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Mitteilungsvorlage (40. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 hier: Kalkulation der Einheitssätze für Kanalanschlusskosten)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
18.06.15, 17:17
Aktualisiert
18.06.15, 17:17
Mitteilungsvorlage (40. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981
hier: Kalkulation der Einheitssätze für  Kanalanschlusskosten) Mitteilungsvorlage (40. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981
hier: Kalkulation der Einheitssätze für  Kanalanschlusskosten)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.06.2015 - Der Bürgermeister Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 269-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Rat 23.06.2015 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: 40. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 hier: Kalkulation der Einheitssätze für Kanalanschlusskosten __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herrn W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Der Betriebsausschuss „Stadtwerke“ ist dem Beschlussvorschlag für den Rat gefolgt, hat aber gebeten, noch kurz zu erläutern, wie sich die neuen Einheitssätze in der laufenden Kanalbaumaßnahme in Mahlberg, 1. Bauabschnitt mit der Straße An der Hasenhecke, auswirken. Zunächst ist festzuhalten, dass alle zukünftig herzustellenden und zu erneuernden Kanalgrundstücksanschlussleitungen nach den erhöhten Einheitssätzen abzurechnen sind. Die Erhöhung beschränkt sich mithin nicht auf die im Zuge der Kanalbaumaßnahme in Mahlberg herzustellenden Kanalgrundstücksanschlussleitungen. In diesem Zusammenhang ist überdies zu bedenken, dass die anderen Ersatztatbestände, nämlich die Veränderung, Beseitigung und die lfd. Unterhaltung von Anschlussleitungen, nicht etwa Seite 2 von Ratsdrucksache 269-X/Z-1 von der Kostenentwicklung abgekoppelt sind. Das Gegenteil ist der Fall: Da diese Anschlussmaßnahmen nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet werden, werden höhere Kosten direkt und ohne zeitliche Verzögerung weiter gegeben. Zu Mahlberg Bereich Michelsberg ist vorzutragen, dass nach der Umplanung das anfallende Niederschlagswasser versickert, verrieselt oder unmittelbar in ein Gewässer eingeleitet werden soll, soweit dieses wasserrechtlich vertretbar ist. Dieses Ziel wird bei der überwiegenden Zahl der Anliegergrundstücke erreicht werden können. Wo das Niederschlagswasser vor Ort auf dem Grundstück beseitigt werden kann, brauchen keine zwei Kanalanschlussleitungen (Schmutz- und Regenwasser), sondern nur noch eine Schmutzwasseranschlussleitung verlegt werden. Trotz der Erhöhung der Einheitssätze werden sich dadurch die Anschlusskosten sogar leicht ermäßigen, wie das folgende Beispiel von der Straße An der Hasenhecke zeigt: a) alte Planung mit 2 Anschlussleitungen: 170,00 €/m (Einheitssatz Kanalbaumaßnahme Doppelanschluss in einem Graben bisher) x 7 m (jeweils 3,5 m Schmutz- und Regenwasser) = 1.190,00 € b) Umplanung mit 1 Anschlussleitung: 300,00 €/m (Einheitssatz Kanalbaumaßnahme Einzelanschluss neu) x 3,5 m 1.050,00 € Darüber hinaus hat die Umplanung für die große Mehrheit der Anliegergrundstücke den Vorteil, dass beim Kanalanschlussbeitrag der Anteil für das Niederschlagswasser von 1,09 €/qm eingespart wird und auch keine Niederschlagswassergebühren (Grundgebühr 55,00 € bis 200 qm, darüber 27,50 € je weitere angefangene 100 qm, Leistungsgebühr 0,40 €/qm) anfallen. Auf der anderen Seite werden durch die Umplanung in einem größeren Umfang Investitionen gespart. So braucht das von der Wasserbehörde geforderte aufwendige Regenrückhaltebecken vor der Einleitungsstelle in das Gewässer nicht mehr gebaut werden. Dabei soll nicht übergangen werden, dass die bezeichneten Entlastungseffekte diejenigen Grundstücke nicht erreichen werden, deren Niederschlagswasser über die öffentliche Kanalisation zu beseitigen sein wird. Aber auch im Falle dieser Grundstücke gilt, dass die Eigentümer noch mit dem seit über 10 Jahren geltenden Beitragssatz von 4,35 €/qm veranlagt werden sollen, obwohl seither die Baukosten gestiegen sind, der Kostendeckungsgrad abgesunken ist und diese Lücke über die laufenden Benutzungsgebühren zu kompensieren ist. Schließlich wird zum umfassenden Verständnis darauf hingewiesen, dass die vom Kanal seitlich abzweigenden und zu den Anliegergrundstücken hinausführenden Anschlussleitungen nicht Bestandteil der öffentlichen Kanalisation sind (siehe § 2 Nr. 6 Entwässerungssatzung). Der für die Herstellung der Kanalanschlussleitungen im öffentlichen Straßenraum der Stadt entstehende Aufwand ist über den Kostenersatz gem. § 10 KAG NRW i.V.m. § 15 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-E) zu refinanzieren, denn Beiträge und Gebühren nach §§ 6 und 8 KAG NRW dürfen grundsätzlich nur zur Finanzierung der öffentlichen Kanalisation erhoben werden.