Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
36 kB
Datum
10.12.2013
Erstellt
11.12.13, 06:16
Aktualisiert
11.12.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Landrat des
Rhein-Erft-Kreises als
Kreispolizeibehörde
Kreispolizeibehörde
Rhein-Erft-Kreis,
Seite 1 von 3
07.10.2013
Postfach, 5 1
Aktenzeichen:
(bei Antwort bitte angeben)
13.05.01
Stadt Erftstadt
z.Hd. Frau Hülsebus
Holzdamm 10
I Sachgebiet 1
Leitungsstab
Eisenbarth,
50374 Erftstadt
PHK
Telefon 02233-52-3103
Telefax 02233-52-3109
paul.eisenbarth
@polizeLnrw.de
Anfrage der SPD-Fraktion Erftstadt vom 28.08.2013
Ihre Mail an PHK Bellmann vom 30.08.2013
-
Meine Schreiben vom 04.03.2013 und 05.09.2013
Sehr geehrte Frau Hülsebus,
nachdem der neue Landrat am 06.10.2013 gewählt wurde, komme ich
auf Ihre Anfrage vom 04.03.2013 zurück.
Zum vvtederhoiten-Mafehat Sfe die SPD-Fraktion in Erftstadt zu Fragen
mit polizeilichem Hintergrund angeschrieben. Lassen Sie mich vorab
anmerken, dass ich den Ratsmitgliedern der Stadt Erftstadt natürlich
das
Recht auf Antworten
Stadtverwaltung
zu
kommunalen Themen
nicht abspreche." Entsprechend
selbstverständlich frei,
den
Ratsfraktionen
steht
über den
durch die
es
Ihnen
Inhalt der
Regionalkonferenzen, an denen Sie immer beteiligt sind, Auskünfte zu
erteilen.
Dienstgebäude
Lieferanschrift:
Bonnstr. 112
50354 HOrth
und
Telefon 02233-52-0
Telefax 02233-52-3409
poststelle.rhein-erft-kreis
@polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de/rhein-erftkreis
Zahlungen an:
Landeskasse DOsseidorf
Kto-Nr.: 96560
BLZ: 300 500 00 Helaba
IBAN:
DE34300500000000
096560
src WELADEDD
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bushaltestelle:
Jugendzentrum
Buslinien 712, 714, 960
Der Landrat des
Rhein-Erft-Kreises als
Kreispolizeibehörde
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Im Bezug auf die Anmerkungen zur Verschwiegenheit der Mitglieder
des Polizeibeirates möchte ich anführen, dass die Inhalte der Sitzungen
gerade grundsätzlich nicht der Geheimhaltung unterliegen (§ 19
Geschäftsordnung für den Polizeibeirat der Kreispolizeibehörde RheinErft-Kreis). Der Polizeibeirat beschließt jeweils über die Notwendigkeit
der Geheimhaltung einzelner Besprechungspunkte. Die Fraktionen
werden somit regelmäßig Kenntnis von einem Großteil der Inhalte
erhalten.
Bei den durch die Ratsfraktion der SPD gestellten Fragen verweise ich
grundsätzlich auf mein Schreiben vom 04.03.2013.
Eine Verringerung des Personals der Liegenschaft Erftstadt ist ebenso
wenig angedacht, wie eine Erhöhung des Personalbestandes. Dies ist
in der Tatsache begründet, dass der Bestand im Verhältnis zur
Personaldichte der gesamten Kreispolizeibehörde schlicht und einfach
ausreicht, um alle polizeilich notwendigen Maßnahmen zu treffen. Vor
diesem Hintergrund ist ein Aufgabenzuwachs bzw. eine Verringerung
des Tätigkeitsfeldes ebenso wenig angedacht, wie eine Aufstockung
bzw. Verringerung der Ausstattung.
Um zukünftige
höhere Pensionierungszahlen
auszugleichen,
werden
zurzeit
mehr
zumindest teilweise
Polizeibeamtinnen
und
Polizeibeamte ausgebildet. Dies führt kurzzeitig zu einem leicht
erhöhten Personalbestand, der jedoch mittelfristig wegen der o. g.
Pensionierungen wieder abgeschmolzen wird.
Selbstverständlich wird die personelle und materielle Ausstattung
kreisweit auf gleichem Niveau gehalten. Mögliche Verbesserungen
kommen somit auch den Beamtinnen und Beamten der Liegenschaft
I bzw. der Bevölkerung in Erftstadt zugute.
{Z
3
Der Landrat des
Rhein-Erft-Kreises als
Kreispolizeibehörde
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Ich hoffe Sie mit diesen Angaben in die Lage versetzt zu haben, der
Ratsfraktion der SPD in Erftstadt ein zufriedenstellendes Ergebnis
zuleiten zu können.
Mit freundlichen Grüßen