Daten
Kommune
Bedburg
Größe
80 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71007/2007
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
18.10.2007
Betreff:
Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 13/Bedburg
-Gebiet Ecke Lindenstraße / Gartenstraße sowie Umgebungsflächenhier: Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung gem. §§ 14, 16 und 17 des
Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3316), die in der Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für
das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 13/Bedburg, im Bereich Neusser
Straße, Lindenstraße Gartenstraße und Erftstraße zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14.10.2003 den
Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13/Bedburg
gefasst.
Wesentliches Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist ist die Neuentwicklung und
Sanierung des zentralen Bereiches von Bedburg. Zur
Aufrechterhaltung des
Stadtzentrums von Bedburg mit Versorgungsfunktionen soll der Einzelhandel mit
Dienstleistungen und Wohnen besondere Berücksichtigung finden.
Entsprechend dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt (WP7-1006/2007) wurde der
Aufstellungsbeschluss wie nachfolgend aufgeführt konkretisiert:
Zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung für den Bebauungsplan Nr.
13/Bedburg, werden durch ergänzende textliche Festsetzungen die nachfolgenden
allgemein zulässigen Nutzungen im Kerngebiet gem. § 7 der Baunutzungsverordnung nur
im Wege der Ausnahme nach § 1 Abs. 9 i.V.m. § 1 Abs. 5 der Baunutzungsverordnung
zugelassen:
1. Spielhallen und spielhallenähnliche Unternehmungen im Sinne des § 33 i) der
Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne
Gewinnmöglichkeit dienen sind im Kerngebiet nur ausnahmsweise zulässig
2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
sind im Kerngebiet nur ausnahmsweise zulässig
Da der Bebauungsplan Nr. 13/Bedburg noch keine Planreife bzw. einen Verfahrenstand
erreicht hat, der die Ablehung eines Baugesuchs zu den Ziffern 1 und 2 rechtfertigen
würde, ist es geboten, zur Sicherung der eingeleiteten Bauleitplanung eine
Veränderungssperre für das künftige Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 13/Bedburg
zu erlassen.
In der Anlage ist ein Entwurf einer Satzung über eine Veränderungssperre beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im
beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Anmerkung der Verwaltung:
Bedingt durch die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom 11.09.2007 besteht
bereits zum jetztigen Zeitpunkt die Möglichkeit der Zurückstellung eines möglichen
Baugesuches gem. § 15 des Baugesetzbuches. Der sofortige Erlass einer
Veränderungssperre bringt die Stadt Bedburg in die Position, hier schon frühzeitig auf das
künftige Planungsrecht hinzuweisen und macht den Schritt der Zurückstellung eines
Baugesuches mit anschließender Satzung über eine Veränderungssperre entbehrlich.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP7-1007/2007
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 02.10.2007
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Leveringhaus
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-1007/2007
Seite 3