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Beschlussvorlage (Endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen - Abweichungssatzung -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
08.06.15, 13:17
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 01.06.2015 - Der Bürgermeister Az: 23.21-07 Nr. der Ratsdrucksache: 323-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 16.06.2015 Rat 23.06.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen - Abweichungssatzung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 323-X 1. Sachverhalt: Die aus dem Aspelweg und dem Lingscheider Weg bestehende Erschließungsanlage im Bereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 18 b) „Eicherscheid-Süd“ ist mit den Teileinrichtungen Fahrbahn (Regelbreite 5,00 m, Oberbau 0,70 m), Entwässerung, Beleuchtung und einseitigem Gehweg (Regelbreite 1,55 m, Oberbau 0,45 m) hergestellt worden, um die angrenzenden Grundstücke zum Zwecke der Bebauung zu erschließen. Der räumliche Ausbauumfang und die technische Ausstattung gewährleisten, dass die Verkehrsteilnehmer (Kraftfahrzeuge, darunter auch Müllfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, Fußgänger) die Straßen sicher und leicht (Begegnungsverkehr PKW mit LKW) benutzen können und die Anliegergrundstücke problemlos erreichbar sind. Damit entsprechen die Erschließungsanlagen den Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 bzw. 2 BauGB. Die an die Ausbaustrecke grenzenden Grundstücke sind mittlerweile zu rd. 3/4 mit Wohnhäusern bebaut, sodass die Erschließungsanlage im bebaubaren Innenbereich (§ 34 BauGB) verlaufen und die an Erschließungsanlagen gestellten Anforderung des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB (zum Anbau bestimmt) als erfüllt bewertet werden. Das Bauprogramm umschließt neben der Anpassung des Einmündungsbereichs der Wegeparzelle 29 am Ende des Lingscheider Weges auch den Ausbau bis 3 m in die Wegeparzelle 157 hinein, damit das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 13, Flurstück 43 (Haus-Nr. 47) unmittelbar über die Erschließungsanlage erreichbar ist. Der Straßenausbau ist aus beitragsrechtlicher Sicht noch nicht abgeschlossen, weil die Merkmale der endgültigen Herstellung, dazu zählen beidseitige Gehwege (§ 8 Abs. 1 Erschließungsbeitragssatzung), bisher nicht erfüllt sind. Wenn aufgrund der Verkehrsbedeutung der Erschließungsanlage auf die Herstellung beidseitiger Gehwege verzichtet werden kann, bietet die Vorschrift des § 132 Nr. 4 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung die Möglichkeit, eine Satzung über abweichende Merkmale der endgültigen Herstellung zu erlassen. Mit diesem Instrument können die Kommunen den Maßnameabschluss vorziehen und die Endabrechnung (endgültiger Beitrag abzüglich Vorausleistungen) vornehmen. Das Bauprogramm und die formalrechtlich an Erschließungsanlagen gestellten Anforderungen (siehe Ziffer 1 und 2 Beschlussvorschlag) sollten nochmals förmlich beschlossen werden, um rechtliche Unklarheiten vorsorglich zu unterbinden. 2. Rechtliche Würdigung Endgültige beitragsrechtliche Abwicklung. 3. Finanzielle Auswirkungen Beitragseinnahmen von geschätzt 25.000 € 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Siehe Sachverhalt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine Seite 3 von Ratsdrucksache 323-X 7. Beschlussvorschlag: 1. Das Bauprogramm umfasst die Herstellung der aus dem Aspelweg (ab Einmündung In der Kauen in östlicher Richtung) und dem Lingscheider Weg (beginnend 13 m vor Grenzpunkt zwischen Grundstücke Gem. Münstereifel, Flur 10, Flurstück 128 und 417 in südöstlicher Richtung) bestehenden Erschließungsanlage einschl. der Angleichung der Einmündung der Wegeparzelle 29 und den Ausbau in verminderte Fahrbahnbreite bis 3 m in die Wegeparzelle 157 hinein. Die genaue Ausbaustrecke ist dem Lageplan (Anlage 3) zu entnehmen. 2. Die Erschließungsanlage entspricht mit dem im Sachverhalt näher erläuterten Ausbaukriterien den Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB. 3. Die Satzung über die abweichende Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung für die im Stadtgebiet gelegene Erschließungsanlage Aspelweg und Lingscheider Weg (Reststrecken als Ringstraße) wird in der Fassung des als Anlage 1 vorliegenden Entwurfs beschlossen.