Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
13.08.15, 12:11
Aktualisiert
13.08.15, 12:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt“, 5. Änderung
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
lfd.
Nr.
Anregung durch
01
02
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Regionalgas Euskir- 24.06.2015 In dem Plangebiet sind Anlagen zur Versorgung
chen GmbH & Co. KG
mit Erdgas vorhanden. Gegen die beabsichtigte
Projektmanagement
Aufstellung der Bauleitplanung bestehen unseNetz
rerseits keine Bedenken, soweit der Bestand
unserer Anlagen gewährleistet ist.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
Luftbildauswertung
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Obwohl das Gebiet bereits
vollständig genutzt ist, ein Kampfmittelverdacht aber nicht vollständig
ausgeschlossen werden kann, enthalten die Plandokumente einen
entsprechenden Hinweis:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme zu
folgen.
Bezirksregierung
Düsseldorf
03
Gemeinde Nettersheim
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
30.06.2015 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln
im beantragten Bereich. Eine Garantie auf
Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden
werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen
und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine
Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten wird eine
Sicherheitsdetektion empfohlen.
Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der
Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort
einzustellen und die nächstgelegene
Polizeidienststelle / Feuerwehr oder
direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen.
01.07.2015 Keine Bedenken gegen das Bauleitplanverfah- Kenntnisnahme.
ren. Es gilt als mit der Gemeinde Nettersheim
abgestimmt.
1
Kein Beschluss erforderlich.
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
04
PLEdoc
Leitungsauskunft
Fremdplanungsbearbeitung
Essen
02.07.2015 In dem angefragten Bereich befinden sich keine Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
von uns verwalteten Versorgungsanlagen.
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
• Open Grid Europe GmbH, Essen
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
• Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg
• Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft
mbH (MEGAL), Essen
• Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
• Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund
• Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
• GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
• Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen
sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer
E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung.
2
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Versorgungsträger anderer Unternehmen wurden gehört.
Eine Erweiterung des Plangebietes
ist nicht beabsichtigt.
Beschlussvorschlag
Kein Beschluss erforderlich.
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
05
Deutsche Bahn AG
DB Immobilien
Region West
14.07.2015 Keine grundsätzlichen Bedenken bzgl. der vor- Die Hinweise der Deutschen Bahn
genannten Bauleitplanung, wenn die nachfol- AG werden zur Kenntnis genommen
und nachrichtlich in die Begründung
genden Hinweise beachtet werden:
zur Bebauungsplanänderung aufge• Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen nommen.
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
in der Nähe der Bahn ist darauf zu achten,
dass Blendungen der Triebfahrzeugführer
ausgeschlossen sind und Verfälschungen,
Überdeckungen und Vortäuschungen von
Signalbildern nicht vorkommen.
•
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen Immissionen. Entschädigungsansprüche oder
Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht
geltend gemacht werden, da die Bahnstrecke eine Plan festgestellte Anlage ist. Spätere Nutzer des Objektes sind frühzeitig und
in geeigneter Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen.
•
Dem Bahngelände dürfen keine Oberflächen-, Dach- oder sonstige Abwässer zugeleitet werden.
•
Sollten Abstandsflächen auf Bahngelände
übertragen werden, ist diesbezüglich, zwingend vor Baubeginn, ein kostenpflichtiger
Gestattungsvertrag mit uns abzuschließen.
•
Bei allen baulichen Veränderungen in der
Nähe unserer Anlagen, sind wir durch aussagekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen zu beteiligen.
3
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen.
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
06
Straßen NRW
Landesbetrieb
Straßenbau
Regionalniederlassung Ville-Eifel
14.07.2015 06.1
Eine endgültige Stellungnahme kann seitens der
Straßenbauverwaltung nicht abgegeben werden.
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
06.1
Das Verkehrsgutachten wurde entsprechend überarbeitet und dem
Landesbetrieb vorgelegt.
Mit der Verbotsregelung für LKW zur Nutzung Auf die Ausführungen zu Punkt 06.3
der „Peter-Greven-Str.“, „Alter Bendenweg“, wird hingewiesen.
„Bendenweg“ am Lichtsignal gesteuerten Knoten L 194/ K 44 und parallel geführter Bahnstrecke wurde dieser Verkehr zum Knoten L 194/
Bendenweg geführt. Damit werden sämtliche
Zulieferverkehre der im Verkehrsgutachten aufgeführten Gewerbebetriebe und zusätzlich der
anderen am Bendenweg, Alter Bendenweg,
Peter-Greven-Straße usw. gelegenen Betriebe
über den vorhandenen Kreisel L 194/ Bendenweg und den unmittelbar folgenden Knoten
Bendenweg/ Kölner Str./ Josef-Jonas- Straße
geleitet.
Derzeit ist der Verkehr des Bendenweges - also
auch der „umgeleitete“ LKW-Verkehr - bevorrechtigt gegenüber den Stadtstraßen Kölner
Straße und Josef-Jonas-Straße.
Mit der Neugestaltung des Knotens Kölner Str./
Bendenweg/ Josef-Jonas-Straße zum Kreisverkehrsplatz liegen zwei Kreisel im Abstand von
ca. 20,0 m hintereinander. Durch die Unterordnung aller Fahrbahnäste zum Innenkreisel sind
bei der prognostizierten Verkehrszunahme
durch die Gewerbegebiete zu behindernden,
nicht vertretbaren Rückstauungen in den Kreisel
L 194/ Bendenweg zu erwarten.
Das Verkehrsgutachten ist dementsprechend zu
überarbeiten.
4
Beschlussvorschlag
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
06.2
Die Art, Größe und Farbe sowie der Standort
von Werbeanlagen wird im Bebauungsplan nicht
festgeschrieben, sondern ergibt sich erst später
aufgrund der nachfolgenden Bebauung. Im Bebauungsplantext ist deshalb darauf hinzuweisen, dass Werbeanlagen innerhalb der Anbaubeschränkungszonen und mit Wirkung zur L 194
der gesonderten Zustimmung der Straßenbauverwaltung bedürfen (§ 25 i. V. m. § 28 StrWG).
Innerhalb der Werbeverbotszone von 20,0 m ist
keine Werbeanlage gestattet.
06.2
Der Stellungnahme wird gefolgt.
In die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
06.2
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme zu
folgen.
Grundsätzlich sind Werbeanlagen nur an der
Stätte der Leistung und nur bis zur jeweiligen
Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von
20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den
Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden. Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoriszierender Wirkung dürfen nicht
verwendet werden. Evtl. Beleuchtung ist zur
Bundes-/ Landesstraße hin so abzuschirmen,
dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet
oder anderweitig abgelenkt werden.
Schaufenster sind ebenfalls zur Landesstraße
hin abzuschirmen; den Verkehrsteilnehmer ablenkende Gestaltungen sind nicht hinnehmbar.
Die Außenfassaden sind so zu gestalten, dass
keine ablenkende Wirkung auf den Verkehr der
Landesstraße entsteht.
Innerhalb der 40,0 m Anbaubeschränkungszone
ist die Fassadengestaltung so zu wählen, dass
die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf
der L 194 nicht gefährdet werden.
5
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Straßen NRW
10.08.2015 06.3
Mit Schreiben / eMail vom 10.08.2015 werden
auch nach der Überarbeitung des Gutachtens
Zweifel an der Aussage, dass der Kreisverkehrsplatz L 194/ Bendenweg weiterhin reibungslos funktioniert geäußert. Aus der Verbotsregelung für LKW am Knoten L 194/ K 44 folgt,
dass sämtliche Fahrten über den bestehenden
Kreisverkehr L 194/ Bendenweg und den künftigen Kreisverkehr Bendenweg/ Kölner Str./ Josef-Jonas-Straße getätigt werden.
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Die Expansionsabsichten der ansässigen Unternehmen können nicht abgeschätzt werden.
Insbesondere Firmen mit umfangreichen LKWTransporten (Speditionen, Maschinenbau, Kfz
oder Peter Greven) bergen für die kurz aufeinander folgenden Knoten ein unwägbares Risiko
in Bezug auf die Sicherheit und Leichtigkeit auf
der L 194.
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
06.3
Der Stellungnahme wird gefolgt.
06.3
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Die Bedenken des Landesbetriebs Stellungnahme zu
beziehen sich zwar nicht ursächlich folgen.
auf den Änderungsbereich, sondern
auf die Verkehre zu den Gewerbeund Industriebetrieben am Bendenweg. Im Sinne einer vorausschauenden Planung müssen diese, wie ja
auch erfolgt, mit betrachtet werden.
Ziel der Stadt Bad Münstereifel ist
es, die Erschließungssituation zu
regeln.
Die Stadt ist mit den Unternehmen
im Bereich Josef-Jonas-Straße /
Kölner Straße / Bendenweg im Gespräch. Es wird eine gesamtplanerische Lösung angestrebt.
Die vorgeschlagene provisorische
Vor der konkreten Realisierung des Kreisver- Lösung als Test wird begrüßt.
kehrs Bendenweg/ Kölner Str./ Josef-JonasStraße sollte daher eine provisorische und damit
kostengünstige Lösung als Test verwirklicht
werden.
07
Kreis Euskirchen
20.07.2015 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Hinweise:
07.1
Untere Bodenschutzbehörde
Für das im Änderungsbereich liegende Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstück
3997 liegt in dem gemäß § 8 Landesboden-
6
07.1
07.1
Der Ausschuss empDer Stellungnahme wird gefolgt.
In die Begründung sowie die textli- fiehlt dem Rat, der
chen Festsetzungen wird ein ent- Stellungnahme zu
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
schutzgesetz (LBodSchG) zu führenden Katas- sprechender Hinweis aufgenommen. folgen.
ter über altlastverdächtige Flächen und Altlasten
sowie schädliche Bodenveränderungen bzw.
entsprechende Verdachtsflächen für eine Teilfläche eine rein nachrichtliche Eintragung seit
dem 03.08.1992 vor.
Diese Eintragung umfasst unter der Kataster-Nr.
5406/140 die ehemalige “Tankstelle auf dem
Firmengelände Jonas“, die im Zeitraum zwischen 1965 und ca. 1972 betrieben wurde. Zu
den nach der Stilllegung veranlassten Maßnahmen liegen hier lediglich Angaben vor, wonach
die auf dem Gelände vorhandenen Kraftstofftanks abgepumpt, gereinigt und verfüllt wurden.
In Bezug auf diese Angaben sind die textlichen
Ausführungen entsprechend zu ergänzen, wobei
resultierend aus dieser Eintragung sich keine
grundsätzlichen Bedenken gegen das Planungsvorhaben ergeben.
Hinweis:
Im Zuge von konkreten Bauvorhaben (Abbruch
und Neubau) mit Eingriffen in den Boden im
Bereich der ehemaligen Tankstelle ist die Untere Bodenschutzbehörde zu beteiligen.
07.2
Untere Wasserbehörde
Das Grundstück befindet sich direkt im Grenzbereich zu dem bereits geplanten Nahversorgungszentrum (EDEKA und ALDI, Kölner Straße
45 - 47).
Die Änderung des B-Planes dient der Aufweitung der Zulassungsbeschränkungen.
7
07.2
07.2
Der Ausschuss empDer Stellungnahme wird gefolgt.
In die Begründung wird ein entspre- fiehlt dem Rat, der
Stellungnahme zu
chender Hinweis aufgenommen.
folgen.
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
07.3
07.3
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Die Begründung sowie die textlichen
Festsetzungen enthalten entsprechende Hinweise.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme
zu
folgen.
Gegen die Änderung bestehen aus abwassertechnischer Sicht keine Bedenken, wenn die
folgende Punkte berücksichtigt werden:
Die Abwasserentsorgung soll gem. Punkt 4.4
„Ver- und Entsorgung“ der Änderung über den
bestehenden Mischwasserkanal erfolgen. Es
wird davon ausgegangen, dass hierin sowohl
das Schmutzwasser als auch das anfallende
Niederschlagswasser insbesondere der Parkflächen beinhaltet ist. Hiergegen bestehen keine
Bedenken, sofern das nachfolgende Leitungsnetz sowie die Kläranlage ausreichend bemessen sind.
Eine
Vorbehandlung
des
gewerblichen
Schmutzwassers vor Einleitung in die Kanalisation bleibt vorbehalten.
Um Beteiligung im Bauantragsverfahren wird
gebeten.
07.3
Untere Landschaftsbehörde
Die Untere Landschaftsbehörde hat keine
grundsätzlichen Bedenken gegen die Änderung
des B- Planes, sofern die Baufeldräumung und Vorbereitung in der Zeit zwischen 01. Oktober
und 28. Februar erfolgt. Damit werden Störungen von Tieren im Gehölz an der Bahnlinie vermieden.
Es sollte eine Überprüfung stattfinden, ob die
Ausgleichserfordernisse in dem B-Plangebiet
insgesamt umgesetzt sind, da in der 2. Änderung bereits auf die fehlende Pflanzgebotsfläche
hingewiesen wurde.
Vgl. Stellungnahme der ULB und UBB in der
Gesamtstellungnahme des Kreises vom De-
8
Die Stellungnahme der ULB zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr.
5a (15.12.2005) wurde durch den
Rat der Stadt Bad Münstereifel behandelt.
Der erforderliche ökologische Ausgleich wurde innerhalb des Änderungsbereiches, der nicht mit dem
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
zember 2005. Hierzu liegt der ULB keine Infor- aktuellen Änderungsbereich übereinmation vor, ob die Bedenken damals ausge- stimmt kompensiert.
räumt wurden.
08
Industrie- und Han- 20.07.2015 Da der vorgesehene Planentwurf die Belange
delskammer Aachen
der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht
berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend
berücksichtigt, bestehen seitens der Industrieund Handelskammer Aachen keine Bedenken.
Die IHK bittet die Stadt um Übermittlung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt
Bad Münstereifel, damit die städtebaulichen
Beweggründe der Planungen der Stadt Bad
Münstereifel vollständig nachvollzogen werden
können.
9
Kenntnisnahme.
Der IHK wurde das Strukturgutachten/Einzelhandels- und Zentrenkonzept übermittelt.
Kein Beschluss erforderlich.
Öffentlichkeit
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
1
Schwanen-Apotheke
19.06.2015 Wie schon einmal in der Stellungnahme zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 dargelegt, wird darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Apotheke oder ein Markt, der Medikamente
vertreibt, im Bereich zwischen der BahnhofApotheke und der Schwanen-Apotheke die Situation der beiden Apotheken so verschlechtern
wird, dass letztlich alle Apotheken in diesem
Bereich in ihrer Rentabilität gefährdet werden,
was natürlich Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse in den Apotheken und das
Steueraufkommen der Stadt haben wird.
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Ziel der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a ist eine Aufweitung der Zulassungsbeschränkungen
im Änderungsbereich.
Unter Beibehaltung der Gewerbegebiets-Festsetzung sollen künftig auch
Betriebe mit nahversorgungsrelevanten und nicht-zentren-relevanten
Kernsortimenten zugelassen werden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme nicht
zu folgen.
Als nahversorgungsrelevant werden
in der Sortimentsliste der Stadt Bad
Münstereifel die Sortimente Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Getränke), Drogeriewaren, Wasch-,
Putz- und Reinigungsmittel sowie
Apotheken definiert.
Es wird beantragt, im Bereich des "Gewerbegebietes Bad Münstereifel-Kernstadt" keine weitere Apotheke zuzulassen und die Abgabe oder
den Verkauf von Medikamenten über andere
Geschäfte oder Vertriebsstellen in diesem Gebiet zu untersagen.
Danach könnte eine Apotheke im
Gebiet angesiedelt werden.
Die Änderungsplanung entspricht
den Zielsetzungen des vorliegenden
kommunalen Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bad Münstereifel, da
es eine sinnvolle Weiterentwicklung
der Versorgungsfunktionen in der
Stadt ermöglicht, ohne die Versorgungsstrukturen im zentralen Versorgungsbereich erheblich einzuschränken.
10
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Ein genereller Ausschluss von Apotheken an diesem Standort kann
seitens der Stadt bzw. dem Rat der
Stadt Bad Münstereifel jedoch nicht
gefordert werden.Dies würde zudem
ein Eingriff in die Wettbewerbssituation vor Ort bedeuten.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.
11
Beschlussvorschlag