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Mitteilungsvorlage (Sportplatz Bad Münstereifel; hier: Konsequenzen der Veräußerung einer Teilfläche an den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
82 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Mitteilungsvorlage (Sportplatz Bad Münstereifel;
hier: Konsequenzen der Veräußerung einer Teilfläche an den Kreis Euskirchen) Mitteilungsvorlage (Sportplatz Bad Münstereifel;
hier: Konsequenzen der Veräußerung einer Teilfläche an den Kreis Euskirchen)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.07.2015 - Der Bürgermeister Az: 43-21-20 Le Nr. der Ratsdrucksache: 351-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 18.08.2015 Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 25.08.2015 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Sportplatz Bad Münstereifel; hier: Konsequenzen der Veräußerung einer Teilfläche an den Kreis Euskirchen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Der Rat hat am 23.06.2015 beschlossen, dem Kreis Euskirchen auf dessen Anfrage hin eine Teilfläche des Geländes des Sportplatzes Bad Münstereifel für die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte anzubieten. Die in Rede stehende Teilfläche ist derzeit mit einem Umkleidegebäude bebaut, das sich in einem schlechten Allgemeinzustand befindet und bautechnisch gar als abgängig zu qualifizieren ist. Seite 2 von Ratsdrucksache 351-X Wie in der Beschlussvorlage RD 271-X ausgeführt, verfügt der SV Nöthen über ein vertraglich vereinbartes Nutzungsrecht, das das gesamte Areal einschließlich Sportplatz und Gebäude umfasst und über dessen Fortsetzung im Veräußerungsfall zu befinden ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere der SV Nöthen und der 1. JAV Bad Münstereifel, aber auch die FH für Rechtspflege sowie die städtischen Schulen Interesse an einer Ertüchtigung der Tennenfläche und langfristigen Perspektive für das verbleibende Sportplatzgelände haben. Dieser Intention konsequent folgend müssen sich alle Beteiligten auch mit der Errichtung eines bedarfsgerechten Umkleidegebäudes in Sportplatznähe befassen. Insofern wäre im Verkaufsfall neben den planerischen Festlegungen für eine neue Kita auch der Standort eines neuen Umkleidegebäudes zu prüfen und festzulegen. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel