Daten
Kommune
Bad Münstereifel
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06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.06.2015
- Der Bürgermeister Az: 23/40
Nr. der Ratsdrucksache: 329-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
19.08.2015
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
25.08.2015
Haupt- und Finanzausschuss
01.09.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Turnhalle GGS Bad Münstereifel
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 06.06.2015
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Berichterstatter: Herr Ley/Herr Dederichs
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
40
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
Bildungsausschuss
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 329-X
1. Sachverhalt und 2. Rechtliche Würdigung
Als Anlagen zu dieser Ratsdrucksache sind der Antrag der UWV-Fraktion vom 06.06.2015 sowie
das Schreiben der Schulpflegschaftsvorsitzenden, Frau Alexandra Kühne, vom Mai 2015 beigefügt.
Nach § 79 Schulgesetz (SchulG) NRW sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am
allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Hierzu gehört eine Schulaula bzw. ein Schulforum nicht!
Nach den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen
und Förderschulen, deren Gültigkeit bis Ende 2010 befristet war und einmal um ein Jahr bis Ende
2011 verlängert worden war, war ein sogenanntes Schulforum als Nebenraum mit 150 qm bei einem Neubau einer bis zu dreizügigen Grundschule in das pflichtgemäße Ermessen des Schulträgers gestellt. Diese Vorschrift gilt nicht mehr.
In der heute geltenden Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen – Schulbaurichtlinie – sind keine Verweise auf andere bauaufsichtliche Vorschriften, da diese Vorschriften aus
sich heraus gelten; so ist z. B. die Sonderbauverordnung – Teil 1 auf Aulen oder Hallen anzuwenden.
Mit Blick auf die in unmittelbarer Nachbarschaft der Grundschule vorhandene genehmigte Versammlungsstätte Rats- und Bürgersaal sowie die in der Nähe befindlichen weiteren genehmigten
Versammlungsstätten Konviktkapelle und Heinz-Gerlach-Halle sowie die Turnhalle des St. Michael-Gymnasiums hält die Verwaltung einen Ausbau der Turnhalle der Grundschule Bad Münstereifel zur Versammlungsstätte nicht für erforderlich.
Die antragsgemäße Ertüchtigung der Gymnastikhalle zeitigt eine formale Baugenehmigung im
Rahmen einer Nutzungsänderung. Dies führt zu einem finanziellen Aufwand, der im jetzigen Stadium noch nicht konkret bezifferbar ist. Tatsache ist aber – und dies belegen die aktuellen Beispiele in den Dorfgemeinschaftshäusern Lethert und Mahlberg -, dass die gestellten bauordnungsrechtlichen Auflagen erheblichen Aufwand mit sich bringen, selbst wenn man durch Verkleinerung
der Veranstaltungsfläche und/oder Besucherbegrenzung den noch höheren Anforderungen der
Sonderbauverordnung „entgeht“. In jedem Fall sind gezielte Maßnahmen zur Herstellung der Besuchersicherheit (Brandschutzkonzept, Bestuhlungsplan, Fluchtwege und –türen, Notbeleuchtung
etc.) durchzuführen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens fordert die untere Bauaufsicht
nach den bisherigen Erfahrungen zudem eine Schallprognose, den Nachweis zur Einhaltung der
Energieeinsparverordnung (ENEV) und den Stellplatznachweis.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Ertüchtigung der Gymnastikhalle der Grundschule als Schulaula zeitigt erheblichen finanziellen Aufwand, den die Verwaltung grob auf ca. 80.000,00 – 120.000,00 beziffern würde. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Einschaltung fachkundiger Ingenieurbüros sowie die Umsetzung
bauordnungsrechtlicher Auflagen sind bisher weder im Haushalt 2016 noch im HSK veranschlagt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Verwaltung steht auf dem Standpunkt, dass die verfügbaren städtischen Versammlungsstätten in der Kernstadt bei entsprechender zeitlicher Vorplanung auch für die Belange der Grundschule geeignet, ausreichend und in zumutbarer Entfernung vorhanden sind.
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6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Der Antrag der UWV-Fraktion wird unter Hinweis auf die verfügbaren Versammlungsstätten HeinzGerlach-Halle, Konviktkapelle , Mehrzweckhalle St. Michael Gymnasium und den Rats- und Bürgersaal sowie die allgemeine Haushaltslage der Stadt abgelehnt.