Verrechnung –Organisationsmanagement, TUIV, u.a. - Interne Verrechnungen -Bauhof- Entsorgung des Kehrgutes - Betriebskosten der Kehrmaschine Gesamtkosten 25.528,45 € 254,45 € 2.145,96 € 3.360,80 € 8.752,59 € 40.042,25 € Von den vorstehend aufgelisteten 13.537 gebührenpflichtigen Kehrmetern entfallen auf die o 1 x wöchentliche Reinigung o 2 x wöchentliche Reinigung 12.300 Kehrmeter 1.237 Kehrmeter Für die Ermittlung der Kosten je Kehrmeter ist somit von 14.774 Kehrmetern (12.300 Kehrmeter + 2 x 1.237 Kehrmeter) auszugehen. Auf den Kehrmeter entfallen somit: 40.042,25 € : 14.774 m = ./. 10,00 % Gemeindeanteil aus dem Allgemeininteresse an der StrR. + 2,50 % Verwaltungsgemeinkosten • • 2,50 € bei einmaliger wöchentlicher Reinigung und 5,00 € bei zweimaliger wöchentlicher Reinigung. H:\240\TEXTE\Texte 2015\d11sc018.doc 2,71 € -3- 2.) Berechnung des Gebührenbedarfs für den Winterdienst Vom Winterdienst innerhalb geschlossener Ortschaften sind gebührenpflichtig relevant - Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung - Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung - Anliegerstraßen - Fußgängergeschäftsstraßen - insgesamt 24.688 Frontmeter 16.890 Frontmeter 178.783 Frontmeter 530 Frontmeter 220.891 Frontmeter Für die Gebührenbedarfsrechnung sind folgende Kosten zu berücksichtigen: - Personalkosten - Unternehmerleistungen - Interne Verrechnung - Organisationsmanagement/TUIV/u.a. - Interne Verrechnung -Bauhof- Abschreibung - Kalkulatorische Verzinsung 131.296,02 € 75.752,43 € 3.380,55 € 28.594,27 € 27.157,14 € 4.533,86 € Gesamtkosten 270.714,27 € Der Betrag von 270.714,27 € ist um den Anteil zu kürzen, der auf den Räumdienst außerhalb geschlossener Ortschaften (Gemeindeverbindungsstraßen) entfällt, so dass hiernach unter Berücksichtigung der Tatsache, dass 63 % der Gesamtkosten auf den Winterdienst innerhalb geschlossener Ortschaften entfallen, ein Betrag von 170.549,99 € verbleibt. Für die Ermittlung der Gebührensätze ist somit ein Betrag von 170.549,99 € + 11.705,78 € (Zahlung an Straßen NRW für Ortsdurchfahrten) 182.255,77 € zugrunde zu legen. Auf den Räumungsmeter entfallen somit: 182.255,77 € : 220.891 m = 0,83 € Unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung der Straßen entfallen von den Gesamtkosten (einschl. 2,5% Verwaltungsgemeinkosten) auf - Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung 24.688 m x 0,83 € = 20.491,04 € ./. 12% + 2,5% = 18.482,92 € Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung 16.890 m x 0,83 € = 14.018,70 € ./. 11% + 2,5% = 12.788,56 € Anliegerstraßen 178.783 m x 0,83 € = 148.389,89 ./. 9% + 2,5% = 138.410,67 € Fußgängergeschäftsstraßen 530 m x 0,83 € = 439,90 € ./. 7% + 2,5% = 419,34 € Für den Winterdienst ergeben sich folgende Gebührensätze pro Räummeter: - bei Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung 18.482,92 € : 24.688 m = H:\240\TEXTE\Texte 2015\d11sc018.doc 0,75 € -4- C - bei Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung 12.788,56 € : 16.890 m = 0,76 € - bei Anliegerstraßen 138.410,67 € : 178.460 m = 0,78 € - bei Fußgängergeschäftsstraßen 419,34 € : 530 m = 0,79 € Gebührensätze und Gebührenaufkommen 1. Gegenüberstellung der bisher gültigen und neu kalkulierten Gebührensätze Leistungsart Bisher gültiger Gebührensatz €/m Maschinelle u. manuelle Straßenreinigung (einmal wöchentlich) Maschinelle u. manuelle Straßenreinigung (zweimal wöchentlich) Winterwartung von Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung Winterwartung von Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung Winterwartung von Anliegerstraßen Winterwartung von Fußgängergeschäftsstraßen kalkulierter Gebührensatz €/m 2,50 2,50 5,00 5,00 1,11 0,75 1,12 0,76 1,15 0,78 1,17 0,79 2. Berücksichtigung von Kostenüber- und Unterdeckungen vergangener Abrechnungsperioden bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs Gemäß § 6 Abs. 2 KAG (Kommunalabgabengesetz) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2014 weisen folgende Ergebnisse bei der kostenrechnenden Einrichtung Winterdienst aus: o o o o o Unterdeckung aus Vorjahren Überschuss 2011 Überschuss 2012 Unterdeckung 2013 Überschuss 2014 o Überschuss aus Vorjahren: ./. 240.961,22 € 56.778,36 € 79.717,72 € ./. 1.584,50 € 125.477,27 € 19.427,63 € Der vorstehend ausgewiesene Überschuss aus Vorjahren wird in 2016 nicht aufgelöst, um ggf. nicht eingeplante Kostensteigerungen infolge witterungsbedingt erhöhter Streu- und Räumeinsätze ganz oder teilweise aufzufangen. H:\240\TEXTE\Texte 2015\d11sc018.doc