Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
06.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf
Satzung
der Stadt Bedburg
über eine Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes
Nr. 13/Bedburg im Bereich Neusser Straße / Lindenstraße / Gartenstraße / Erftstraße
Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) und des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498) hat der
Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am XXXXXX folgende Satzung beschlossen:
§1
Zu sichernde Planung
Der Rat der Stadt Bedburg hat am 14.10.2003 den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplanes Nr. 13/Bedburg im Bereich Neusser Straße / Lindenstraße /
Gartenstraße / Erftstraße gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches gefaßt.
Wesentliches Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist die Neuentwicklung und
Sanierung des zentralen Bereiches von Bedburg. Zur Aufrechterhaltung des
Stadtzentrums von Bedburg mit Versorgungsfunktionen soll der Einzelhandel mit
Dienstleistungen und Wohnen besondere Berücksichtigung finden.
In einem ergänzenden Beschluss hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
13.11.2007 zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung für den
Bebauungsplan Nr. 13/Bedburg beschlossen durch ergänzende textliche
Festsetzungen die nachfolgenden allgemein zulässigen Nutzungen im Kerngebiet
gem. § 7 der Baunutzungsverordnung nur im Wege der Ausnahme nach § 1 Abs. 9
i.V.m. § 1 Abs. 5 der Baunutzungsverordnung zuzulassen:
1. Spielhallen und spielhallenähnliche Unternehmungen im Sinne des § 33 i)
der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne
Gewinnmöglichkeit dienen sind im Kerngebiet nur ausnahmsweise zulässig
2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
Zwecke sind im Kerngebiet nur ausnahmsweise zulässig
Zur Sicherung der vorbeschriebenen Planung wird für den zukünftigen Planbereich
des Bebauungsplanes Nr. 13/Bedburg eine Veränderungssperre erlassen.
§2
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich auf das
zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 13/Bedburg zwischen Neusser
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Straße, Lindenstraße, Gartenstraße und Erftstraße und ist im beiliegenden
Übersichtsplan, der Bestandteil der Satzung ist, gekennzeichnet.
§3
Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§ 2) dürfen
1. Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche
Anlagen nicht beseitigt werden;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und
baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungsoder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der
Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über
Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt
Bedburg.
(3) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt
worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten
Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft.
Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren nach Inkrafttreten außer Kraft. Auf die
Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines
Baugesuches nach § 15 Baugesetzbuch abgelaufene Zeitraum anzurechnen.
Die Veränderungssperre tritt in jedem Falle außer Kraft, sobald und soweit der
Bebauungsplan Nr. 13/Bedburg für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich
wird.
Bedburg, den
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
(Koerdt)
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