Daten
Kommune
Jülich
Größe
87 kB
Datum
16.05.2013
Erstellt
15.05.13, 17:17
Aktualisiert
15.05.13, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 66 Az.: Hel/Wo
Jülich, 06.05.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 194/2013
Mitteilung
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
16.05.2013
TOP
Ergebnisse
Verlegung der Grünroute auf den Ruruferradweg
Anlg.:
SD.Net
Mitteilungstext:
Das Projekt Grünmetropole entstand aus dem Wettbewerb "Industrielle Folgelandschaft"
der EuRegionale 2008.
Die EuRegionale 2008 ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem
Ziel, die Regionalentwicklung der Dreiländer-Region Aachen zu unterstützen.
Am 25. Juni 2009 wurden von der StädteRegion Aachen sowie den Kreisen Düren und Heinsberg beschlossen, das EuRegionale-Projekt „Industrielle Folgelandschaft“ in der hiesigen Region in den Bereichen Freizeit und Tourismus mit dem Schwerpunkt Naherholung weiterzuentwickeln.
Das Stadtgebiet Jülich ist Teilziel der Grünmetropolroute für Fahrzeuge wie auch Teilziel der
Grünroute für den Fahrradverkehr. Um die Attraktivität dieser Grünroute noch zu steigern,
wurde eine Zertifizierung durch den ADFC im Jahre 2011 angestrebt. Im Rahmen dieser Zertifizierung wurden diverse Mängel in den verschiedenen Teilabschnitten festgestellt. Im Teilabschnitt Jülich wurde hierbei insbesondere die Routenführung der Grünroute im Verlauf
Hauptverkehrsstraßen (Große Rurstraße, Bahnhofstrasse, Dürener Straße L 253) ohne entsprechende Radverkehrsanlagen bemängelt. Bei den genannten Straßen handelt es sich um
qualifizierte Kreis- bzw. Landstraßen. Die Straßenbaulast liegt beim Kreis Düren bzw. beim
Landesbetrieb Straßenbau. Eine Radverkehrsanlage wäre von dort zu planen und auch zu
finanzieren. Auf Grund der derzeitigen Haushaltslage in den öffentlichen Haushalten ist in
absehbarer Zukunft kein entsprechender Ausbau vorgesehen.
Um die Situation zu entschärfen und der Anforderung des ADFC gerecht zu werden, ist daher vorgesehen, die Grünroute ab dem Kreisverkehr Zuckerfabrik (L-253) auf den Ruruferradweg umzuleiten umso den „gefährlichen Teil“ zu umgehen. Entsprechende Hinweisschilder auf die Sehenswürdigkeiten der Grünroute müssen auf dem Ruruferradweg ergänzt werden.