Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
25 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zu RD-Nr. 277 - X
3. Änderung
der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an
einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel vom
12.01.2006
Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2, Buchstabe f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-W estfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S . 666),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. November 2004 (GV NRW S. 644), der § § 1 , 2 ,
4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-W estfalen vom 21. Oktober 1969
(GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.11.2011 (GV NRW S. 687), sowie des
Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom
12. Februar 2003 (Abi. NRW Nr. 2/03 und dem Änderungserlass vom 15. Januar 2015 hat der Rat der
Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am 23.06.2015 folgende Satzung beschlossen:
§ 6 erhält folgende Fassung:
§ 6 Höhe der Elternbeiträge
1. Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Jahreseinkommen
bis 15.000,00 €
bis 25.000,00 €
bis 37.000,00 €
bis 50.000,00 €
bis 62.000,00 €
über 62.000,00 €
Monatlicher Beitrag
0,00 €
0,00 €
65,00 €
115,00 €
140,00 €
170,00 €
2. Für das 2. und jedes weitere Kind einer Familie, das ein Angebot der offenen Ganztagsschule in
einer Schule der Stadt Bad Münstereifel in Anspruch nimmt, wird der Beitrag entsprechend um
50 % ermäßigt.
Inkrafttreten
Diese 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern
an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel vom 12.01.2006 tritt am
01.08.2015 in Kraft.