Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
37 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 17:11
Aktualisiert
26.11.15, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu RD 446-X - Gebührenbedarfsberechnung Gebührenbedarfsberechnung 2016 zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980
A - Vorbemerkungen
Für das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung werden bei der Kalkulation der Winterwartungsgebühren die nachfolgend dargestellten, nach Straßenarten differenzierten Prozentabzüge
vorgenommen:
- Winterwartung auf Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung
12%
- Winterwartung auf Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung
11%
- Winterwartung auf Anliegerstraßen
9%
- Winterwartung auf Fußgängergeschäftsstraßen
7%
Bei der Gebührenbedarfsberechnung wird eine Differenzierung zwischen denjenigen Kosten,
deren Höhe im wesentlichen vom räumlichen Umfang der Straßenreinigung (Sommerreinigung)
und solchen Kosten, deren Höhe von nicht vorhersehbaren Faktoren (Winterdienst) abhängig
ist, vorgenommen.
So wurden insbesondere bei den Kostenpositionen "Personalkosten (Arbeiterlöhne) und Unternehmerleistungen für den Winterdienst", die zwangsläufig einer mehr oder weniger großen
Schwankungsbreite unterliegen, die Ergebnisse der Haushaltsrechnungen 2011 bis 2014 zuzüglich entsprechender Preissteigerungsraten zugrunde gelegt, um hierdurch eine sachgerechte
kontinuierliche Gebührenentwicklung sicherzustellen.
Die Kosten für die Sachbearbeitung, die internen Leistungsverrechnungen für den Sachaufwand
und die Kosten des Bauhofes wurden anteilig der Sommerreinigung und dem Winterdienst zugeordnet.
B
Gebührenkalkulation
1.) Berechnung des Gebührenbedarfs für die maschinelle und manuelle Straßenreinigung (Sommerreinigung)
Aufgrund der vom Bauhof erfolgten Ermittlungen des durchschnittlichen Reinigungsaufwandes ist die Kehrmaschine in den gebührenrelevanten Kehrbereich jährlich 514 Stunden
im Einsatz. Hiervon sind zeitanteilig 16% (82,2 Stunden) für die Reinigung z.B. von Gehwegflächen vor städtischen Liegenschaften, Bushaltestellen und öffentlichen Plätzen, die
nicht Bestandteil der Straße sind, abzuziehen.
a)
Ermittlung der Kosten für den Betrieb der Kehrmaschine (Stundensatz)
Auf der Basis einer jährlichen Betriebsstundenzahl (Optimalwert) von 1.560 Std. stellen sich
die Kosten der Kehrmaschine je Stunde wie folgt dar:
o Abschreibung
10% von 110.516,27 € (Wiederbeschaffungszeitwert) : 1.560 Einsatzstunden = 7,08 €/Std.
(Anschaffungskosten [97.996,50 €] x Indexzahl 2016 [122,7] : Indexzahl
des Anschaffungsjahres 2009 [108,8] = Wiederbeschaffungszeitwert)
o Kalkulatorische Zinsen
7 % von 39.198,60 € (4/10 der Anschaffungskosten) : 1.560 Einsatzstunden =
H:\240\TEXTE\Texte 2015\d11sc018.doc
1,76 €/Std.
-2-
o Sonstige Kosten (z.B. Reparaturkosten, Betriebsmittel, Kosten für die Nutzung der Betriebsgebäude und Einrichtungen)
17.829,68 € : 1.560 Einsatzstunden =
11,43 €/Std.
o Betriebskosten je Einsatzstunde demnach:
20,27 €/Std.
Für die Gebührenbedarfsberechnung sind demnach 8.752,59 € (431,8 Std. x 20,27 €) jährlich an Betriebskosten zu veranschlagen.
b)
Ermittlung der Personalkosten
Unter Berücksichtigung des Stundenlohnes für den Fahrer der Kehrmaschine in Höhe von
30,99 € ergeben sich Personalkosten (Arbeiterlöhne) von 13.381,48 €. Für die Reinigung
der übrigen Bereiche von Hand sind nach Auskunft des Bauhofes jährlich rund 404 Stunden zu veranschlagen. Der maßgebliche Stundenlohn des mit dieser Tätigkeit beauftragten
Mitarbeiters beträgt 26,49 €, so dass sich die hierauf entfallenden Personalkosten auf jährlich 10.701,96 € belaufen. Hinzuzurechnen sind anteilige Personalkosten für die Sachbearbeitung in Höhe von 1.445,01 €.
c)
Berechnung der Gebührensätze
Entsprechend der Straßenklassifizierung ergeben sich folgende gebührenpflichtige Frontlängen
- Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung
- Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung
- Anliegerstraßen
- Fußgängergeschäftsstraßen
- insgesamt gebührenpflichtig
1.803 Kehrmeter
7.774 Kehrmeter
3.430 Kehrmeter
530 Kehrmeter
13.537 Kehrmeter
Bei der Gebührenbedarfsrechnung sind folgende Kosten zu berücksichtigen:
- Personalkosten
- Interne Verrechnung –Organisationsmanagement, TUIV, u.a.
- Interne Verrechnungen -Bauhof- Entsorgung des Kehrgutes
- Betriebskosten der Kehrmaschine
Gesamtkosten
25.528,45 €
254,45 €
2.145,96 €
3.360,80 €
8.752,59 €
40.042,25 €
Von den vorstehend aufgelisteten 13.537 gebührenpflichtigen Kehrmetern entfallen auf die
o 1 x wöchentliche Reinigung
o 2 x wöchentliche Reinigung
12.300 Kehrmeter
1.237 Kehrmeter
Für die Ermittlung der Kosten je Kehrmeter ist somit von 14.774 Kehrmetern (12.300 Kehrmeter + 2 x 1.237 Kehrmeter) auszugehen.
Auf den Kehrmeter entfallen somit: 40.042,25 € : 14.774 m =
./. 10,00 % Gemeindeanteil aus dem Allgemeininteresse an der StrR.
+ 2,50 % Verwaltungsgemeinkosten
•
•
2,50 € bei einmaliger wöchentlicher Reinigung und
5,00 € bei zweimaliger wöchentlicher Reinigung.
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2,71 €
-3-
2.)
Berechnung des Gebührenbedarfs für den Winterdienst
Vom Winterdienst innerhalb geschlossener Ortschaften sind gebührenpflichtig relevant
- Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung
- Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung
- Anliegerstraßen
- Fußgängergeschäftsstraßen
- insgesamt
24.688 Frontmeter
16.890 Frontmeter
178.783 Frontmeter
530 Frontmeter
220.891 Frontmeter
Für die Gebührenbedarfsrechnung sind folgende Kosten zu berücksichtigen:
- Personalkosten
- Unternehmerleistungen
- Interne Verrechnung - Organisationsmanagement/TUIV/u.a. - Interne Verrechnung -Bauhof- Abschreibung
- Kalkulatorische Verzinsung
131.296,02 €
75.752,43 €
3.380,55 €
28.594,27 €
27.157,14 €
4.533,86 €
Gesamtkosten
270.714,27 €
Der Betrag von 270.714,27 € ist um den Anteil zu kürzen, der auf den Räumdienst außerhalb geschlossener Ortschaften (Gemeindeverbindungsstraßen) entfällt, so dass hiernach
unter Berücksichtigung der Tatsache, dass 63 % der Gesamtkosten auf den Winterdienst
innerhalb geschlossener Ortschaften entfallen, ein Betrag von 170.549,99 € verbleibt.
Für die Ermittlung der Gebührensätze ist somit ein Betrag von
170.549,99 €
+ 11.705,78 € (Zahlung an Straßen NRW für Ortsdurchfahrten)
182.255,77 €
zugrunde zu legen.
Auf den Räumungsmeter entfallen somit:
182.255,77 € : 220.891 m =
0,83 €
Unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung der Straßen entfallen von den Gesamtkosten (einschl. 2,5% Verwaltungsgemeinkosten) auf
-
Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung
24.688 m x 0,83 € = 20.491,04 € ./. 12% + 2,5% =
18.482,92 €
Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung
16.890 m x 0,83 € = 14.018,70 € ./. 11% + 2,5% =
12.788,56 €
Anliegerstraßen
178.783 m x 0,83 € = 148.389,89 ./. 9% + 2,5% =
138.410,67 €
Fußgängergeschäftsstraßen
530 m x 0,83 € = 439,90 € ./. 7% + 2,5% =
419,34 €
Für den Winterdienst ergeben sich folgende Gebührensätze pro Räummeter:
- bei Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung
18.482,92 € : 24.688 m =
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0,75 €
-4-
C
- bei Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung
12.788,56 € : 16.890 m =
0,76 €
- bei Anliegerstraßen
138.410,67 € : 178.460 m =
0,78 €
- bei Fußgängergeschäftsstraßen
419,34 € : 530 m =
0,79 €
Gebührensätze und Gebührenaufkommen
1.
Gegenüberstellung der bisher gültigen und neu kalkulierten Gebührensätze
Leistungsart
Bisher gültiger
Gebührensatz €/m
Maschinelle u. manuelle Straßenreinigung (einmal
wöchentlich)
Maschinelle u. manuelle Straßenreinigung (zweimal wöchentlich)
Winterwartung von Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung
Winterwartung von Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung
Winterwartung von Anliegerstraßen
Winterwartung von Fußgängergeschäftsstraßen
kalkulierter Gebührensatz €/m
2,50
2,50
5,00
5,00
1,11
0,75
1,12
0,76
1,15
0,78
1,17
0,79
2. Berücksichtigung von Kostenüber- und Unterdeckungen vergangener Abrechnungsperioden
bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG (Kommunalabgabengesetz) sind Kostenüberdeckungen am Ende
eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2014 weisen folgende Ergebnisse bei der kostenrechnenden Einrichtung Winterdienst aus:
o
o
o
o
o
Unterdeckung aus Vorjahren
Überschuss 2011
Überschuss 2012
Unterdeckung 2013
Überschuss 2014
o Überschuss aus Vorjahren:
./. 240.961,22 €
56.778,36 €
79.717,72 €
./. 1.584,50 €
125.477,27 €
19.427,63 €
Der vorstehend ausgewiesene Überschuss aus Vorjahren wird in 2016 nicht aufgelöst, um
ggf. nicht eingeplante Kostensteigerungen infolge witterungsbedingt erhöhter Streu- und
Räumeinsätze ganz oder teilweise aufzufangen.
H:\240\TEXTE\Texte 2015\d11sc018.doc