Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
516 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
11.06.15, 12:34
Aktualisiert
11.06.15, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5a
„Gewerbegebiet Bad Münstereifel“
im beschleunigtem Verfahren gem. § 13 a BauGB
Textliche Festsetzungen
A.
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
1.1
Gewerbegebiet gem. § 8 BauGB
1.1.1 Allgemein zulässig sind (§ 8 Abs. 2 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 5
BauNVO):
Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
Betriebe mit nahversorgungs- und nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten gem.
der Münstereifeler Liste (sh. Anhang).
Generell zulässig sind – abweichend von der vorstehenden Regelung – Gewerbetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher, wenn der Betrieb aufgrund der von ihm ausgehenden Emissionen typischerweise nur in einem
Gewerbegebiet zulässig ist.
1.1.2 Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass folgende Arten der allgemein zulässigen Gewerbebetriebe aller Art nur ausnahmsweise zugelassen werden:
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
Tankstellen,
Gewerblich betriebene Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke.
1.1.2 Gem. § 1 Abs.1 Nr. 1 BauNVO wird festgesetzt, dass die nach § 8 Abs.3 Nr. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzungsart Vergnügungsstätte nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes / Änderung wird.
2.
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
2.1
Festgesetzt werden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0.
2.2
Die Höhe der baulichen Anlagen wird auf maximal 10,0 m über Gelände begrenzt;
dies entspricht einer Höhe von 262,0 m über Normalhöhennull (mNHN).
2.3
Die in der Planzeichnung festgesetzte Höhe baulicher Anlagen darf ausnahmsweise
überschritten, wenn die Überschreitung durch untergeordnete technische Anlagen
(bspw. Antennen, Lüftungsanlagen) oder untergeordnete Bauteile (bspw. Schornsteine) entsteht.
3.
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
Festgesetzt wird abweichende Bauweise nach § 22 (4) BauNVO. Als abweichende
Bauweise gilt die offene Bauweise mit dem Zusatz, dass Gebäude mit einer Länge >
50 m zulässig sind.
4.
Stellplätze und Garagen
Im gesamten Plangebiet sind Stellplätze, Garagen und Zufahrten auch außerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
5.
Maßnahmen zum
Bepflanzungen
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
5.1
Innerhalb „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ ist eine Heckenpflanzung aus standortheimischen Gehölzen (vgl. Planzliste) vorzunehmen. Unterbrechungen für Notausgänge sind zulässig, wenn in diesen
Bereichen eine Fassadenbegrünung erfolgt.
Für die Fassadenbegrünung schnellwachsende Kletterpflanzen mit entsprechender
Rankhilfe zu verwenden. Dabei ist je nach Pflanzenart pro 2-5 lfm. eine Pflanze zu
setzen. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 3 Jahre.
5.2
Die Freiflächen innerhalb des Gewerbegebietes sind gärtnerisch zu gestalten und mit
standortheimischen Gehölzen gemäß der Pflanzenliste zu bepflanzen.
5.3
Entlang der Kölner Straße sind, innerhalb der in der Planzeichnung festgesetzten
Baumstandorte, Einzelbäume (vgl. Plfanzliste) anzupflanzen. Die Standort können variiert werden, die festgesetzte Anzahl ist einzuhalten.
Pflanzliste:
Bäume
Hainbuche (Carpinus betulus)
Rotbuche (Fagus sylvatica)
Stieleiche (Quercus robur)
Spitzahorn (Acer platanoides)
Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
Traubenkirsche (Prunus padus)
Vogelbeere (Sorbus aucupania)
Winterlinde (Tilia cordata)
Feld-Ahorn (Acer campestre)
Mehlbeere (Sorbus aria)
Sträucher
Haselnuß (Corylus avellana)
Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)
Weißdorn (Crataegus monogyna)
Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)
Weißer Hartriegel (Cornus alba)
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
Hundsrose (Rosa canina)
Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)
Faulbaum (Fragula alnus)
Schneeball (Viburnum opulus)
Holunder (Sambucus nigra)
Kupfer Felsenbirne (Amelanchier lamarckii)
B.
Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise:
1.
Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen
Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NordrheinWestfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R
(Gebiete mit felsartigem Gesteinuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
2.
Bodendenkmalpflege
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0, Fax: 02425 /
9039-199, unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.“
3.
Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst
bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen.
4.
Artenschutz
Eine Betroffenheit nach § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG für die europäischen Vogelarten
kann vermieden werden, wenn die Baufeldvorbereitung außerhalb des Brutgeschäftes liegt. Das Brutgeschäft beginnt 01.März und endet 30. September. Abseits dieser
Zeitspanne kann die Baufeldräumung und -vorbereitung durchgeführt werden, also
zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar eines Jahres.
Anhang: