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Beschlussvorlage (Satzungsentwurf)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.11.15, 17:11
Aktualisiert
26.11.15, 17:11
Beschlussvorlage (Satzungsentwurf)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu RD 446-X/Satzungsentwurf Entwurf 29. Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208), der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12.05.2015 (GV. NRW. S. 448) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am (Datum) folgende 29. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 beschlossen: §1 § 2 - Gebührenmaßstab und Gebührensatz- Absatz 5 erhält folgende neue Fassung: „Für die Winterwartung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Abs. 1 bis 3), wenn das Grundstück durch eine Straße erschlossen wird, die überwiegend a) dem überörtlichen Verkehr dient b) dem innerörtlichen Verkehr dient c) dem Anliegerverkehr dient d) dem Fußgängergeschäftsverkehr dient 0,75 Euro 0,76 Euro 0,78 Euro 0,79 Euro §2 Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft H:\240\TEXTE\Texte 2015\d11sc019.doc