Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.07.2015
- Der Bürgermeister Az: 32-52-05 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 279-X/Z-1
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.08.2015
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen: Verkehrsberuhigung der Ortsdurchfahrt Esch;
hier: Anfrage der UWV-Fraktion vom 03.05.2015
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
In bisher insgesamt zwei Ortsterminen der Verkehrskommission wurde die Maßnahme beraten.
Die UWV hatte bereits im Herbst 2014 eine Überprüfung der Beschilderung beantragt, worüber in
der Verkehrsschau im Oktober beraten wurde. Über das Ergebnis wurde mit Mitteilungsvorlage Nr.
85-X/Z-1 in der Novembersitzung berichtet. Aufgrund der erneuten Anfrage der UWV-Fraktion
erfolgte am 25. Juni ein weiterer Ortstermin, bei dem folgende Maßnahmen beraten wurden:
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Abt.
36
Straßenverkehr
Aktenzeichen: 36/151-22/1
bearbeitet von: Frau Grab
Seite 2 von Ratsdrucksache 279-X/Z-1
Auszug aus der Niederschrift über die Verkehrsschau am 25.06.2015
im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel
Teilnehmer:
Herr Reidenbach, Stadt Bad Münstereifel, Ordnungsamt
Herr Ohlert, Fraktionsvorsitzender der CDU im Stadtrat, zu TOP 1,3,4,12
Herr Eisbrüggen, Landesbetrieb Straßenbau NRW, RNL Ville-Eifel
Herr Mohr, Kreis Euskirchen, Abt. 66.2
Herr Groebel, Kreispolizeibehörde
Herr Latz, Kreis Euskirchen, Straßenverkehrsamt
Frau Grab, Kreis Euskirchen, Straßenverkehrsamt
TOP 3 Esch, L 165, Provinzialstraße, Verkehrssituation
Die UWV-Fraktion im Stadtrat hat eine Prüfung der Verkehrssituation in Esch beantragt, da sich
an der installierten verkehrsberuhigenden Maßnahme diverse Unfälle ereignet hatten.
Am Ortseingang Esch aus Fahrtrichtung Wasserscheide wurde in der Vergangenheit eine beidseitige, versetzte Fahrbahneinengung installiert. Es handelt sich um Lüftelemente, die mit abweisenden Baken gekennzeichnet sind. Zum wiederholten Male haben sich dort Unfälle ereignet; es wurden deutliche Schäden an den Lüftelementen bzw. der Beschilderung festgestellt. In der Zeit von
06.12.2014 bis zum 18.04.2015 ereigneten sich 5 Unfälle, wobei es sich in 4 Fällen um Alleinunfälle handelt. Als Unfallursache wurde Unachtsamkeit angegeben. Die Unfälle ereignen sich regelmäßig aus Fahrtrichtung Schuld, obwohl dort eine gute Sicht besteht und die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur 50 km/h beträgt. Aus Fahrtrichtung Wasserscheide ist die Sicht eingeschränkt,
diese Fahrtrichtung ist jedoch unauffällig.
In der Regel soll durch diese Einrichtungen die Geschwindigkeit des in den Ort einfahrenden Verkehrsteilnehmers gedrosselt werden. Vor Installation der Fahrbahneinengungen war der Bereich
nicht unfallträchtig. Im Hinblick auf die negative Entwicklung bestehen Überlegungen, die Einengungen wieder zu entfernen. Bevor die Einengungen jedoch wieder entfernt werden, wird zunächst
eine Vorrangregelung eingerichtet. Ggf. besteht eine Unsicherheit im Gegenverkehr, die durch
eine Beschilderung beseitigt werden kann. Dem Verkehr aus Richtung Schuld ist der Vorrang einzuräumen durch Verkehrszeichen 308 StVO, die Geschwindigkeit des Verkehrs aus Richtung
Wasserscheide ist zu drosseln, so dass er nach Zeichen 208 StVO den Vorrang gewähren muss.
Es wurde vor Ort festgestellt, dass die vorhandenen Elemente jeweils durch 2 Baken gekennzeichnet sind. Da sie eine große Breite aufweisen, sind sie durch je eine weitere Bake zwischen
den beiden vorhandenen zu ergänzen.
Diese Niederschrift gilt gleichzeitig als Verkehrsanordnung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung.
Ich bitte um weitere Veranlassung, soweit die Zuständigkeit der Stadt Bad Münstereifel gegeben
ist.
Im Auftrag
gez. Grab
2. Rechtliche Würdigung
Zuständig als Straßenbaulastträger ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW nach entsprechender
Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen gem. § 45 StVO.
Seite 3 von Ratsdrucksache 279-X/Z-1
3. Finanzielle Auswirkungen
Da der Landesbetrieb Straßenbau NRW Straßenbaulastträger ist, obliegt ihm die Kostentragung.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Zuständig als Straßenbaulastträger ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW nach entsprechender
Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen gem. § 45 StVO.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Über die aktuelle Entwicklung und evtl. Maßnahmen wird in der nächsten Verkehrsschau Ende
Juni beraten. Über die Entscheidung der Verkehrskommission wird die Verwaltung in der nächsten
Ausschusssitzung berichten.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.