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Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofsgebühren auf der Grundlage der aktuellen Kosten- und Einnahmesituation sowie Darstellung von Möglichkeiten zur Kostendämpfung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
114 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 12:34
Aktualisiert
11.06.15, 12:34
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.06.2015 - Der Bürgermeister Az: 24-72-04 Nr. der Ratsdrucksache: 262-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 16.06.2015 Rat 23.06.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kalkulation der Friedhofsgebühren auf der Grundlage der aktuellen Kosten- und Einnahmesituation sowie Darstellung von Möglichkeiten zur Kostendämpfung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 262-X/Z-1 1. Sachverhalt: Nach Vorberatung im Bau- und Feuerwehrausschuss werden mit dieser Zusatzerläuterung a. die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel, b. der Entwurf der 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 (Anlage 1) zur Beratung und Beschussfassung vorgelegt. Grundlage für die Gebührenbedarfsberechnung und die mit der Änderungssatzung vorgeschlagenen Gebührenanpassungen ist Anlage 4 der Ursprungsvorlage. Darüber hinaus wurden entsprechend dem vom Bau- und Feuerwehrausschuss an die Verwaltung ergangenen Auftrag, die Städte Mechernich und Zülpich sowie die Gemeinde Blankenheim am 05.06.2015 per Email angeschrieben und um die Erteilung von Auskünften zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wie viele Friedhöfe werden von Ihnen unterhalten, welche Größe haben die einzelnen Friedhöfe und welche qm-Grünfläche weisen die jeweiligen Friedhöfe auf? 2. Werden die Friedhöfe ausnahmslos vom städtischen/gemeindlichen Bauhof unterhalten oder sind Arbeiten auf private Firmen, Vereine, ehrenamtlich oder im Rahmen von Minijobs tätige Personen übertragen? 3. Falls Arbeiten übertragen wurden: Welche Arbeiten wurden übertragen (z. B. Rasenschnitt, Laubbeseitigung, Wegeunterhaltung) und auf welchen Friedhöfen werden diese Arbeiten ausgeführt? 4. Wie hoch ist der durchschnittliche jährliche Stundenaufwand des städtischen/gemeindlichen Bauhofes auf den von ihm zu unterhaltenen Friedhöfen, möglichst unterteilt nach a. Arbeitsstunden insgesamt und diese unterteilt nach den Leistungspositionen b. Rasenschnitt c. Abfallentsorgung d. Laubbeseitigung e. Hecken- und Strauchschnitt f. sonstige Arbeiten 5. Werden vom städtischen/gemeindlichen Bauhof neben den reinen Pflege- und Unterhaltungsarbeiten auch die Grabbereitung und Grabeinebnung durchgeführt oder sind diese Tätigkeiten privatisiert? 6. Wie hoch sind die in den Gebührenhaushalt Friedhofswesen eingestellten Kosten des städtischen/gemeindlichen Bauhofes der Jahre 2013 und 2014? 7. Wie hoch sind die darüber hinaus angefallenen Aufwendungen (z.B. für Fremdleistungen) für die Friedhofspflege und -unterhaltung der Jahre 2013 und 2014? Es wurde darum gebeten die Fragen bis zum 12.06.2015 zu beantworten, damit über das Ergebnis in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2015 berichten werden kann. Zudem wurde um die Überlassung der letzten Kalkulation der Friedhofsgebühren gebeten. Seite 3 von Ratsdrucksache 262-X/Z-1 2. Rechtliche Würdigung Wie in der Ursprungsvorlage dargestellt 3. Finanzielle Auswirkungen Wie in der Ursprungsvorlage dargestellt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Wie in der Ursprungsvorlage dargestellt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen zur Reduzierung der bei der Friedhofspflege und -unterhaltung anfallenden Kosten zu treffen: 1. Durch eine Optimierung des vorhandenen Systems zur Erfassung der auf den Friedhöfen anfallenden Abfälle (kompostierbare Abfälle und Restmüll) ist der Arbeitsaufwand des Bauhofes von bislang durchschnittlich 672,5 Arbeitsstunden als Zielvorgabe um rund 190 Arbeitsstunden zu reduzieren. 2. Die Laubbeseitigung auf den Friedhöfen ist auf 2 Aktionen (frühestens vor Allerheiligen und nach dem letzten Laubfall) zu beschränken. Darüber hinaus ist Laub nur im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht von Wegen und Treppen zu entfernen. 3. Die Möglichkeit durch eine Teilprivatisierung von einfachen, wiederkehrenden Arbeiten (Rasenschnitt, Laubbeseitigung) auf den pflegeintensiven Friedhöfen (z. B. Münstereifel und Mutscheid) eine Reduzierung der bisher anfallenden Kosten zu erzielen ist zunächst im Rahmen eines auf den Friedhof Mutscheid beschränkten Modellversuchs zu erproben. Über das Ergebnis ist in der Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses am 19.08.2015 zu berichten. 4. Der Haushaltsansatz des Sachkontos „Unterhaltung Infrastruktur“ ist für das Jahr 2016 in Höhe von 20.000,00 € festzusetzen. Darüber hinaus ergeht folgender Beschuss: a. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2 zu Ratsdrucksache: 262-X/Z-1) zur 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 wurde vom Rat geprüft und gebilligt. b. Die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 wird in der Fassung des als Anlage 1 zur Ratsdrucksache 262-X/Z-1 vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.