Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
18.02.16, 13:15
Aktualisiert
18.02.16, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.02.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 487-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag auf Änderung der Verkehrsführung
hier: Einführung einer Einbahnstraßenregelung "In der Fließ", Arloff
Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2016
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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(X) Kosten 600 €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(X) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
(X)
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis 30.09.2016
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 487-X
1. Sachverhalt:
Bereits 2011 hatte die Verwaltung ebenfalls die Verkehrsbelastungen „In der Fließ“, „GünterDiederichs-Straße“ und „Mozartweg“ überprüft und die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung
mit dem Straßenverkehrsamt vorgeprüft. Grundlage hierfür waren Verkehrsmessungen im Zeitraum vom 22.06.2011 bis 31.08.2011. Also vor Beginn der Baumaßnahmen auf der damaligen B
51 und der L 11 in den folgenden Jahren. Daher geben diese Zahlen einen repräsentativen Überblick über die dortige Verkehrssituation.
Die über zwei Monate andauernden Verkehrsmessungen hatten ergeben, dass das Verkehrsaufkommen an dieser Stelle verhältnismäßig hoch ist.
Dies lässt auf eine vermehrte Nutzung insbesondere der Straße "In der Fließ" schließen, welche
den Verkehrsteilnehmern vermutlich als Abkürzung und gleichzeitig als Ausweichmöglichkeit für
den Bahnübergang und die Ampelanlage der L 194 bzw. im Kreuzungsbereich der L 194 und der
L 11 dient.
In einem zweiwöchigen Messzeitraum vom 04.08.2011 bis zum 17.08.2011 wies die Straße "In der
Fließ" in Fahrtrichtung Süd-West (Iversheim) ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen
(DTV) von 318 Fahrzeugen auf. In der Gegenrichtung Nord-Ost (Richtung Arloff) betrug das DTV
im Zeitraum vom 06.07.2011 bis 20.07.2011 246 Fahrzeuge.
Es ist davon auszugehen, dass es sich bei diesen Verkehrsteilnehmern nicht ausschließlich um
Anwohner der Straße "In der Fließ" handelt.
Außerdem wurden die Verkehrsströme aus dem Mozartweg in Richtung Westen (L 194) über die
Günter-Diederichs-Straße betrachtet. Hier war ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen von 135 Fahrzeugen zu verzeichnen.
Da es sich bei der Münstereifeler Straße, welche in den Mozartweg übergeht, um eine Einbahnstraße handelt, lässt dies darauf schließen, dass die Verkehrsteilnehmer die Günter-DiederichsStraße nutzen, um in Richtung Arloff oder L 194 zu fahren.
Neben dem Verkehrsaufkommen im Bereich "In der Fließ", Günther-Diederichs-Straße und Mozartweg ist gleichzeitig die Geschwindigkeit der Fahrzeuge gemessen worden.
Die Geschwindigkeitsüberprüfungen haben ergeben, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 30 km/h sowohl in Fahrtrichtung Iversheim wie auch in Richtung Arloff in der Straße "In der
Fließ" von mehr als der Hälfte der Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten wird.
Bei der Prüfung 2011 konnte letztendlich keine Einbahnstraße eingerichtet werden, da damals im
südlichen Teil der Straße "In der Fließ" Ladeverkehr des Hammerwerkes (Sandschüttkegel) es
erforderte, dass die Fahrzeuge des Hammerwerkes die Straße in beide Richtungen befahren können.
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 2 StVO bedarf es der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des
Kreises Euskirchen einer Einbahnstraße durch das Zeichen 220 und gem. § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO
Verbot der Einfahrt durch das Zeichen 267 am Ende der Einbahnstraße.
Zuvor sind im Rahmen einer Verkehrsschau die Verkehrspolizei und die Stadt Bad Münstereifel
als Straßenbaulastträgerin zu beteiligen.
Das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" müsste aus Richtung Iversheim kommend am
südlichen Beginn der Straße "In der Fließ" angebracht werden. Das Zeichen 220 (Einbahnstraße)
müsste hierzu aus Richtung Arloff kommend hinter der Einmündung der „Günter-DiederichsStraße“ in Fahrtrichtung Iversheim angebracht werden.
Da die Anordnung dieser Regelung für alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer aus den Bereichen
Münstereifeler Straße, Mozartweg, Günter-Diederichs-Straße und „In der Fließ“ Auswirkungen hat,
ist es vor der Anordnung erforderlich die dortigen Anwohner schriftlich zu informieren und diesen
die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Durch die mögliche Einbahnstraßenregelung müssten diese Verkehrsteilnehmer bei einer Anfahrt aus Richtung Süden Umwege über die L 11 und
Bahnhofstraße in Kauf nehmen. Daher soll durch die vorherige schriftliche Beteiligung möglichen
späteren Klagen gegen die Anordnung vorgebeugt werden.
Seite 3 von Ratsdrucksache 487-X
Vor allem würden die Verkehrsteilnehmer so daran gehindert, die Straße "In der Fließ" als Ausweichmöglichkeit für die Ampelanlage im Kreuzungsbereich B 51/ L 11 zu nutzen.
Bereits jetzt ist jedoch zu beachten, dass durch den Wegfall des Gegenverkehrs die gefahrene
Geschwindigkeit innerhalb des Teilstückes der Einbahnstraßenregelung sich erhöhen wird.
Auch muss durch die Ausweisung des Erftbegleitradweges der Fahrradverkehr weiterhin in beiden
Richtungen zugelassen bleiben. Dies ist grundsätzlich rechtlich möglich. Die Voraussetzungen
müssten in der Verkehrsschau vor Ort geprüft werden. Hierzu bedarf es der Anordnung des Verkehrszeichen 1000-33 „Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen“.
3. Finanzielle Auswirkungen
Im Falle der Einrichtung einer Einbahnstraße wäre eine Änderung der Beschilderung erforderlich.
Der Sachaufwand hierfür wird auf 600 Euro geschätzt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die schriftliche Information und Beteiligung der betroffenen Anwohner ist mit entsprechendem
Verwaltungsaufwand verbunden. Daher sollte eine Beschlussausführung auch bis 30.09. möglich
sein.
Die spätere Anbringung der erforderlichen Verkehrszeichen kann durch städt. Mitarbeiter erfolgen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Mögliche Alternativen um den dortigen Verkehr zu reduzieren:
„Anlieger frei“:
Gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO Verbot der Durchfahrt für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinräder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge durch das Zeichen
260 mit dem Zusatzzeichen 1020-30 "Anlieger frei"
Durch das Vorschriftszeichen 260 wird das Befahren der Straße für die oben genannten Fahrzeuge verboten. Ausgenommen ist lediglich der Anliegerverkehr sofern das Zusatzzeichen 1020-30
"Anlieger frei" angebracht ist.
Als berechtigter Anlieger gilt, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder mit
einem Grundstückseigentümer dieser Straße in eine Beziehung treten will. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist laut Bayerischem Ober-landesgericht
ausreichend.
Da diese Absicht jedoch nicht bei jedem einzelnen Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren ist, ist davon auszugehen, dass die Straße "In der Fließ" weiterhin zahlreichen Verkehrsteilnehmern als
Abkürzung dienen wird.
Diese Maßnahme zur Verkehrsberuhigung wäre daher denkbar, jedoch vermutlich nicht sehr effektiv.
Bremsschwellen:
Eine weitere denkbare Verkehrsberuhigungsmaßname könnte das Anbringen von Bremsschwellen sein, welche dazu beitragen würden, dass die Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einhalten würden.
Außerdem würden die im Vergleich zu anderen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen kostengünstigen Bremsschwellen die Straße "In der Fließ" für Verkehrsteilnehmer unattraktiv machen,
sodass gleichzeitig dem erhöhten Verkehrsaufkommen entgegen gewirkt würde.
Gegen die Anbringung von Bremsschwellen spricht neben der Behinderung von Rettungs- und
Winterräumdienst das Ansteigen von Lärm- und Schadstoffemissionen, da die Fahrzeuge nach
Überfahren der Bremsschwelle meist wieder beschleunigen und dadurch sowohl Lärm entsteht
wie auch Schadstoffe freigesetzt werden.
Seite 4 von Ratsdrucksache 487-X
Als Lösung wird daher vorgeschlagen, dem Antrag folgend den südlichen Abschnitt der Straße „In
der Fließ“ zwischen der „Dieter-Diederichs-Straße“ und der „Günter-Diederichs-Straße“ in eine
Einbahnstraße mit der zulässigen Fahrtrichtung in Richtung Iversheim (ortsauswärts) umzuwandeln. Fahrradverkehr in Gegenrichtung sollte, sofern möglich, zugelassen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Im Rahmen einer Verkehrsschau prüfen zu lassen, ob der südliche Abschnitt der Straße „In der
Fließ“ zwischen der „Dieter-Diederichs-Straße“ und der „Günter-Diederichs-Straße“ in eine Einbahnstraße mit der zulässigen Fahrtrichtung in Richtung Iversheim (ortsauswärts) umgewandelt
werden und Fahrradverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden kann.
2. Über das Ergebnis dieser Vorprüfung im Ausschuss zu berichten und, sofern dies antragsgemäß möglich ist, die erforderliche Information der betroffenen Anwohner und Verkehrsteilnehmer
vorzunehmen und mögliche Einwendungen dem Ausschuss ebenfalls zur Beratung vorzulegen.