Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
137 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.08.2015
- Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 364-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.08.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verkehrsberuhigung in Hummerzheim
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.07.2015
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Reidenbach
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
(X)
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis Frühjahr 2016
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 364-X
1. Sachverhalt:
Mit dem beigefügten Antrag beantragt die UWV-Fraktion die Einrichtung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Ortsdurchfahrt in Hummerzheim (Bühlenstraße).
2. Rechtliche Würdigung
Bei der Ortsdurchfahrt von Hummerzheim handelt es sich um eine qualifizierte Straße. Die Kreisstraße (K 50) führt von der L 165 zwischen Mahlberg und Schönau über Reckerscheid bis hinter
Rupperath zur Landesgrenze kurz vor Harscheid. Zuständiger Straßenbaulastträger ist somit der
Kreis Euskirchen. Ebenso müsste der kreis Euskirchen als zuständige Straßenverkehrsbehörde
die erforderlichen Anordnungen gem. §§ 45 f StVO treffen:
§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und
den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie […]
3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,
5. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie
Die Antragstellerin beantragt bewusst die Einrichtung geeigneter Maßnahmen (i. S. von auch zulässigen Maßnahmen). Denn wie § 45 Abs. 1 c zeigt…
(1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die ZonenAnordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken […]..
ist die Einrichtung einer Tempo 30-Zone nicht zulässig.
In Frage kommen daher Regelungen bzw. Fahrbahnverengungen durch Verkehrszeichen ähnlich
auf der L 165 in Esch (Provinzialstraße) oder bauliche Maßnahmen wie z. B. bei der Arandstraße
(oberer Teil = Gemeindestraße) in Mutscheid.
In jedem Fall bedarf es der vorherigen Entscheidung des Kreises im Rahmen einer Verkerhsschau, bei der die Verkehrspolizei zu beteiligen ist.
3. Finanzielle Auswirkungen
Da die Straßenbaulast beim Kreis liegt, wäre Regelungen mittels Verkehrszeichen durch den Kreis
zu tragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Um eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu haben, wird folgender Ablauf vorgeschlagen:
1. Verkehrsmessungen nach Ferienende (je eine Woche aus jeder Fahrtrichtung)
2. Vorlage der Messergebnisse im nächsten Ausschuss
zur Beratung über den Antrag. Bei einem positiven Beschluss kann in der nachfolgenden Verkehrsschau mit dem Kreis und der Polizei beraten werden. Das Ergebnis wird dann in der übernächsten Ausschusssitzung mitgeteilt.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Ausschusssitzung das Ergebnis der Verkehrsmessung (je eine Woche an beiden Ortseingängen aus beiden Fahrtrichtungen) auszuwerten und zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.