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Anfrage (Anlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
36 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
11.12.13, 06:16
Aktualisiert
11.12.13, 06:16
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Inhalt der Datei

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis, Seite 1 von 3 07.10.2013 Postfach, 5 1 Aktenzeichen: (bei Antwort bitte angeben) 13.05.01 Stadt Erftstadt z.Hd. Frau Hülsebus Holzdamm 10 I Sachgebiet 1 Leitungsstab Eisenbarth, 50374 Erftstadt PHK Telefon 02233-52-3103 Telefax 02233-52-3109 paul.eisenbarth @polizeLnrw.de Anfrage der SPD-Fraktion Erftstadt vom 28.08.2013 Ihre Mail an PHK Bellmann vom 30.08.2013 - Meine Schreiben vom 04.03.2013 und 05.09.2013 Sehr geehrte Frau Hülsebus, nachdem der neue Landrat am 06.10.2013 gewählt wurde, komme ich auf Ihre Anfrage vom 04.03.2013 zurück. Zum vvtederhoiten-Mafehat Sfe die SPD-Fraktion in Erftstadt zu Fragen mit polizeilichem Hintergrund angeschrieben. Lassen Sie mich vorab anmerken, dass ich den Ratsmitgliedern der Stadt Erftstadt natürlich das Recht auf Antworten Stadtverwaltung zu kommunalen Themen nicht abspreche." Entsprechend selbstverständlich frei, den Ratsfraktionen steht über den durch die es Ihnen Inhalt der Regionalkonferenzen, an denen Sie immer beteiligt sind, Auskünfte zu erteilen. Dienstgebäude Lieferanschrift: Bonnstr. 112 50354 HOrth und Telefon 02233-52-0 Telefax 02233-52-3409 poststelle.rhein-erft-kreis @polizei.nrw.de www.polizei.nrw.de/rhein-erftkreis Zahlungen an: Landeskasse DOsseidorf Kto-Nr.: 96560 BLZ: 300 500 00 Helaba IBAN: DE34300500000000 096560 src WELADEDD Öffentliche Verkehrsmittel: Bushaltestelle: Jugendzentrum Buslinien 712, 714, 960 Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde Seite 2 von 3 Im Bezug auf die Anmerkungen zur Verschwiegenheit der Mitglieder des Polizeibeirates möchte ich anführen, dass die Inhalte der Sitzungen gerade grundsätzlich nicht der Geheimhaltung unterliegen (§ 19 Geschäftsordnung für den Polizeibeirat der Kreispolizeibehörde RheinErft-Kreis). Der Polizeibeirat beschließt jeweils über die Notwendigkeit der Geheimhaltung einzelner Besprechungspunkte. Die Fraktionen werden somit regelmäßig Kenntnis von einem Großteil der Inhalte erhalten. Bei den durch die Ratsfraktion der SPD gestellten Fragen verweise ich grundsätzlich auf mein Schreiben vom 04.03.2013. Eine Verringerung des Personals der Liegenschaft Erftstadt ist ebenso wenig angedacht, wie eine Erhöhung des Personalbestandes. Dies ist in der Tatsache begründet, dass der Bestand im Verhältnis zur Personaldichte der gesamten Kreispolizeibehörde schlicht und einfach ausreicht, um alle polizeilich notwendigen Maßnahmen zu treffen. Vor diesem Hintergrund ist ein Aufgabenzuwachs bzw. eine Verringerung des Tätigkeitsfeldes ebenso wenig angedacht, wie eine Aufstockung bzw. Verringerung der Ausstattung. Um zukünftige höhere Pensionierungszahlen auszugleichen, werden zurzeit mehr zumindest teilweise Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ausgebildet. Dies führt kurzzeitig zu einem leicht erhöhten Personalbestand, der jedoch mittelfristig wegen der o. g. Pensionierungen wieder abgeschmolzen wird. Selbstverständlich wird die personelle und materielle Ausstattung kreisweit auf gleichem Niveau gehalten. Mögliche Verbesserungen kommen somit auch den Beamtinnen und Beamten der Liegenschaft I bzw. der Bevölkerung in Erftstadt zugute. {Z 3 Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde Seite 3 von 3 Ich hoffe Sie mit diesen Angaben in die Lage versetzt zu haben, der Ratsfraktion der SPD in Erftstadt ein zufriedenstellendes Ergebnis zuleiten zu können. Mit freundlichen Grüßen