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Beschlussvorlage (Anlage 1 zu RD-Nr. 323)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
9,1 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Beschlussvorlage (Anlage 1 zu RD-Nr. 323)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu RD-Nr. 323 Seite 1 von 1 Satzung über die abweichende Feststellung der Merkmale der endgültigen Herstellung für die im Stadtgebiet gelegene Erschließungsanlage Aspelweg und Lingscheider Weg (Reststrecken als Ringstraße) Aufgrund des § 132 Nr. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt gerändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) in Verbindung mit § 8 der Satzung vom 30.08.1989 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Bad Münstereifel (Erschließungsbeitragssatzung) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW, S. 208) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: §1 Die aus dem Aspelweg (ab Einmündung In der Kauen in östlicher Richtung) und dem Lingscheider Weg (beginnend 13 m vor Grenzpunkt zwischen Grundstücken Gem. Münstereifel, Flur 10, Flurstück 128 und 417 in südöstlicher Richtung) bestehende Erschließungsanlage in Bad Münstereifel-Eicherscheid ist abweichend von § 8 Abs. 1 b) der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bad Münstereifel ohne beidseitigem Gehweg endgültig hergestellt. Die Erschließungsanlage ist in dem beiliegenden Kartenausschnitt dargestellt. Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung. §2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.