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Dringlichkeitsentscheidung (Stadtmauer Bad Münstereifel- hier: Bewerbungen der Stadt Bad Münstereifel am Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" -Genehmigung der Dringlichkeit-)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
163 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
03.06.15, 07:38
Dringlichkeitsentscheidung (Stadtmauer Bad Münstereifel-
hier: Bewerbungen der Stadt Bad Münstereifel am Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" -Genehmigung der Dringlichkeit-) Dringlichkeitsentscheidung (Stadtmauer Bad Münstereifel-
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister Az: 60 Schl. Bad Münstereifel, den 18.05.2015 Nr. der Ratsdrucksache: 292-X Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW Zur Genehmigung an den Stadtentwicklungsausschuss Termin 18.06.2015 Rat 23.06.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Dringlichkeit: Stadtmauer Bad Münstereifelhier: Bewerbungen der Stadt Bad Münstereifel am Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ –Genehmigung der Dringlichkeit__________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: GBA PR Mitgezeichnet: 10.2 AL Dez __________________________________________________________________________ Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit: 1. Sachverhalt: Seite 2 von Ratsdrucksache 292-X Mit Ratsdrucksache 215-X wurde mitgeteilt, dass sich verwaltungsseitig um Fördermöglichkeiten zur Sanierung der historischen Stadtmauer Bad Münstereifel bemüht wird. Bereits 2014 konnten entsprechende Landesfördermittel nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Für die Jahre ab 2015 ff. ist ebenfalls nicht mit Fördergeldern des Landes zur rechnen. Ein mögliches Förderprogramm wird derzeit beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung angeboten. Mit dem Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Innovationspotential gefördert werden. Für die Förderung geeigneter Projekte sind Mittel in Höhe von 50 Mio. Euro im Bundeshaushalt 2015 vorgesehen. Zusätzlich dazu werden voraussichtlich weitere Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes bereitgestellt. Dieses Programm läuft insgesamt über 5 Jahre, ähnlich einem Städtebauförderprogramm, und wird mit 2/3 vom Bund bezuschusst. Städtischer Eigenanteil auf 5 Jahre wären somit voraussichtlich 1/3 der Gesamtkosten. Da die Bewerbungsfrist für das o. g. Bundesprogramm am 20.05.2015 endete, wurden verwaltungsseitig vorsorglich 2 Bewerbungsanträge eingereicht: 1. Bewerbung zur Sanierung der Mauerabschnitte 18 und 22 rd. 2. Bewerbung zur Sanierung incl. Grünbewuchsentfernung der Mauerabschnitte 1-14 rd. Sanierungskosten insgesamt (voraussichtlich) 155.940 € 891.570 € 1.047.510 € Bei einer Berücksichtigung im Förderprogramm sollen die Sanierungsarbeiten entsprechend den Förderrichtlinien in den Jahren 2015 – 2019 durchgeführt werden. Der voraussichtliche Eigenanteil der Stadt von 1/3 der Gesamtkosten ist in diesen Jahren in den jeweiligen Haushalt einzustellen. Die exakte Höhe dieses Eigenanteils sowie dessen Verteilung auf die Haushaltsjahre kann erst nach Vorlage eines konkreten Zuwendungsbescheides mitgeteilt werden. Bei den oben aufgeführten Sanierungskosten liegt dieser derzeit bei rd. 350.000 €, verteilt auf die Jahre 2015-2019. Für das Haushaltsjahr 2015 ist zur Sanierung der Stadtmauer ein Haushaltsansatz von 132.000 € vorgesehen, so dass in diesem Jahr keine außer- oder überplanmäßigen Ausgaben anfallen. Die Entscheidung über eine Berücksichtigung im Förderprogramm fällt voraussichtlich im Spätsommer 2015. Bis dahin dürfen allerdings keine förderschädlichen Sanierungsarbeiten an der Mauer vorgenommen werden. Wichtige Voraussetzungen zur Förderung ist die politische Unterstützung der Bewerbungen, die den Anträgen bis zum 01.06.2015 noch nachgereicht werden können. 2. Rechtliche Würdigung In den vergangenen Jahren wurden, bis auf die bezuschussten Sanierungsarbeiten, nur einzelne Unterhaltungsarbeiten durchgeführt. Eine Möglichkeit zur umfassenden Sanierung maroder Mauerabschnitte ist nur über eine Zuschussfinanzierung durch Dritte möglich, da diese in der Regel mit hohen Kosten verbunden sind. 3. Finanzielle Auswirkungen Der städtische Eigenanteil für die geplanten Maßnahmen beläuft sich, bei einer voraussichtlichen 2/3-Finanzierung durch den Bund, auf insgesamt rd. 349.170 €. Diese Kosten wären entsprechend dem Zuwendungsbescheid auf die Haushaltsjahre 2015-2019 aufzuteilen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 292-X Die bauliche Betreuung der Maßnahme übernimmt verwaltungsseitig, wie auch schon bei den bislang durchgeführten Sanierungsarbeiten, ZIV in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Linscheid. Die Abwicklung im Zusammenhang mit der Förderung erfolgt durch Amt 60. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Im Haushalt sind jährlich rd. 30.000 € zur Unterhaltung der Stadtmauer vorgesehen. Größere Investitionen sind in der Regel nur über entsprechende Förderprogramme mit Teilfinanzierung dieser Kosten möglich. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. __________________________________________________________________________ Entscheidung: 1. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel beschließt die Beteiligung am Projetkaufruf „Förderung von Investitionen in nationale des Städtebaus“ mit der Maßnahme „Sanierung Stadtmauer“und beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte einzuleiten. 2. Die Finanzierung des Eigenanteils zu einer potentiellen Förderung ist im Haushaltsjahr 2015 sichergestellt. Für die Jahre 2016 - 2019 werden entsprechende Mittel zur Finanzierung des Eigenanteil im Haushalt vorgesehen. Bad Münstereifel, den 27.05.2015 gez. Alexander Büttner ___________________ Bürgermeister gez. Bernhard Ohlert __________________ CDU-Fraktion __________________ SPD-Fraktion gez. Willi Hoever ___________________ UWV-Fraktion gez. Wolfgang Germann __________________ FDP-Fraktion gez. Georg Borsch __________________ Fraktion "Die Grünen" Seite 4 von Ratsdrucksache 292-X Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/ des Eilbeschlusses: ___________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ___________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den ___________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ 7. Beschluss: ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt.