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Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: Verkehrsberuhigung in Hummerzheim hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.07.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
155 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
18.02.16, 17:11
Aktualisiert
18.02.16, 17:11
Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen:
Verkehrsberuhigung in Hummerzheim
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.07.2015) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen:
Verkehrsberuhigung in Hummerzheim
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.07.2015)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.01.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-52-39 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 364-X/Z-3 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 03.03.2016 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Anfragen und Mitteilungen: Verkehrsberuhigung in Hummerzheim hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.07.2015 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) (X) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis August 2016 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: In der Sitzung am 01.12.2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, über das Ergebnis der Beratungen auf Kreisebene in der nächsten Ausschusssitzung zu berichten.“ Seite 2 von Ratsdrucksache 364-X/Z-3 Dieser Auszug liegt dem hiesigen Ausschuss ebenfalls seit der Sitzung 01.12.2015 vor. Die Prüfung der Verkehrskommission vor Ort hat ergeben, dass eine Verkehrsberuhigung durch eine Fahrbahneinengung am Ortseingang nicht zielführend ist. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungserläuterung. 3. Finanzielle Auswirkungen Da die Straßenbaulast beim Kreis liegt, wären eventuelle Maßnahmen durch den Kreis zu tragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verwaltung hat erneut mit der Straßenbauabteilung des Kreises Euskirchen Kontakt aufgenommen und um eine erneute Prüfung möglicher alternativer Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gebeten. Hierbei hat der Kreis auch zugesagt, dort künftig Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine.