Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
9,1 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
02.06.15, 17:13
Aktualisiert
02.06.15, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu RD-Nr. 323
Seite 1 von 1
Satzung
über die abweichende Feststellung der Merkmale der endgültigen Herstellung für die im
Stadtgebiet gelegene Erschließungsanlage Aspelweg und Lingscheider Weg (Reststrecken als
Ringstraße)
Aufgrund des § 132 Nr. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt gerändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S.
1748) in Verbindung mit § 8 der Satzung vom 30.08.1989 über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen in der Stadt Bad Münstereifel (Erschließungsbeitragssatzung) und des § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV
NRW, S. 208) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am
folgende Satzung
beschlossen:
§1
Die aus dem Aspelweg (ab Einmündung In der Kauen in östlicher Richtung) und dem Lingscheider Weg
(beginnend 13 m vor Grenzpunkt zwischen Grundstücken Gem. Münstereifel, Flur 10, Flurstück 128 und
417 in südöstlicher Richtung) bestehende Erschließungsanlage in Bad Münstereifel-Eicherscheid ist
abweichend von § 8 Abs. 1 b) der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bad Münstereifel ohne
beidseitigem Gehweg endgültig hergestellt.
Die Erschließungsanlage ist in dem beiliegenden Kartenausschnitt dargestellt. Die Karte ist Bestandteil
dieser Satzung.
§2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.