Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
104 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 12:34
Aktualisiert
11.06.15, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.03.2015
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 256-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
16.06.2015
Rat
23.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Übernahme der Straßenreinigung
hier: FDP-Antrag vom 25.05.2015
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Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 256-X
1. Sachverhalt:
In dem als Anlage beigefügte Antrag der FDP Stadtratsfraktion geht es um die Übertragung der
Straßenreinigung (Besenreinigung) in dem dort näher bezeichneten Abschnitt der Sebastian
Kneipp-Promenade auf die Eigentümer der an die Straße angrenzenden Grundstücke.
Begründet wird der Antrag damit, dass die gemäß Satzung zuständige Stadt die Reinigung in aller
Regel wegen der dort ständig belegten Parkplätze nicht durchführt. Dennoch werden die betroffenen Grundstückseigentümer zur Zahlung der Gebühr herangezogen.
Auf dem beigefügten Foto ist die überwiegend anzutreffende Parksituation dargestellt.
Der mit der Reinigung beauftragte Bauhof nimmt zum Sachverhalt wie folgt Stellung:
es ist zutreffend, dass die Reinigung dieses Straßenabschnitts durch den Bauhof nur unregelmäßig erfolgt;
ursächlich hierfür ist, dass dort parkende Fahrzeuge (Dauerparker) sowohl eine maschinelle
(mittels Kehrmaschine) als auch eine händische Straßenreinigung verhindern;
eine Verlegung der Reinigung (nur für diesen Straßenabschnitt) auf einen früheren Zeitpunkt
(vor 7.00 Uhr) würde an diesem Umstand nichts ändern;
2. Rechtliche Würdigung
Die Übertragung der Reinigungsverpflichtung auf die Anlieger bedarf einer Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung (§ 2 Abs. 2).
3. Finanzielle Auswirkungen
Bei einer Rückübertragung der Straßenreinigung (Besenreinigung) auf die Anlieger würde die
Reinigungsgebühr von 2,50 € je Frontmeter entfallen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Geringfügige Entlastung des städtischen Bauhofes durch den Wegfall der Reinigungspflicht in
diesem Straßenabschnitt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
ohne