Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
08.06.15, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.06.2015
- Der Bürgermeister Az: 23.21-07
Nr. der Ratsdrucksache: 323-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
16.06.2015
Rat
23.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen - Abweichungssatzung __________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 323-X
1. Sachverhalt:
Die aus dem Aspelweg und dem Lingscheider Weg bestehende Erschließungsanlage im Bereich
des Bebauungsplanentwurfes Nr. 18 b) „Eicherscheid-Süd“ ist mit den Teileinrichtungen Fahrbahn
(Regelbreite 5,00 m, Oberbau 0,70 m), Entwässerung, Beleuchtung und einseitigem Gehweg
(Regelbreite 1,55 m, Oberbau 0,45 m) hergestellt worden, um die angrenzenden Grundstücke
zum Zwecke der Bebauung zu erschließen.
Der räumliche Ausbauumfang und die technische Ausstattung gewährleisten, dass die Verkehrsteilnehmer (Kraftfahrzeuge, darunter auch Müllfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, Fußgänger) die
Straßen sicher und leicht (Begegnungsverkehr PKW mit LKW) benutzen können und die Anliegergrundstücke problemlos erreichbar sind. Damit entsprechen die Erschließungsanlagen den
Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 bzw. 2 BauGB.
Die an die Ausbaustrecke grenzenden Grundstücke sind mittlerweile zu rd. 3/4 mit Wohnhäusern
bebaut, sodass die Erschließungsanlage im bebaubaren Innenbereich (§ 34 BauGB) verlaufen
und die an Erschließungsanlagen gestellten Anforderung des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB (zum Anbau bestimmt) als erfüllt bewertet werden.
Das Bauprogramm umschließt neben der Anpassung des Einmündungsbereichs der Wegeparzelle 29 am Ende des Lingscheider Weges auch den Ausbau bis 3 m in die Wegeparzelle 157 hinein,
damit das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 13, Flurstück 43 (Haus-Nr. 47) unmittelbar über die
Erschließungsanlage erreichbar ist.
Der Straßenausbau ist aus beitragsrechtlicher Sicht noch nicht abgeschlossen, weil die Merkmale
der endgültigen Herstellung, dazu zählen beidseitige Gehwege (§ 8 Abs. 1 Erschließungsbeitragssatzung), bisher nicht erfüllt sind.
Wenn aufgrund der Verkehrsbedeutung der Erschließungsanlage auf die Herstellung beidseitiger
Gehwege verzichtet werden kann, bietet die Vorschrift des § 132 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3
der Erschließungsbeitragssatzung die Möglichkeit, eine Satzung über abweichende Merkmale der
endgültigen Herstellung zu erlassen. Mit diesem Instrument können die Kommunen den Maßnameabschluss vorziehen und die Endabrechnung (endgültiger Beitrag abzüglich Vorausleistungen) vornehmen.
Das Bauprogramm und die formalrechtlich an Erschließungsanlagen gestellten Anforderungen
(siehe Ziffer 1 und 2 Beschlussvorschlag) sollten nochmals förmlich beschlossen werden, um
rechtliche Unklarheiten vorsorglich zu unterbinden.
2. Rechtliche Würdigung
Endgültige beitragsrechtliche Abwicklung.
3. Finanzielle Auswirkungen
Beitragseinnahmen von geschätzt 25.000 €
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Siehe Sachverhalt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
Seite 3 von Ratsdrucksache 323-X
7. Beschlussvorschlag:
1. Das Bauprogramm umfasst die Herstellung der aus dem Aspelweg (ab Einmündung In der
Kauen in östlicher Richtung) und dem Lingscheider Weg (beginnend 13 m vor Grenzpunkt zwischen Grundstücke Gem. Münstereifel, Flur 10, Flurstück 128 und 417 in südöstlicher Richtung) bestehenden Erschließungsanlage einschl. der Angleichung der Einmündung der Wegeparzelle 29 und den Ausbau in verminderte Fahrbahnbreite bis 3 m in die Wegeparzelle 157
hinein. Die genaue Ausbaustrecke ist dem Lageplan (Anlage 3) zu entnehmen.
2. Die Erschließungsanlage entspricht mit dem im Sachverhalt näher erläuterten Ausbaukriterien
den Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB.
3. Die Satzung über die abweichende Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung für
die im Stadtgebiet gelegene Erschließungsanlage Aspelweg und Lingscheider Weg (Reststrecken als Ringstraße) wird in der Fassung des als Anlage 1 vorliegenden Entwurfs beschlossen.