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Mitteilungsvorlage (Mitteilung der Verwaltung [Bereich Jugend/Soziales])

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71062/2007 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 50 / 51 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 28.11.2007 Betreff: Mitteilung der Verwaltung [Bereich Jugend/Soziales] a) Entwicklung der Personenzahlen und der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kap. 4 SGB XII (ehemals GSiG) b) Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 46 Abs. 5-10 SGB II c) Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kap. 4 SGB XII (ehemals GSiG) d) Familienatlas 2007 e) Auswirkungen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Inhalt der Mitteilung: a) Entwicklung der Personenzahlen und der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kap. 4 SGB XII (ehemals GSiG) Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde zum 01.01.2003 bundesweit eingeführt. Ausweislich der zahlreichen Presseberichterstattungen ist seit Einführung eine kontinuierliche, nicht unerhebliche Steigerung - Stichwort `Altersarmut´ - festzustellen. Anhand der der Verwaltung vorliegenden Daten und Auswertungen Daten des Rhein-Erft-Kreises, des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik und des Statistischen Bundesamtes - werden nachfolgend die das Stadtgebiet Bedburg betreffenden Auswirkungen dargestellt: Personen 2003 2004 2005 2006 2007 2003 zu 2006 Bedburg 40 57 81 87 98 jährl. Nettoausgaben Bedburg 2003 139.000 € 2004 178.000 € 2005 379.000 € 2006 433.000 € 2007 450.000 € 2003 zu 2006 % REK 42,5% 42,1% 7,4% 12,6% 2.807 2.917 % 3,9% NRW 106.200 127.300 155.100 164.700 % 19,9% 21,8% 6,2% 117,5% 55,1% % % REK % NRW 6.200.000 € 348.900.000 € 28,1% 7.900.000 € 27,4% 489.000.000 € 112,9% 11.400.000 € 44,3% 630.000.000 € 14,2% 12.900.000 € 13,2% 707.000.000 € 3,9% 211,5% mtl. Nettoausgaben pro Person Bedburg % 2003 287 € 2004 263 € -8,4% 2005 388 € 47,5% 2006 416 € 7,2% 2007 384 € -7,7% 2003 zu 2006 44,9% 108,1% REK % 40,2% 28,8% 12,3% Bund 439.000 526.000 630.000 682.000 19,8% 19,8% 8,2% 55,4% Bund 1.300.000.000 € % 3.100.000.000 € 9,8% 102,6% NRW 300 € 314 € 397 € 396 € % 138,5% % Bund 4,7% 26,4% -0,3% 381 € % 32,0% (2007 Hochrechnung von Okt.07 auf 12 Monate) % = Veränderung zum Vorjahr Grundsätzlich ist anzumerken, dass bei den Kommunen lediglich die Grundsicherungsleistungen außerhalb von Einrichtungen [Heimen] gezahlt werden. Bei den Angaben des Kreises, des Landes und des Bundes sind hingegen auch die Leistungen innerhalb von Einrichtungen enthalten. Zu beachten ist auch, dass die für Bedburg aufgeführten Zahlen aufgrund der sehr geringen Anzahl von Personen statistisch nicht ausreichend aussagekräftig sind. Dies zeigt sich insbesondere an der Entwicklung von 2003 auf 2004 und 2005; hier wirkt sich eine Erhöhung von 40 bzw. 57 Personen im Vergleich zu Kreis, Land und Bund überproportional aus. Auch muss berücksichtigt werden, dass die Fallzahlensteigerung von 2003 auf 2005 u. a. auf einen Bearbeitungsstau im ersten Beschlussvorlage WP7-1062/2007 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Jahr der Einführung der Hilfe zurückzuführen ist; vielfach war bei Einführung des Gesetzes - auf allen Ebenen - völlig unklar, wie und durch wen die Beurteilung einer vollen und dauerhaften Erwerbsunfähigkeit bei Personen zwischen 18 und 64 Jahren vorzunehmen sei. Letztlich dauerten die Begutachtungen durch die Rententräger teilweise bis zu einem Jahr; während dieser Zeit wurden Leistungen als Sozialhilfe nach dem BSHG gezahlt. Der Anteil der voll und dauerhaft erwerbsunfähigen Personen zwischen 18 und 64 Jahren schwankt in Bedburg zwischen 34 % und 43 %; seit 2005 entsprechen die jährlichen Veränderungen für Bedburg in etwa der allgemeinen Entwicklung. Kostensteigerungen ergeben sich ab November 2005 auch durch die Tatsache, dass eine Anrechnung von Kindergeld bei volljährigen behinderten Kindern im Haushalt der Eltern aufgrund der Rechtsprechung und Regelungen durch den RheinErft-Kreis nicht mehr erfolgt. Für Bedburg ergibt sich alleine hieraus eine Kostensteigerung von ca. 20.000 EUR jährlich. b) Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 46 Abs. 5-10 SGB II Der Bund beteiligt sich nach Maßgabe der o. a. Vorschrift zweckgebunden an den Leistungen für Unterkunft und Heizung [Gesetzeswortlaut: „... um sicherzustellen, dass die Kommunen durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der sich aus ihm ergebenden Einsparungen der Länder um jährlich 2,5 Milliarden EUR entlastet werden“]. Der Anteil des Bundes wird den Ländern erstattet und von diesen an die Kommunen - hier Kreise bzw. kreisfreie Städte weitergeleitet. Der Beteiligungssatz betrug in den Jahren 2005 und 2006 jeweils 29,1 % sowie im Jahr 2007 31,2 %. Für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz waren höhere Beteiligungen festgelegt. Ab 2008 ergibt sich die in den Ländern jeweils geltende Höhe der Bundesbeteiligung KdU nach Maßgabe der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften. Sie bestimmt sich dann aus der Bundesbeteiligung des Vorjahres zuzüglich 70% der prozentualen Veränderung der jahresdurchschnittlichen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften des letzten 12-Monats-Zeitraumes im Vergleich zu dem diesem vorangegangenen 12-Monats-Zeitraum - jeweils von Jahresmitte zu Jahresmitte gerechnet. Eine sinkende Anzahl an Bedarfsgemeinschaften führt dabei auch zu einer sinkenden Bundesbeteiligung. Sofern die Veränderung der Bedarfsgemeinschaften weniger als 0,5 % beträgt, bleibt der für das Vorjahr gültige Beteiligungssatz bestehen. Die Obergrenze der Beteiligung des Bundes beträgt höchstens 49 %, die Untergrenze 0%. Die sich jeweils aus der Berechnung ergebende Bundesbeteiligung wird jährlich, letztmalig für das Jahr 2010, durch Bundesgesetz festgelegt. Die Angemessenheit der Bundesbeteiligung KdU wird im Jahr 2010 überprüft. Eine Neuregelung für die Jahre ab 2011 erfolgt durch Bundesgesetz. Mit Schreiben vom 18.09.07 teilte der Landkreistag NRW mit, dass nach dortigen Berechnungen zu befürchten sei, dass sich für das Land NRW der bisherige Satz von 31,2 % auf 28,6 % verringert, da die durchschnittlichen Bedarfsgemeinschaftszahlen im Zeitraum 07/06 zu 06/07 auf Landes- bzw. Bundesebene offensichtlich geringer sind als im Zeitraum 07/05 zu 06/06. Der gesetzlichen Bestimmung für die Jahre 2008 bis 2010 liegt der Gedanke zu Grunde, dass ein Absinken der Bedarfsgemeinschaftszahlen zu geringeren Ausgaben führt, was dann zur Folge hätte, dass der angestrebte Entlastungsbetrag von 2,5 Milliarden EUR durch einen geringeren Beteiligungssatz erreicht werden kann. Gerade dieses Ziel wäre im Jahr 2008 bei Absenkung des Beteiligungssatzes aber nicht zu erreichen, weil die geringeren Bedarfsgemeinschaftszahlen nicht auf ein tatsächliches Absinken sondern auf eine Beschlussvorlage WP7-1062/2007 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Zusammenfassung von Bedarfsgemeinschaften - und daraus entstehend eine Erhöhung der Personenzahl in den einzelnen Bedarfsgemeinschaften - zurückzuführen ist. Diese resultiert aus einer Änderung des § 7 Abs. 3 SGB II nach der ab dem 01.07.06 nicht mehr nur die minderjährigen Kinder im Haushalt der Eltern mit diesen zusammen eine einzige Bedarfsgemeinschaft bilden, sondern auch die „Unter25jährigen“, welche zuvor als eigene Bedarfsgemeinschaft galten. Diese rein rechtliche Neuregelung hat selbstverständlich keinerlei Auswirkung auf die Summe der Kosten der Unterkunft; diese sind im Rhein-Erft-Kreis sogar gestiegen. Folgende Zahlen der für 2008 maßgeblichen Vergleichszeiträume 07/05 zu 06/06 und 07/06 zu 06/07 wurden durch den Rhein-Erft-Kreis mitgeteilt: Bedarfsgemeinschaften Bund Änderung – 3,7 % Bedarfsgemeinschaften NRW Änderung – 2,7 % Bedarfsgemeinschaften REK Änderung – 2,4 % Kosten der Unterkunft REK Änderung + 4,3 % (von 70,3 Mio. EUR auf 73,3 Mio. EUR) Daraus ergibt sich ein geringerer Rückgang von Bedarfsgemeinschaften im Kreis als auf Landesebene bei gleichzeitig gestiegenen Unterkunftskosten. Auch für das Jahr 2008 wird nicht mit stagnierenden oder gar sinkenden Aufwendungen gerechnet. Unter Zugrundelegung der vom Landkreistag NRW befürchteten Absenkung des Beteiligungssatzes von 31,2 % auf 28,6 % würden sich für den Rhein-Erft-Kreis bei Unterkunftskosten von 73,6 Mio. EUR Mindereinnahmen von 1,9 Mio. EUR ergeben. Mit Schreiben vom 09.10.07 teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den kommunalen Spitzenverbänden mit, dass tatsächlich eine Reduzierung der Bundesbeteiligung geplant ist. Insbesondere ist auch nicht beabsichtigt, die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften länderbezogen zu berücksichtigen, was für NRW deutlich günstiger wäre; vielmehr ist vorgesehen eine bundeseinheitliche Absenkung vorzunehmen. Die hierdurch entstehenden Mindereinnahmen sind durch die sogar gestiegenen Aufwendungen nicht gerechtfertigt und keinesfalls geeignet, für die Länder eine jährliche Entlastung von 2,5 Milliarden EUR sicherzustellen. Sie werden über die Kreisumlage auch für die Stadt Bedburg eine finanzielle Belastung bewirken. c) Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung Erwerbsminderung nach Kap. 4 SGB XII (ehemals GSiG) im Alter und bei Auch ein weiteres, auf Initiative der Freistaaten Sachsen und Bayern gestartetes, Gesetzesvorhaben der Bundesregierung wäre mit erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für den Rhein-Erft-Kreis und damit auch für die Stadt Bedburg verbunden. Danach soll die seit 2003 als Festbetrag in Höhe von 409 Mio. EUR gezahlte Bundesbeteiligung an den Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die derzeit rund 20 % der Aufwendungen ausmacht, in einen an die Aufwendungen gekoppelten Anteil umgewandelt werden. Die Bundesregierung plant dabei, den aufwendungsorientierten Anteil an Stelle von 20 %, wie gefordert, auf 7,1 % festzusetzen. Bezogen auf das Land NRW würde sich dadurch die Bundesbeteiligung von 110 Mio. EUR auf 48,6 Mio. EUR reduzieren. Für den Rhein-Erft-Kreis ergaben sich bislang folgende Zahlen: Beschlussvorlage WP7-1062/2007 Seite 4 STADT BEDBURG Jahr 2003 2004 2005 2006 Aufwendungen 6,2 Mio. EUR 7,9 Mio. EUR 11,4 Mio. EUR 12,9 Mio. EUR Sitzungsvorlage Seite: 5 Bundesbeteiligung 2,2 Mio. EUR 2,0 Mio. EUR 2,0 Mio. EUR 2,0 Mio. EUR Von den bisherigen 409 Mio. EUR sind auf den Rhein-Erft-Kreis mit sich jährlich vermindernder Tendenz 2,2 bis 2,0 Mio. EUR entfallen. Allerdings haben sich die Aufwendungen von 6,2 Mio. EUR in 2003 auf 12,9 Mio. EUR in 2006 mehr als verdoppelt. Dabei haben sich nach Angaben des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik alleine von 2005 auf 2006 die Aufwendung der Kreise und kreisfreien Städte um 12,3 % erhöht. Die Zahl der Grundsicherungsempfänger hat sich nach den Daten des Statistischen Bundesamtes von 2003 auf 2006 um 55,4 % erhöht. Bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens geht der Rhein-Erft-Kreis von einer Einnahmeminderung von 2,1 Mio. EUR um 0,7 Mio. EUR auf 1,4 Mio. EUR aus. d) Familienatlas 2007 Die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat im September gemeinsam mit dem Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags Ludwig Georg Braun den Familienatlas 2007 vorgestellt, der von der Prognos AG im Auftrag des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Kooperation mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag erstellt wurde. Als grundlegende konzeptionelle Weiterentwicklung des ersten Familienatlas, welcher im Jahr 2005 erschienen ist, sollte der Familienatlas 2007 Aufschlüsse darüber geben, welche regionalen Lebensbedingungen eine kreisfreie Stadt bzw. ein Landkreis Familien im Vergleich zu anderen Regionen bietet. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Familien Rechnung zu tragen und die Familienfreundlichkeit darstellbar zu machen, wurden vier Handlungsfelder ausgewählt, die sowohl familienpolitisch relevant als auch regionalpolitisch beinflussbar sind. Innerhalb dieser vier Handlungsfelder wurden 20 Indikatoren für die Wertung herangezogen; weitere 10 Indikatoren aus den Bereichen der demographischen und arbeitsmarktpolitischen Ramenbedingungen der jeweiligen Region. Bei den Handlungsfeldern handelt es sich um: Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit Indikatoren zum Kinderbetreuungsangebot und Beschäftigungschancen für Mütter und Väter Wohnsituation und Wohnumfeld mit Indikatoren zum Angebot an preisgünstigem Wohnraum, Freiräumen, Infrastruktur und Sicherheit Bildung und Ausbildung mit Indikatoren zur Qualität der allgemeinen Schulbildung sowie Ausbildungschancen für Jugendliche Freizeit- und Kulturangebote mit Indikatoren zur Vielfalt und Attraktivität der Freizeit- und Kulturangebote für Kinder und Jugendliche Beschlussvorlage WP7-1062/2007 Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Die Anzahl der einzelnen Indikatoren in den Handlungsfeldern - jeweils drei bis sieben Indikatoren - richtet sich nach Darstellbarkeit des jeweiligen Handlungsfeldes; eine Gewichtung der Handlungsfelder ist nicht erfolgt. Ebenso wurden - bis auf sieben Ausnahmen - die Indikatoren gleich bewertet, um den unterschiedlichen Faktoren der Familienfreundlichkeit Rechnung zu tragen. Eine Berücksichtigung ist nur dann erfolgt, wenn der Indikator einen relevanten, theoretisch begründbaren Aussagewert für das Handlungsfeld hat und flächendeckende Informationen für alle 439 Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung standen. Die verwandten Daten stammen zumeist vom Statistischen Bundesamt sowie den Statistischen Landesämtern in der jeweils aktuellsten Form, größtenteils aus den Jahren 2005 und 2006. Eine tabellarische Übersicht über die einzelnen Indikatoren, eine jeweilige Kurzbeschreibung sowie die Datenherkunft ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Ausweislich der Presseberichterstattungen wird der Rhein-Erft-Kreis aufgrund der unterdurchschnittlichen Ergebnisse in den einzelnen Handlungsfeldern und der gleichzeitig fehlenden attraktiven Rahmenbedingungen für Familien als passive Region eingestuft. Zu dieser Gruppe gehören mehr als 50 % der nordrhein-westfälischen Kreise. Kennzeichnend für diese Gruppe sind die insbesondere in den Bereichen der Kinderbetreuung, der Bildungs- und Ausbildungsangebote sowie attraktivem Wohnraum bestehende Schwächen. Da im Familienatlas 2007 lediglich die kreisfreien Städte und Landkreise dargestellt werden, ist eine Darstellung der Daten bezogen auf die einzelnen Kommunen nicht vornehmbar. Es besteht jedoch die Möglichkeit gegen eine Gebühr von Minimum rd. 4.000 € eine entsprechende Sonderauswertung einzelner Kommunen aus den Daten des Familienatlas 2007 für eine individualisierte Positionsbestimmung zu erhalten. Auch wenn detaillierte Aussagen zur Einordnung der Stadt Bedburg aufgrund der o. a. Ausführungen nicht möglich sind, bleibt festzuhalten, dass die Ergebnisse der für die Stadt Bedburg vorliegenden Indikatoren mehrheitlich - wenn mitunter auch nur geringfügig - positiv über den Werten des Rhein-Erft-Kreises liegen.; exemplarisch werden aus dem Handlungsfeld Bildung und Ausbildung die Indikatoren der Klassengröße sowohl in der Primar- als auch in der Sekundarstufe I genannt. e) Auswirkungen zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Der Landtag hat unter Datum vom 25.10.2007 das KiBiz verabschiedet; es soll zum 01.08.2008 in Kraft treten. Vertreter des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises werden in der Sitzung die wesentlichen Auswirkungen - auch bedingt durch die unterschiedlichen Gruppenformen - darstellen. Beschlussvorlage WP7-1062/2007 Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 19.11.2007 ---------------------------Gömpel Sachbearbeiterin ---------------------------Schmitz Sachbearbeiter Beschlussvorlage WP7-1062/2007 ---------------------------Kramer ---------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Seite 7