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Beschlussvorlage (Turnhalle GGS Bad Münstereifel hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 06.06.2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Beschlussvorlage (Turnhalle GGS Bad Münstereifel
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 06.06.2015) Beschlussvorlage (Turnhalle GGS Bad Münstereifel
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hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 06.06.2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.06.2015 - Der Bürgermeister Az: 23/40 Nr. der Ratsdrucksache: 329-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 19.08.2015 Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 25.08.2015 Haupt- und Finanzausschuss 01.09.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Turnhalle GGS Bad Münstereifel hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 06.06.2015 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Ley/Herr Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL 40 Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BauA Bildungsausschuss HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 329-X 1. Sachverhalt und 2. Rechtliche Würdigung Als Anlagen zu dieser Ratsdrucksache sind der Antrag der UWV-Fraktion vom 06.06.2015 sowie das Schreiben der Schulpflegschaftsvorsitzenden, Frau Alexandra Kühne, vom Mai 2015 beigefügt. Nach § 79 Schulgesetz (SchulG) NRW sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört eine Schulaula bzw. ein Schulforum nicht! Nach den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen, deren Gültigkeit bis Ende 2010 befristet war und einmal um ein Jahr bis Ende 2011 verlängert worden war, war ein sogenanntes Schulforum als Nebenraum mit 150 qm bei einem Neubau einer bis zu dreizügigen Grundschule in das pflichtgemäße Ermessen des Schulträgers gestellt. Diese Vorschrift gilt nicht mehr. In der heute geltenden Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen – Schulbaurichtlinie – sind keine Verweise auf andere bauaufsichtliche Vorschriften, da diese Vorschriften aus sich heraus gelten; so ist z. B. die Sonderbauverordnung – Teil 1 auf Aulen oder Hallen anzuwenden. Mit Blick auf die in unmittelbarer Nachbarschaft der Grundschule vorhandene genehmigte Versammlungsstätte Rats- und Bürgersaal sowie die in der Nähe befindlichen weiteren genehmigten Versammlungsstätten Konviktkapelle und Heinz-Gerlach-Halle sowie die Turnhalle des St. Michael-Gymnasiums hält die Verwaltung einen Ausbau der Turnhalle der Grundschule Bad Münstereifel zur Versammlungsstätte nicht für erforderlich. Die antragsgemäße Ertüchtigung der Gymnastikhalle zeitigt eine formale Baugenehmigung im Rahmen einer Nutzungsänderung. Dies führt zu einem finanziellen Aufwand, der im jetzigen Stadium noch nicht konkret bezifferbar ist. Tatsache ist aber – und dies belegen die aktuellen Beispiele in den Dorfgemeinschaftshäusern Lethert und Mahlberg -, dass die gestellten bauordnungsrechtlichen Auflagen erheblichen Aufwand mit sich bringen, selbst wenn man durch Verkleinerung der Veranstaltungsfläche und/oder Besucherbegrenzung den noch höheren Anforderungen der Sonderbauverordnung „entgeht“. In jedem Fall sind gezielte Maßnahmen zur Herstellung der Besuchersicherheit (Brandschutzkonzept, Bestuhlungsplan, Fluchtwege und –türen, Notbeleuchtung etc.) durchzuführen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens fordert die untere Bauaufsicht nach den bisherigen Erfahrungen zudem eine Schallprognose, den Nachweis zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung (ENEV) und den Stellplatznachweis. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Ertüchtigung der Gymnastikhalle der Grundschule als Schulaula zeitigt erheblichen finanziellen Aufwand, den die Verwaltung grob auf ca. 80.000,00 – 120.000,00 beziffern würde. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Einschaltung fachkundiger Ingenieurbüros sowie die Umsetzung bauordnungsrechtlicher Auflagen sind bisher weder im Haushalt 2016 noch im HSK veranschlagt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verwaltung steht auf dem Standpunkt, dass die verfügbaren städtischen Versammlungsstätten in der Kernstadt bei entsprechender zeitlicher Vorplanung auch für die Belange der Grundschule geeignet, ausreichend und in zumutbarer Entfernung vorhanden sind. Seite 3 von Ratsdrucksache 329-X 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Der Antrag der UWV-Fraktion wird unter Hinweis auf die verfügbaren Versammlungsstätten HeinzGerlach-Halle, Konviktkapelle , Mehrzweckhalle St. Michael Gymnasium und den Rats- und Bürgersaal sowie die allgemeine Haushaltslage der Stadt abgelehnt.