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Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
162 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.05.2015 - Der Bürgermeister Az: 40 Nr. der Ratsdrucksache: 277-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 09.06.2015 Rat 23.06.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Bildungsausschuss Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 277-X 1. Sachverhalt: Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW hat den Zuwendungserlass für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich vom 12.02.2003 geändert. Wesentlicher Bestandteil dieser Änderung ist die Anhebung der Fördersätze, der Eigenanteile sowie die Anhebung des Höchstbetrages der Elternbeiträge. Auf der Grundlage einer Gebührenbedarfsberechnung (s. Anlage 1) hat die Verwaltung Beitragsmodelle (s. Anlage 2) entwickelt, die die Basis für Beratungen im politischen Raum bilden. Ein Entwurf der Verwaltung für die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel ist als Anlage 3 beigefügt. 2. Rechtliche Würdigung Gemäß Ziffer 5.5 des Ministerialerlasses vom 12.03.2003, geändert durch Erlass vom 15.01.2015 erbringt der Schulträger für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich ab dem 01.02.2015 Eigenanteile in Höhe von 416,00 € und ab dem 01.08.2015 in Höhe von 422,00 € (vormals: 410,00 €) pro Schülerin und Schüler. Elternbeiträge können bis zu 170,00 € (vormals: 150,00 €) monatlich pro Kind erhoben werden. Der Schulträger soll eine soziale Staffelung der Beiträge nach Einkommen der Eltern sowie eine Ermäßigung für Geschwisterkinder vorsehen. Mit der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel wurden mit der 1. Änderungssatzung vom 30.06.2008, in Kraft getreten am 01.08.2008, folgende Elternbeiträge festgeschrieben: Jahreseinkommen bis 15.000,00 € bis 25.000,00 € bis 37.000,00 € bis 50.000,00 € bis 62.000,00 € über 62.000,00 € Monatlicher Beitrag 0,00 € 0,00 € 60,00 € 110,00 € 130,00 € 150,00 € Anteil der Beitragszahler 27 % 15 % 14 % 10 % 8% 25 % Bei einem Jahreseinkommen ab 25.000,00 € wird der Beitrag für das 2. und jedes weitere Kind um 50 % ermäßigt. 3. Finanzielle Auswirkungen Trotz grundsätzlich zulässiger Ermessensausübung bei der Festsetzung von Beitragssätzen ist die Stadt Bad Münstereifel als Kommune im genehmigten Haushaltssicherungskonzept gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtet, die Offene Ganztagsschule kostenneutral zu betreiben. Die Festsetzung oder Änderung von Beitragssätzen setzt gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz eine Gebührenbedarfsberechnung voraus, die Aufschlüsse über die Höhe des Beitragsaufkommens und den Grad der Kostendeckung liefert. Die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung weist für 2015 ein voraussichtliches Defizit von 4.260,76 € aus. Da auf Grund der geänderten Erlasslage die Möglichkeit besteht, Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 170,00 € monatlich zu erheben, ist die Stadt Bad Münstereifel im Hinblick auf die aktuelle Seite 3 von Ratsdrucksache 277-X Haushaltssituation verpflichtet, diese Möglichkeit zu nutzen und damit das voraussichtliche Defizit auszugleichen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Rechenmodelle und die sich daraus abzuleitenden Alternativen (siehe Anlage 2) sehen auch weiterhin eine soziale Staffelung der monatlichen Elternbeiträge vor. Im Schuljahr 2014/2015 besuchen insgesamt 156 Schülerinnen und Schüler eine offene Ganztagsschule, hiervon gehören insgesamt 42 % (siehe Anlage 2 – Statistische Grundlagen) den ersten beiden Einkommensstufen an. Um den Kindern von Eltern mit einem geringen Einkommen auch weiterhin die Teilnahme an einer offenen Ganztagsschule zu ermöglichen, sollte es bei einer Beitragsbefreiung bis zu einem Einkommen von 25.000,00 € bleiben. Unter dem Gebot der Kostenneutralität ergeben sich in den weiteren Einkommensgruppen leichte Kostensteigerungen. In der obersten Einkommensgruppe ist dem aktuellen Erlass vom 15.01.2015 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung folgend, ein monatlicher Betrag in Höhe von 170,00 € zu entrichten. Unter Abwägung dieser Kriterien gelangt die Verwaltung zu der im Satzungsentwurf aufgeführten Beitragsstaffelung gemäß der Modellberechnung 1 (Anlage 2). 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird festgesetzt 2. Die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel wird in der als Anlage 3 beigefügten Entwurfsfassung beschlossen.