Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
139 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.03.2015
- Der Bürgermeister Az: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 80-X/Z-2
__________________________________________________________________________
Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.06.2015
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen: Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
hier: Brücke über die Erft in Bad Münstereifel im Bereich ALDI/St.-Angela-Gymnasium –
Abschließende Prüfung zur Einrichtung eines zusätzlichen Fußgängerüberweges
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Schäfer
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
1. Sachverhalt:
Mit Ratsdrucksache 80-X/Z-1 wurde im letzten Ausschuss 2014 berichtet, dass noch geprüft wird,
ob ein zusätzlicher Fußgängerüberweg am Sittardweg eingerichtet werden sollte.
Hierzu fand am 04.03. ein Ortstermin statt. Das Ergebnis wird unter 5. wiedergegeben.
2. Rechtliche Würdigung,
3. Finanzielle Auswirkungen,
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen,
Unverändert (s. Ursprungs-RD).
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 80-X/Z-2
Die Beschilderung des Fußweges (Präses-Wirtz-Weges) ist bereits erfolgt.
Die Verwaltung hat die Kosten für den Fußgängerüberweg ermittelt und ein Angebot von RWEWestnetz eingeholt. Da die Kosten für die Beleuchtung nach DIN nicht unerheblich sind, kann von
Kosten in Höhe von mindestens 5.000 Euro ausgegangen werden.
Am 04.03. fand ein gemeinsamer Ortstermin mit den Schulleitungen des St. Michael Gymnasiums
SMG (Herr Baum), des St. Angela Gymnsaiums (Herr Helfer und Frau Neswadba), der Realschule
(Frau Dieckmann) und der Hauptschule (Frau Philipp) die Situation statt.
Hierbei wurden die Schüler zu der entsprechenden Zeit bei Ihrem Schulweg in diesem Bereich
beobachtet.
Ergebnis: Die Schülerinnen und Schüler laufen quer über die Straße und würden einen Fußgängerüberweg an der besagten Stelle nicht annehmen. Der Fußgängerüberweg sollte nicht angelegt
und die Kosten eingespart werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine