Daten
Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71062/2007
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 50 / 51
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
28.11.2007
Betreff:
Mitteilung der Verwaltung [Bereich Jugend/Soziales]
a) Entwicklung der Personenzahlen und der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach Kap. 4 SGB XII (ehemals GSiG)
b) Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 46 Abs. 5-10 SGB
II
c) Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach Kap. 4 SGB XII (ehemals GSiG)
d) Familienatlas 2007
e) Auswirkungen Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen zur
Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Inhalt der Mitteilung:
a) Entwicklung der Personenzahlen und der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach Kap. 4 SGB XII (ehemals GSiG)
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde zum 01.01.2003
bundesweit eingeführt. Ausweislich der zahlreichen Presseberichterstattungen ist seit
Einführung eine kontinuierliche, nicht unerhebliche Steigerung - Stichwort `Altersarmut´
- festzustellen. Anhand der der Verwaltung vorliegenden Daten und Auswertungen Daten des Rhein-Erft-Kreises, des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik
und des Statistischen Bundesamtes - werden nachfolgend die das Stadtgebiet Bedburg
betreffenden Auswirkungen dargestellt:
Personen
2003
2004
2005
2006
2007
2003 zu
2006
Bedburg
40
57
81
87
98
jährl. Nettoausgaben
Bedburg
2003
139.000 €
2004
178.000 €
2005
379.000 €
2006
433.000 €
2007
450.000 €
2003 zu
2006
%
REK
42,5%
42,1%
7,4%
12,6%
2.807
2.917
%
3,9%
NRW
106.200
127.300
155.100
164.700
%
19,9%
21,8%
6,2%
117,5%
55,1%
%
%
REK
%
NRW
6.200.000 €
348.900.000 €
28,1% 7.900.000 € 27,4% 489.000.000 €
112,9% 11.400.000 € 44,3% 630.000.000 €
14,2% 12.900.000 € 13,2% 707.000.000 €
3,9%
211,5%
mtl. Nettoausgaben pro Person
Bedburg
%
2003
287 €
2004
263 €
-8,4%
2005
388 €
47,5%
2006
416 €
7,2%
2007
384 €
-7,7%
2003 zu
2006
44,9%
108,1%
REK
%
40,2%
28,8%
12,3%
Bund
439.000
526.000
630.000
682.000
19,8%
19,8%
8,2%
55,4%
Bund
1.300.000.000 €
%
3.100.000.000 €
9,8%
102,6%
NRW
300 €
314 €
397 €
396 €
%
138,5%
%
Bund
4,7%
26,4%
-0,3%
381 €
%
32,0%
(2007 Hochrechnung von Okt.07 auf 12 Monate)
% = Veränderung zum Vorjahr
Grundsätzlich ist anzumerken, dass bei den Kommunen lediglich die Grundsicherungsleistungen außerhalb von Einrichtungen [Heimen] gezahlt werden. Bei den Angaben
des Kreises, des Landes und des Bundes sind hingegen auch die Leistungen innerhalb
von Einrichtungen enthalten. Zu beachten ist auch, dass die für Bedburg aufgeführten
Zahlen aufgrund der sehr geringen Anzahl von Personen statistisch nicht ausreichend
aussagekräftig sind. Dies zeigt sich insbesondere an der Entwicklung von 2003 auf
2004 und 2005; hier wirkt sich eine Erhöhung von 40 bzw. 57 Personen im Vergleich zu
Kreis, Land und Bund überproportional aus. Auch muss berücksichtigt werden, dass die
Fallzahlensteigerung von 2003 auf 2005 u. a. auf einen Bearbeitungsstau im ersten
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Sitzungsvorlage
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Jahr der Einführung der Hilfe zurückzuführen ist; vielfach war bei Einführung des
Gesetzes - auf allen Ebenen - völlig unklar, wie und durch wen die Beurteilung einer
vollen und dauerhaften Erwerbsunfähigkeit bei Personen zwischen 18 und 64 Jahren
vorzunehmen sei. Letztlich dauerten die Begutachtungen durch die Rententräger
teilweise bis zu einem Jahr; während dieser Zeit wurden Leistungen als Sozialhilfe nach
dem BSHG gezahlt. Der Anteil der voll und dauerhaft erwerbsunfähigen Personen
zwischen 18 und 64 Jahren schwankt in Bedburg zwischen 34 % und 43 %; seit 2005
entsprechen die jährlichen Veränderungen für Bedburg in etwa der allgemeinen
Entwicklung. Kostensteigerungen ergeben sich ab November 2005 auch durch die
Tatsache, dass eine Anrechnung von Kindergeld bei volljährigen behinderten Kindern
im Haushalt der Eltern aufgrund der Rechtsprechung und Regelungen durch den RheinErft-Kreis nicht mehr erfolgt. Für Bedburg ergibt sich alleine hieraus eine
Kostensteigerung von ca. 20.000 EUR jährlich.
b) Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 46 Abs. 5-10
SGB II
Der Bund beteiligt sich nach Maßgabe der o. a. Vorschrift zweckgebunden an den
Leistungen für Unterkunft und Heizung [Gesetzeswortlaut: „... um sicherzustellen, dass
die Kommunen durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
unter Berücksichtigung der sich aus ihm ergebenden Einsparungen der Länder um
jährlich 2,5 Milliarden EUR entlastet werden“]. Der Anteil des Bundes wird den Ländern
erstattet und von diesen an die Kommunen - hier Kreise bzw. kreisfreie Städte weitergeleitet. Der Beteiligungssatz betrug in den Jahren 2005 und 2006 jeweils 29,1 %
sowie im Jahr 2007 31,2 %. Für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz
waren höhere Beteiligungen festgelegt. Ab 2008 ergibt sich die in den Ländern jeweils
geltende Höhe der Bundesbeteiligung KdU nach Maßgabe der Entwicklung der
Bedarfsgemeinschaften. Sie bestimmt sich dann aus der Bundesbeteiligung des
Vorjahres zuzüglich 70% der prozentualen Veränderung der jahresdurchschnittlichen
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften des letzten 12-Monats-Zeitraumes im Vergleich zu
dem diesem vorangegangenen 12-Monats-Zeitraum - jeweils von Jahresmitte zu
Jahresmitte gerechnet. Eine sinkende Anzahl an Bedarfsgemeinschaften führt dabei
auch zu einer sinkenden Bundesbeteiligung. Sofern die Veränderung der
Bedarfsgemeinschaften weniger als 0,5 % beträgt, bleibt der für das Vorjahr gültige
Beteiligungssatz bestehen. Die Obergrenze der Beteiligung des Bundes beträgt
höchstens 49 %, die Untergrenze 0%. Die sich jeweils aus der Berechnung ergebende
Bundesbeteiligung wird jährlich, letztmalig für das Jahr 2010, durch Bundesgesetz
festgelegt. Die Angemessenheit der Bundesbeteiligung KdU wird im Jahr 2010
überprüft. Eine Neuregelung für die Jahre ab 2011 erfolgt durch Bundesgesetz. Mit
Schreiben vom 18.09.07 teilte der Landkreistag NRW mit, dass nach dortigen
Berechnungen zu befürchten sei, dass sich für das Land NRW der bisherige Satz von
31,2 % auf 28,6 % verringert, da die durchschnittlichen Bedarfsgemeinschaftszahlen im
Zeitraum 07/06 zu 06/07 auf Landes- bzw. Bundesebene offensichtlich geringer sind als
im Zeitraum 07/05 zu 06/06. Der gesetzlichen Bestimmung für die Jahre 2008 bis 2010
liegt der Gedanke zu Grunde, dass ein Absinken der Bedarfsgemeinschaftszahlen zu
geringeren Ausgaben führt, was dann zur Folge hätte, dass der angestrebte
Entlastungsbetrag von 2,5 Milliarden EUR durch einen geringeren Beteiligungssatz
erreicht werden kann. Gerade dieses Ziel wäre im Jahr 2008 bei Absenkung des
Beteiligungssatzes
aber
nicht
zu
erreichen,
weil
die
geringeren
Bedarfsgemeinschaftszahlen nicht auf ein tatsächliches Absinken sondern auf eine
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Zusammenfassung von Bedarfsgemeinschaften - und daraus entstehend eine
Erhöhung der Personenzahl in den einzelnen Bedarfsgemeinschaften - zurückzuführen
ist. Diese resultiert aus einer Änderung des § 7 Abs. 3 SGB II nach der ab dem
01.07.06 nicht mehr nur die minderjährigen Kinder im Haushalt der Eltern mit diesen
zusammen eine einzige Bedarfsgemeinschaft bilden, sondern auch die „Unter25jährigen“, welche zuvor als eigene Bedarfsgemeinschaft galten. Diese rein rechtliche
Neuregelung hat selbstverständlich keinerlei Auswirkung auf die Summe der Kosten der
Unterkunft; diese sind im Rhein-Erft-Kreis sogar gestiegen. Folgende Zahlen der für
2008 maßgeblichen Vergleichszeiträume 07/05 zu 06/06 und 07/06 zu 06/07 wurden
durch den Rhein-Erft-Kreis mitgeteilt:
Bedarfsgemeinschaften Bund Änderung – 3,7 %
Bedarfsgemeinschaften NRW Änderung – 2,7 %
Bedarfsgemeinschaften REK Änderung – 2,4 %
Kosten der Unterkunft REK
Änderung + 4,3 %
(von 70,3 Mio. EUR auf 73,3 Mio. EUR)
Daraus ergibt sich ein geringerer Rückgang von Bedarfsgemeinschaften im Kreis als
auf Landesebene bei gleichzeitig gestiegenen Unterkunftskosten. Auch für das Jahr
2008 wird nicht mit stagnierenden oder gar sinkenden Aufwendungen gerechnet. Unter
Zugrundelegung der vom Landkreistag NRW befürchteten Absenkung des
Beteiligungssatzes von 31,2 % auf 28,6 % würden sich für den Rhein-Erft-Kreis bei
Unterkunftskosten von 73,6 Mio. EUR Mindereinnahmen von 1,9 Mio. EUR ergeben. Mit
Schreiben vom 09.10.07 teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den
kommunalen Spitzenverbänden mit, dass tatsächlich eine Reduzierung der
Bundesbeteiligung geplant ist. Insbesondere ist auch nicht beabsichtigt, die Entwicklung
der Bedarfsgemeinschaften länderbezogen zu berücksichtigen, was für NRW deutlich
günstiger wäre; vielmehr ist vorgesehen eine bundeseinheitliche Absenkung
vorzunehmen. Die hierdurch entstehenden Mindereinnahmen sind durch die sogar
gestiegenen Aufwendungen nicht gerechtfertigt und keinesfalls geeignet, für die Länder
eine jährliche Entlastung von 2,5 Milliarden EUR sicherzustellen. Sie werden über die
Kreisumlage auch für die Stadt Bedburg eine finanzielle Belastung bewirken.
c) Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung
Erwerbsminderung nach Kap. 4 SGB XII (ehemals GSiG)
im
Alter
und
bei
Auch ein weiteres, auf Initiative der Freistaaten Sachsen und Bayern gestartetes,
Gesetzesvorhaben der Bundesregierung wäre mit erheblichen finanziellen
Mehrbelastungen für den Rhein-Erft-Kreis und damit auch für die Stadt Bedburg
verbunden. Danach soll die seit 2003 als Festbetrag in Höhe von 409 Mio. EUR
gezahlte Bundesbeteiligung an den Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung, die derzeit rund 20 % der Aufwendungen ausmacht, in einen an
die Aufwendungen gekoppelten Anteil umgewandelt werden. Die Bundesregierung plant
dabei, den aufwendungsorientierten Anteil an Stelle von 20 %, wie gefordert, auf 7,1 %
festzusetzen. Bezogen auf das Land NRW würde sich dadurch die Bundesbeteiligung
von 110 Mio. EUR auf 48,6 Mio. EUR reduzieren. Für den Rhein-Erft-Kreis ergaben sich
bislang folgende Zahlen:
Beschlussvorlage WP7-1062/2007
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STADT BEDBURG
Jahr
2003
2004
2005
2006
Aufwendungen
6,2 Mio. EUR
7,9 Mio. EUR
11,4 Mio. EUR
12,9 Mio. EUR
Sitzungsvorlage
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Bundesbeteiligung
2,2 Mio. EUR
2,0 Mio. EUR
2,0 Mio. EUR
2,0 Mio. EUR
Von den bisherigen 409 Mio. EUR sind auf den Rhein-Erft-Kreis mit sich jährlich
vermindernder Tendenz 2,2 bis 2,0 Mio. EUR entfallen. Allerdings haben sich die
Aufwendungen von 6,2 Mio. EUR in 2003 auf 12,9 Mio. EUR in 2006 mehr als
verdoppelt. Dabei haben sich nach Angaben des Landesamtes für Datenverarbeitung
und Statistik alleine von 2005 auf 2006 die Aufwendung der Kreise und kreisfreien
Städte um 12,3 % erhöht. Die Zahl der Grundsicherungsempfänger hat sich nach den
Daten des Statistischen Bundesamtes von 2003 auf 2006 um 55,4 % erhöht. Bei
Umsetzung des Gesetzesvorhabens geht der Rhein-Erft-Kreis von einer
Einnahmeminderung von 2,1 Mio. EUR um 0,7 Mio. EUR auf 1,4 Mio. EUR aus.
d) Familienatlas 2007
Die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat im September gemeinsam mit
dem Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags Ludwig Georg Braun
den Familienatlas 2007 vorgestellt, der von der Prognos AG im Auftrag des
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Kooperation
mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag erstellt wurde. Als grundlegende
konzeptionelle Weiterentwicklung des ersten Familienatlas, welcher im Jahr 2005
erschienen ist, sollte der Familienatlas 2007 Aufschlüsse darüber geben, welche
regionalen Lebensbedingungen eine kreisfreie Stadt bzw. ein Landkreis Familien im
Vergleich zu anderen Regionen bietet. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen von
Familien Rechnung zu tragen und die Familienfreundlichkeit darstellbar zu machen,
wurden vier Handlungsfelder ausgewählt, die sowohl familienpolitisch relevant als auch
regionalpolitisch beinflussbar sind. Innerhalb dieser vier Handlungsfelder wurden 20
Indikatoren für die Wertung herangezogen; weitere 10 Indikatoren aus den Bereichen
der demographischen und arbeitsmarktpolitischen Ramenbedingungen der jeweiligen
Region. Bei den Handlungsfeldern handelt es sich um:
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
mit Indikatoren zum Kinderbetreuungsangebot und Beschäftigungschancen für Mütter
und Väter
Wohnsituation und Wohnumfeld
mit Indikatoren zum Angebot an preisgünstigem Wohnraum, Freiräumen, Infrastruktur
und Sicherheit
Bildung und Ausbildung
mit Indikatoren zur Qualität der allgemeinen Schulbildung sowie Ausbildungschancen
für Jugendliche
Freizeit- und Kulturangebote
mit Indikatoren zur Vielfalt und Attraktivität der Freizeit- und Kulturangebote für Kinder
und Jugendliche
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Die Anzahl der einzelnen Indikatoren in den Handlungsfeldern - jeweils drei bis sieben
Indikatoren - richtet sich nach Darstellbarkeit des jeweiligen Handlungsfeldes; eine
Gewichtung der Handlungsfelder ist nicht erfolgt. Ebenso wurden - bis auf sieben
Ausnahmen - die Indikatoren gleich bewertet, um den unterschiedlichen Faktoren der
Familienfreundlichkeit Rechnung zu tragen. Eine Berücksichtigung ist nur dann erfolgt,
wenn der Indikator einen relevanten, theoretisch begründbaren Aussagewert für das
Handlungsfeld hat und flächendeckende Informationen für alle 439 Kreise und
kreisfreien Städte zur Verfügung standen. Die verwandten Daten stammen zumeist vom
Statistischen Bundesamt sowie den Statistischen Landesämtern in der jeweils
aktuellsten Form, größtenteils aus den Jahren 2005 und 2006. Eine tabellarische
Übersicht über die einzelnen Indikatoren, eine jeweilige Kurzbeschreibung sowie die
Datenherkunft ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Ausweislich der
Presseberichterstattungen
wird
der
Rhein-Erft-Kreis
aufgrund
der
unterdurchschnittlichen Ergebnisse in den einzelnen Handlungsfeldern und der
gleichzeitig fehlenden attraktiven Rahmenbedingungen für Familien als passive Region
eingestuft. Zu dieser Gruppe gehören mehr als 50 % der nordrhein-westfälischen
Kreise. Kennzeichnend für diese Gruppe sind die insbesondere in den Bereichen der
Kinderbetreuung, der Bildungs- und Ausbildungsangebote sowie attraktivem Wohnraum
bestehende Schwächen. Da im Familienatlas 2007 lediglich die kreisfreien Städte und
Landkreise dargestellt werden, ist eine Darstellung der Daten bezogen auf die
einzelnen Kommunen nicht vornehmbar. Es besteht jedoch die Möglichkeit gegen eine
Gebühr von Minimum rd. 4.000 € eine entsprechende Sonderauswertung einzelner
Kommunen aus den Daten des Familienatlas 2007 für eine individualisierte
Positionsbestimmung zu erhalten. Auch wenn detaillierte Aussagen zur Einordnung der
Stadt Bedburg aufgrund der o. a. Ausführungen nicht möglich sind, bleibt festzuhalten,
dass die Ergebnisse der für die Stadt Bedburg vorliegenden Indikatoren mehrheitlich
- wenn mitunter auch nur geringfügig - positiv über den Werten des Rhein-Erft-Kreises
liegen.; exemplarisch werden aus dem Handlungsfeld Bildung und Ausbildung die
Indikatoren der Klassengröße sowohl in der Primar- als auch in der Sekundarstufe I
genannt.
e) Auswirkungen zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Der Landtag hat unter Datum vom 25.10.2007 das KiBiz verabschiedet; es soll zum
01.08.2008 in Kraft treten. Vertreter des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises werden in
der Sitzung die wesentlichen Auswirkungen - auch bedingt durch die unterschiedlichen
Gruppenformen - darstellen.
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 19.11.2007
---------------------------Gömpel
Sachbearbeiterin
---------------------------Schmitz
Sachbearbeiter
Beschlussvorlage WP7-1062/2007
---------------------------Kramer
---------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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