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Beschlussvorlage (Regelung der Nachfolge für eine ausgeschiedene Stadtverordnete)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 12:34
Aktualisiert
11.06.15, 12:34
Beschlussvorlage (Regelung der Nachfolge für eine ausgeschiedene Stadtverordnete) Beschlussvorlage (Regelung der Nachfolge für eine ausgeschiedene Stadtverordnete)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.05.2015 - Der Bürgermeister Az: 13-23-55 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 290-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 23.06.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Regelung der Nachfolge für eine ausgeschiedene Stadtverordnete __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 290-X 1. Sachverhalt: Die Stadtverordnete Kirstin Dauber hat am 08.05.2015 mit sofortiger Wirkung ihr Mandat als Stadtverordnete im Rat der Stadt Bad Münstereifel niedergelegt. Auf der Reserveliste des CDU-Stadtverbandes Bad Münstereifel für die Kommunalwahl 2014 ist auf Listenplatz 24 als gebundener Vertreter Herr Harald Krauß aufgeführt. Als Wahlleiter habe ich daher am 08.05.2015 das Nachrücken des Herrn Harald Krauß als Stadtverordneten in den Rat der Stadt Bad Münstereifel festgestellt. Mit schriftlicher Mitteilung vom 13.05.2015 hat Herr Krauß das Mandat im Rat der Stadt Bad Münstereifel angenommen. Da Herr Krauß bereits sachkundiger Bürger im Betriebsausschuss Stadtwerke ist, ist die erforderliche Verpflichtung schon dort erfolgt. 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 45 Kommunalwahlgesetz NRW hat der Bürgermeister als Wahlleiter festgestellt, dass nach der Reserveliste des CDU-Stadtverbandes Bad Münstereifel für die Kommunalwahl 2014 aufgrund der Verzichtserklärung von Frau Kirstin Dauber als gebundener Vertreter Herr Harald Krauss als Nachfolger für Frau Kirstin Dauber in den Rat der Stadt Bad Münstereifel nachrückt. Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW werden die Stellvertreter des Bürgermeisters und die übrigen Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese wurde jedoch bereits aufgrund der Mitgliedschaft als sachkundiger Bürger im Betriebsausschuss Stadtwerke vorgenommen. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Das Verfahren ist gem. Kommunalwahlrecht zwingend vorgeschrieben. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister begrüßt Herrn Krauß nach kurzer Unterbrechung nach der Kommunalwahl 2014 zurück im Rat der Stadt Bad Münstereifel. Eine Beratung und Abstimmung ist nicht vorgesehen! Die Feststellung durch den Wahlleiter erfolgt aufgrund seiner Befugnisse aus den Vorschriften des Kommunalwahlrechtes!