Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,2 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
07.03.14, 06:05
Aktualisiert
07.03.14, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift zur Anwohnerversammlung am 29.01.2014 im großen Sitzungssaal des
Rathauses Liblar, Holzdamm 10, betreffend Sanierungsbedürftigkeit und Ausbau der
Straße "Am Hahnacker" im Stadtteil-Liblar
Beginn: 18.45 Uhr
Ende: 19.15 Uhr
Anwesende:
Anwohner der Straße am Hahnacker
Vertreter der einzelnen Fraktionen im Stadtrat
H. Stolberg vom Ingenieurbüro Stolberg, Erftstadt
von der Verwaltung: Herr Böcking, Herr Schumacher und Herr Schog
Nach Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden des Betriebsausschusses Straßen,
H. Bitten, teilt der StV Theo Mechernich mit, dass die CDU Fraktion einem Ausbau der Straße
"Am Hahnacker" im Betriebsausschuss Straßen am 18.03.2014 nicht zustimmen werde. Er
begründet dies damit, dass sich die Mehrheit der Anlieger gegen einen Ausbau ausspreche.
Auch möchte die CDU Fraktion die Durchführung des Masterplanes Liblar abwarten. Herr
Mechernich zweifelt die rechtliche Auffassung der Verwaltung an, die Straße "Am Hahnacker" als
Anliegerstraße einzustufen. Vielmehr sei seine Fraktion der Auffassung, dass die Straße eine
Haupterschließungsstraße sei.
StV Claudia Siebolds und StV Franz Schmidt geben bekannt, dass auch die SPD Fraktion dem
Ausbau aus gleichen Gründen wie die CDU nicht zustimmen werde.
Von verschiedenen Anwohnern wird die Auffassung vertreten, dass die Straße als
Hauptverkehrsstraße einzustufen sei, da erheblicher Verkehr durch Volkshochschule,
Kreissparkasse, Alten- und Wohnheim sowie das nahe gelegene Schulzentrum ausgelöst werde.
Die Verwaltung erläutert den Anwesenden, dass die Straße in Anwendung der
beitragsrechtlichen Maßstäbe und Vorgaben nach Auffassung der Verwaltung als Anliegerstraße
eingestuft werden muss:
1.) Die Grundstücke
KSK, Volkshochschule
und Altenund Wohnheim
sind
Anliegergrundstücke. Der hiervon ausgehende Verkehr ist demnach dem Anliegerverkehr
und keinesfalls Durchgangsverkehr zuzuordnen. Der erhöhte Zieh- und Quellverkehr
speziell dieser Grundstücke im Verhältnis zu gewöhnlichen Wohngrundstücken wird im
Ergebnis durch eine höheren Beitragsbelastung dieser Grundstücke ausgeglichen.
2.) Durchschnittliche Straßenbreite, in die Straße integrierte Fahrbahnverengungen, in denen ein
Fahrzeug-Begegnungsverkehr
nicht möglich ist, auf der Fahrbahn markierte
Parkmöglichkeiten, die der Straße im Verkehrsnetz zukommende Verkehrsfunktion, die
Anzahl
der
in
die
Straße
einmündenden
Straßen
und
ein
fehlendes
straßenverkehrsrechtliches Überordnungsverhältnis der Straße im Vergleich zu anderen
Straßen sprechen für die überwiegende Funktion der Straße als Anliegerstraße.
3.)
Des Weiteren wird als Voraussetzung für das Annehmen einer Haupterschließungsstraße ein
"beachtliches Verkehrsaufkommen" verlangt. Ein solches mag temporär in Spitzenstunden
auftreten, die durchschnittliche Verkehrsbelastung der Straße aber erreiche nicht das von der
Rechtsprechung quantifizierte "beachtliche Verkehrsaufkommen".
Die Verwaltung weist auf die ausgelegten Informationsblätter hin.
Aus den Reihen der Politik wird die Verwaltung gebeten, für den nächsten Betriebsausschuss
Straßen am 18.03.14 eine Ergänzungsvorlage zur einschlägigen Beschlussvorlage zu fertigen, in
der die seitens der Verwaltung vorgesehene beitragsrechtliche Einstufung als Anliegerstraße
nochmals gesondert begründet wird.
Weiterhin soll das Protokoll zur Informationsveranstaltung den Anliegern und Anwohnern der
Straße, wie auch der Politik zur Verfügung gestellt werden.