Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
162 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.05.2015
- Der Bürgermeister Az: 40
Nr. der Ratsdrucksache: 277-X
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
09.06.2015
Rat
23.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme
von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel
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Berichterstatter: Herr Dederichs
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Bildungsausschuss
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 277-X
1. Sachverhalt:
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW hat den Zuwendungserlass für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich vom 12.02.2003
geändert. Wesentlicher Bestandteil dieser Änderung ist die Anhebung der Fördersätze, der Eigenanteile sowie die Anhebung des Höchstbetrages der Elternbeiträge.
Auf der Grundlage einer Gebührenbedarfsberechnung (s. Anlage 1) hat die Verwaltung Beitragsmodelle (s. Anlage 2) entwickelt, die die Basis für Beratungen im politischen Raum bilden. Ein
Entwurf der Verwaltung für die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad
Münstereifel ist als Anlage 3 beigefügt.
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß Ziffer 5.5 des Ministerialerlasses vom 12.03.2003, geändert durch Erlass vom 15.01.2015
erbringt der Schulträger für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich ab dem 01.02.2015 Eigenanteile in Höhe von 416,00 € und ab dem
01.08.2015 in Höhe von 422,00 € (vormals: 410,00 €) pro Schülerin und Schüler. Elternbeiträge
können bis zu 170,00 € (vormals: 150,00 €) monatlich pro Kind erhoben werden.
Der Schulträger soll eine soziale Staffelung der Beiträge nach Einkommen der Eltern sowie eine
Ermäßigung für Geschwisterkinder vorsehen.
Mit der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer
offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel wurden mit der 1. Änderungssatzung vom 30.06.2008, in Kraft getreten am 01.08.2008, folgende Elternbeiträge festgeschrieben:
Jahreseinkommen
bis 15.000,00 €
bis 25.000,00 €
bis 37.000,00 €
bis 50.000,00 €
bis 62.000,00 €
über 62.000,00 €
Monatlicher Beitrag
0,00 €
0,00 €
60,00 €
110,00 €
130,00 €
150,00 €
Anteil der Beitragszahler
27 %
15 %
14 %
10 %
8%
25 %
Bei einem Jahreseinkommen ab 25.000,00 € wird der Beitrag für das 2. und jedes weitere Kind
um 50 % ermäßigt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Trotz grundsätzlich zulässiger Ermessensausübung bei der Festsetzung von Beitragssätzen ist die
Stadt Bad Münstereifel als Kommune im genehmigten Haushaltssicherungskonzept gemäß § 6
Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtet, die Offene Ganztagsschule kostenneutral zu betreiben.
Die Festsetzung oder Änderung von Beitragssätzen setzt gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz
eine Gebührenbedarfsberechnung voraus, die Aufschlüsse über die Höhe des Beitragsaufkommens und den Grad der Kostendeckung liefert.
Die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung weist für 2015 ein voraussichtliches
Defizit von 4.260,76 € aus.
Da auf Grund der geänderten Erlasslage die Möglichkeit besteht, Elternbeiträge bis zu einer Höhe
von 170,00 € monatlich zu erheben, ist die Stadt Bad Münstereifel im Hinblick auf die aktuelle
Seite 3 von Ratsdrucksache 277-X
Haushaltssituation verpflichtet, diese Möglichkeit zu nutzen und damit das voraussichtliche Defizit
auszugleichen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Rechenmodelle und die sich daraus abzuleitenden Alternativen (siehe Anlage 2) sehen auch
weiterhin eine soziale Staffelung der monatlichen Elternbeiträge vor.
Im Schuljahr 2014/2015 besuchen insgesamt 156 Schülerinnen und Schüler eine offene Ganztagsschule, hiervon gehören insgesamt 42 % (siehe Anlage 2 – Statistische Grundlagen) den ersten beiden Einkommensstufen an.
Um den Kindern von Eltern mit einem geringen Einkommen auch weiterhin die Teilnahme an einer
offenen Ganztagsschule zu ermöglichen, sollte es bei einer Beitragsbefreiung bis zu einem Einkommen von 25.000,00 € bleiben.
Unter dem Gebot der Kostenneutralität ergeben sich in den weiteren Einkommensgruppen leichte
Kostensteigerungen. In der obersten Einkommensgruppe ist dem aktuellen Erlass vom
15.01.2015 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung folgend, ein monatlicher Betrag in Höhe von 170,00 € zu entrichten.
Unter Abwägung dieser Kriterien gelangt die Verwaltung zu der im Satzungsentwurf aufgeführten
Beitragsstaffelung gemäß der Modellberechnung 1 (Anlage 2).
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
1. Die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird festgesetzt
2. Die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von
Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel wird
in der als Anlage 3 beigefügten Entwurfsfassung beschlossen.