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Beschlussvorlage (1. Änderung der Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reckerscheid im Bereich "An der Haag" hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Beschlussvorlage (1. Änderung der Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reckerscheid im Bereich "An der Haag"
hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (1. Änderung der Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reckerscheid im Bereich "An der Haag"
hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (1. Änderung der Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reckerscheid im Bereich "An der Haag"
hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.08.2015 - Der Bürgermeister Az: 61-70-96 Nr. der Ratsdrucksache: 347-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 18.08.2015 Rat 08.09.2015 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Änderung der Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reckerscheid im Bereich "An der Haag" hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 347-X 1. Sachverhalt: Die vom Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am 18.06.2015 beschlossene Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung der Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reckerscheid findet in der Zeit vom 06.07. – 07.08.2015 statt. Gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde der Kreis Euskirchen als betroffene Behörde ebenfalls in dieser Zeit beteiligt. Belange anderer Behörden oder sonstiger Träger öffentlicher Belange sind von der 1. Änderung nicht betroffen. Bislang sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen. Sollten noch Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB bis zum Offenlageende am 07.08.2015 eingehen, werden diese mit den entsprechenden Abwägungsbeschlüssen bis zur Sitzung nachgereicht. Seitens des Kreises Euskirchen liegt eine Stellungnahme vom 03.08.2015 vor. Hierzu sind die nachfolgenden Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen: Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden vom Kreis Euskirchen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Änderung der Satzung vorgetragen. Stellungnahme: Die Untere Immissionsschutzbehörde weist jedoch darauf hin, dass mit Gerüchen aus landwirtschaftlicher Herkunft zu rechnen ist. Abwägungsbeschluss: Reckerscheid ist, wie die Dörfer in der Region, geprägt von einem Nebeneinander landwirtschaftlich geprägter Baustrukturen und Wohnbebauung. Die meisten landwirtschaftlichen Betriebe wurden im Zuge des Strukturwandels aufgegeben. Verblieben sind noch wenige Nebenerwerbsbetriebe. Aufgrund der vorhandenen Struktur werden keine unverträglichen Konflikte zwischen den zulässigen Nutzungen Wohnen und Landwirtschaft erwartet. Stellungnahme: Die Untere Wasserbehörde verweist auf die Stellungnahme vom 17.06.2014. In dieser Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass die Kanalisation in Reckerscheid hydraulisch ausreichend sein muss, um die anfallenden Wässer schadlos abzuführen. Abwägungsbeschluss: Der Ausbau der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen wurde durch einen Erschließungsvertrag gesichert und ist inzwischen bereits erfolgt. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu übernehmen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Seite 3 von Ratsdrucksache 347-X Durch die 1. Änderung der Satzung sollen grenzständige bzw. außerhalb der Baufenster errichtete Garagen, Carports, Stellplätze und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO ermöglicht werden. 7. Beschlussvorschlag: 1. Stellungnahmen im Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht vor. Über die im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangene Stellungnahme des Kreises Euskirchen vom 03.08.2015 werden die vorstehenden Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL.I.S.2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der z. Zt. gültigen Fassung wird die 1. Änderung der Satzung für die Ortslage Reckerscheid im Bereich „An der Haag“ beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 1. Änderung der Satzung herbeizuführen.