Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 12:34
Aktualisiert
11.06.15, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.05.2015
- Der Bürgermeister Az: 13-23-55 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 290-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
23.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Regelung der Nachfolge für eine ausgeschiedene Stadtverordnete
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 290-X
1. Sachverhalt:
Die Stadtverordnete Kirstin Dauber hat am 08.05.2015 mit sofortiger Wirkung ihr Mandat als
Stadtverordnete im Rat der Stadt Bad Münstereifel niedergelegt.
Auf der Reserveliste des CDU-Stadtverbandes Bad Münstereifel für die Kommunalwahl 2014 ist
auf Listenplatz 24 als gebundener Vertreter Herr Harald Krauß aufgeführt.
Als Wahlleiter habe ich daher am 08.05.2015 das Nachrücken des Herrn Harald Krauß als Stadtverordneten in den Rat der Stadt Bad Münstereifel festgestellt.
Mit schriftlicher Mitteilung vom 13.05.2015 hat Herr Krauß das Mandat im Rat der Stadt Bad
Münstereifel angenommen.
Da Herr Krauß bereits sachkundiger Bürger im Betriebsausschuss Stadtwerke ist, ist die erforderliche Verpflichtung schon dort erfolgt.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 45 Kommunalwahlgesetz NRW hat der Bürgermeister als Wahlleiter festgestellt, dass
nach der Reserveliste des CDU-Stadtverbandes Bad Münstereifel für die Kommunalwahl 2014
aufgrund der Verzichtserklärung von Frau Kirstin Dauber als gebundener Vertreter Herr Harald
Krauss als Nachfolger für Frau Kirstin Dauber in den Rat der Stadt Bad Münstereifel nachrückt.
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW werden die Stellvertreter des Bürgermeisters
und die übrigen Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese wurde jedoch bereits aufgrund der Mitgliedschaft als sachkundiger Bürger im Betriebsausschuss Stadtwerke vorgenommen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Das Verfahren ist gem. Kommunalwahlrecht zwingend vorgeschrieben.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister begrüßt Herrn Krauß nach kurzer Unterbrechung nach der Kommunalwahl
2014 zurück im Rat der Stadt Bad Münstereifel.
Eine Beratung und Abstimmung ist nicht vorgesehen! Die Feststellung durch den Wahlleiter erfolgt aufgrund seiner Befugnisse aus den Vorschriften des Kommunalwahlrechtes!