Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.08.2015
- Der Bürgermeister Az: 60 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 332-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.08.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklung Grundstück Zimmerei
Hier: Vorstellung der Planung
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 332-X
1. Sachverhalt:
Um die Zukunftsfähigkeit des City Outlet Bad Münstereifel langfristig zu gewährleisten, ist es erforderlich, weitere Entwicklungsmöglichkeiten auch außerhalb der kleinteiligen Gliederung des
Stadtkerns zu schaffen.
Der Fokus dieser Entwicklung ist auf die Vorstadt zu richten. Citynah bietet sich hierfür der Bereich der südlichen Vorstadt an. Speziell die Trierer Straße ist zur Entwicklung einer Geschäftsachse in Ergänzung zum Handwerkerhof vorstellbar.
Auf der Fläche im Bereich der Großen Bleiche wird Bedarf an stadtnahen Parkmöglichkeiten abgebildet. Dieses Angebot wird in Zukunft noch ergänzt werden.
Losgelöst von der derzeitigen Nutzung als Parkplatz, kommt somit nur das Grundstück „Zimmerei“
für eine weitere Entwicklung in Frage.
Informationen zu einem ersten Entwurf einer Bebauung auf diesem Grundstück sind beigefügt.
Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung durch den Entwurfsverfasser.
Geplant ist demnach ein dreigeschossiges Gebäude mit einer gegliederten Glasfassade, das am
Stadteingang in eine Viergeschossigkeit übergeht. Das Gebäude weist grundsätzlich eine Höhe
von 12 m auf. Lediglich am südlichen Eingangsbereich wird mit der zweigeschossigen Schaufenstervitrine eine Höhe von 15 m erreicht.
Insgesamt soll eine Nutzfläche von rd. 1700 qm, zzgl. Nebenflächen entstehen. Vorgesehen sind
Verkaufs-, Büro- und Lagerflächen sowie eine Hausmeisterwohnung.
Neben dem Beratungsbedarf zu den vertraglichen Angelegenheiten, auf die im nichtöffentlichen
Teil unter RD 357-X eingegangen wird, besteht bzgl. des Vorhabens Beratungsbedarf zur Konzeption/Architektur und den planerischen Schritten.
Ein besonderes Augenmerk ist auf die Gestaltung der Stadteingangssituation zu legen, auf die
Sichtbeziehungen zur Stadtmauer und zum Stadttor.
Die offene Gestaltung sowie die Vor- und Rücksprünge führen zu einer Leichtigkeit und Gliederung des Objekts, die sich positiv auf die Umgebung, insbesondere auf das Seniorenheim auswirkt
und gestalterische Akzente im Stadteingangsbereich setzt. Die geplanten Gebäudehöhen liegen
deutlich unter denen des Seniorenheims mit 20,5 m. Dies führt zu einer städtebaulichen Aufwertung in diesem Bereich.
Das Vorhaben liegt zumindest in Teilbereichen innerhalb des Geltungsbereichs der Gestaltungssatzung. Die Vorgaben hieraus und die denkmalpflegerischen Aspekte müssen in die weiteren
Beratungen zur Gestaltung des Bauvorhabens einfließen.
Gem. den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ handelt es sich um
eine Parkplatzfläche. Zur Realisierung einer Bebauung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes erforderlich. Entsprechend der angestrebten Nutzung und der
im Straßenverlauf vorhandenen Festsetzungen, ist die Ausweisung eines MK-Gebietes anzustreben.
2. Rechtliche Würdigung
Die gesetzlichen Vorgaben der BauO NRW sowie des BauGB sind zu beachten.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten werden vom Antragsteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Seite 3 von Ratsdrucksache 332-X
Vorbehaltlich einer entsprechenden Regelung zu den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen
werden nachfolgende Beschlüsse gefasst:
1. Eine bauliche Entwicklung auf dem Grundstück „Zimmerei“ zur weiteren Entwicklung des City
Outlets Bad Münstereifel wird befürwortet.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPIG bei der Bezirksregierung zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu stellen und die erforderlichen planerischen Schritte zur Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes vorzubereiten.
Parallel hierzu finden weitere Beratungen zur Gestaltung des Baukörpers unter Einbeziehung von
Fachbehörden statt.