Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71001/2007
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
06.11.2007
Rat der Stadt Bedburg
13.11.2007
Betreff:
Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von
Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg der
vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Durchführung der Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008
zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
(abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs.
1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil
einzelner Personen dient.
Kosten:
Abfuhrleistung
Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für diese
Leistungen betragen16,86 €/cbm, zuzüglich Mehrwertsteuer, ergibt einen Betrag von 20,06 €/cbm.
Klärschlammbehandlung
Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür
betragen seit dem 01.01.2007:
-Kleinkläranlagen bis SCB Wert 30.000 mg/l
17,50 €/cbm
-Kleinkläranlagen über SCB Wert 30.000 mg/.l
34,50 €/cbm
-abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
1,70 €/cbm
-abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
34,50 €/cbm:
Somit bleibt der Betrag für die Klärschlammbehandlung für 2008 unverändert.
Verwaltungskosten
Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten erhoben.
Festsetzung der Benutzungsgebühren
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz
20,06 €/cbm
17,50 €/cbm
37,56 €/cbm
1,88 €/cbm
39,44 €/cbm
Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz
20,06 €/cbm
34,50 €/cbm
54,56 €/cbm
2,73 €/cbm
57,29 €/cbm
Abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz
Beschlussvorlage WP7-1001/2007
20,06 €/cbm
1,70 €/cbm
21,76 €/cbm
1,09 €/cbm
22,85 €/cbm
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten (5 %)
Gebührensatz
20,06 €/cbm
34,50 €/cbm
54,56 €/cbm
2,73 €/cbm
57,29 €/cbm
Gegenüberstellung
Bezeichnung
2007
2008
%-Differenz
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
Abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
Abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
40,69
58,54
24,10
58,54
39,44
57,29
22,85
57,29
3,07 %
2,13
5,19
2,13
Die Kostenreduzierung ergibt sich aus einer Reduzierung der Gebühr für die Abfuhrleistung durch
den privaten Unternehmer.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
Beschlussvorlage WP7-1001/2007
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----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
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