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Beschlussvorlage (Abwägungstabelle)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
13.08.15, 12:11
Aktualisiert
13.08.15, 12:11

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt“, 5. Änderung Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange lfd. Nr. Anregung durch 01 02 Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Regionalgas Euskir- 24.06.2015 In dem Plangebiet sind Anlagen zur Versorgung chen GmbH & Co. KG mit Erdgas vorhanden. Gegen die beabsichtigte Projektmanagement Aufstellung der Bauleitplanung bestehen unseNetz rerseits keine Bedenken, soweit der Bestand unserer Anlagen gewährleistet ist. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) Luftbildauswertung Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Obwohl das Gebiet bereits vollständig genutzt ist, ein Kampfmittelverdacht aber nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, enthalten die Plandokumente einen entsprechenden Hinweis: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu folgen. Bezirksregierung Düsseldorf 03 Gemeinde Nettersheim Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 30.06.2015 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen. 01.07.2015 Keine Bedenken gegen das Bauleitplanverfah- Kenntnisnahme. ren. Es gilt als mit der Gemeinde Nettersheim abgestimmt. 1 Kein Beschluss erforderlich. lfd. Nr. Anregung durch Datum 04 PLEdoc Leitungsauskunft Fremdplanungsbearbeitung Essen 02.07.2015 In dem angefragten Bereich befinden sich keine Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. von uns verwalteten Versorgungsanlagen. wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: • Open Grid Europe GmbH, Essen • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen • Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg • Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen • GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen • Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung. 2 Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Versorgungsträger anderer Unternehmen wurden gehört. Eine Erweiterung des Plangebietes ist nicht beabsichtigt. Beschlussvorschlag Kein Beschluss erforderlich. lfd. Nr. Anregung durch Datum 05 Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region West 14.07.2015 Keine grundsätzlichen Bedenken bzgl. der vor- Die Hinweise der Deutschen Bahn genannten Bauleitplanung, wenn die nachfol- AG werden zur Kenntnis genommen und nachrichtlich in die Begründung genden Hinweise beachtet werden: zur Bebauungsplanänderung aufge• Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen nommen. wesentlicher Inhalt der Stellungnahme in der Nähe der Bahn ist darauf zu achten, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht vorkommen. • Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen Immissionen. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnstrecke eine Plan festgestellte Anlage ist. Spätere Nutzer des Objektes sind frühzeitig und in geeigneter Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen. • Dem Bahngelände dürfen keine Oberflächen-, Dach- oder sonstige Abwässer zugeleitet werden. • Sollten Abstandsflächen auf Bahngelände übertragen werden, ist diesbezüglich, zwingend vor Baubeginn, ein kostenpflichtiger Gestattungsvertrag mit uns abzuschließen. • Bei allen baulichen Veränderungen in der Nähe unserer Anlagen, sind wir durch aussagekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen zu beteiligen. 3 Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. lfd. Nr. Anregung durch Datum 06 Straßen NRW Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Ville-Eifel 14.07.2015 06.1 Eine endgültige Stellungnahme kann seitens der Straßenbauverwaltung nicht abgegeben werden. wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung 06.1 Das Verkehrsgutachten wurde entsprechend überarbeitet und dem Landesbetrieb vorgelegt. Mit der Verbotsregelung für LKW zur Nutzung Auf die Ausführungen zu Punkt 06.3 der „Peter-Greven-Str.“, „Alter Bendenweg“, wird hingewiesen. „Bendenweg“ am Lichtsignal gesteuerten Knoten L 194/ K 44 und parallel geführter Bahnstrecke wurde dieser Verkehr zum Knoten L 194/ Bendenweg geführt. Damit werden sämtliche Zulieferverkehre der im Verkehrsgutachten aufgeführten Gewerbebetriebe und zusätzlich der anderen am Bendenweg, Alter Bendenweg, Peter-Greven-Straße usw. gelegenen Betriebe über den vorhandenen Kreisel L 194/ Bendenweg und den unmittelbar folgenden Knoten Bendenweg/ Kölner Str./ Josef-Jonas- Straße geleitet. Derzeit ist der Verkehr des Bendenweges - also auch der „umgeleitete“ LKW-Verkehr - bevorrechtigt gegenüber den Stadtstraßen Kölner Straße und Josef-Jonas-Straße. Mit der Neugestaltung des Knotens Kölner Str./ Bendenweg/ Josef-Jonas-Straße zum Kreisverkehrsplatz liegen zwei Kreisel im Abstand von ca. 20,0 m hintereinander. Durch die Unterordnung aller Fahrbahnäste zum Innenkreisel sind bei der prognostizierten Verkehrszunahme durch die Gewerbegebiete zu behindernden, nicht vertretbaren Rückstauungen in den Kreisel L 194/ Bendenweg zu erwarten. Das Verkehrsgutachten ist dementsprechend zu überarbeiten. 4 Beschlussvorschlag lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 06.2 Die Art, Größe und Farbe sowie der Standort von Werbeanlagen wird im Bebauungsplan nicht festgeschrieben, sondern ergibt sich erst später aufgrund der nachfolgenden Bebauung. Im Bebauungsplantext ist deshalb darauf hinzuweisen, dass Werbeanlagen innerhalb der Anbaubeschränkungszonen und mit Wirkung zur L 194 der gesonderten Zustimmung der Straßenbauverwaltung bedürfen (§ 25 i. V. m. § 28 StrWG). Innerhalb der Werbeverbotszone von 20,0 m ist keine Werbeanlage gestattet. 06.2 Der Stellungnahme wird gefolgt. In die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. 06.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu folgen. Grundsätzlich sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden. Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoriszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden. Evtl. Beleuchtung ist zur Bundes-/ Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder anderweitig abgelenkt werden. Schaufenster sind ebenfalls zur Landesstraße hin abzuschirmen; den Verkehrsteilnehmer ablenkende Gestaltungen sind nicht hinnehmbar. Die Außenfassaden sind so zu gestalten, dass keine ablenkende Wirkung auf den Verkehr der Landesstraße entsteht. Innerhalb der 40,0 m Anbaubeschränkungszone ist die Fassadengestaltung so zu wählen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der L 194 nicht gefährdet werden. 5 lfd. Nr. Anregung durch Datum Straßen NRW 10.08.2015 06.3 Mit Schreiben / eMail vom 10.08.2015 werden auch nach der Überarbeitung des Gutachtens Zweifel an der Aussage, dass der Kreisverkehrsplatz L 194/ Bendenweg weiterhin reibungslos funktioniert geäußert. Aus der Verbotsregelung für LKW am Knoten L 194/ K 44 folgt, dass sämtliche Fahrten über den bestehenden Kreisverkehr L 194/ Bendenweg und den künftigen Kreisverkehr Bendenweg/ Kölner Str./ Josef-Jonas-Straße getätigt werden. wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Die Expansionsabsichten der ansässigen Unternehmen können nicht abgeschätzt werden. Insbesondere Firmen mit umfangreichen LKWTransporten (Speditionen, Maschinenbau, Kfz oder Peter Greven) bergen für die kurz aufeinander folgenden Knoten ein unwägbares Risiko in Bezug auf die Sicherheit und Leichtigkeit auf der L 194. Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 06.3 Der Stellungnahme wird gefolgt. 06.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Die Bedenken des Landesbetriebs Stellungnahme zu beziehen sich zwar nicht ursächlich folgen. auf den Änderungsbereich, sondern auf die Verkehre zu den Gewerbeund Industriebetrieben am Bendenweg. Im Sinne einer vorausschauenden Planung müssen diese, wie ja auch erfolgt, mit betrachtet werden. Ziel der Stadt Bad Münstereifel ist es, die Erschließungssituation zu regeln. Die Stadt ist mit den Unternehmen im Bereich Josef-Jonas-Straße / Kölner Straße / Bendenweg im Gespräch. Es wird eine gesamtplanerische Lösung angestrebt. Die vorgeschlagene provisorische Vor der konkreten Realisierung des Kreisver- Lösung als Test wird begrüßt. kehrs Bendenweg/ Kölner Str./ Josef-JonasStraße sollte daher eine provisorische und damit kostengünstige Lösung als Test verwirklicht werden. 07 Kreis Euskirchen 20.07.2015 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Hinweise: 07.1 Untere Bodenschutzbehörde Für das im Änderungsbereich liegende Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstück 3997 liegt in dem gemäß § 8 Landesboden- 6 07.1 07.1 Der Ausschuss empDer Stellungnahme wird gefolgt. In die Begründung sowie die textli- fiehlt dem Rat, der chen Festsetzungen wird ein ent- Stellungnahme zu lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag schutzgesetz (LBodSchG) zu führenden Katas- sprechender Hinweis aufgenommen. folgen. ter über altlastverdächtige Flächen und Altlasten sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen für eine Teilfläche eine rein nachrichtliche Eintragung seit dem 03.08.1992 vor. Diese Eintragung umfasst unter der Kataster-Nr. 5406/140 die ehemalige “Tankstelle auf dem Firmengelände Jonas“, die im Zeitraum zwischen 1965 und ca. 1972 betrieben wurde. Zu den nach der Stilllegung veranlassten Maßnahmen liegen hier lediglich Angaben vor, wonach die auf dem Gelände vorhandenen Kraftstofftanks abgepumpt, gereinigt und verfüllt wurden. In Bezug auf diese Angaben sind die textlichen Ausführungen entsprechend zu ergänzen, wobei resultierend aus dieser Eintragung sich keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Planungsvorhaben ergeben. Hinweis: Im Zuge von konkreten Bauvorhaben (Abbruch und Neubau) mit Eingriffen in den Boden im Bereich der ehemaligen Tankstelle ist die Untere Bodenschutzbehörde zu beteiligen. 07.2 Untere Wasserbehörde Das Grundstück befindet sich direkt im Grenzbereich zu dem bereits geplanten Nahversorgungszentrum (EDEKA und ALDI, Kölner Straße 45 - 47). Die Änderung des B-Planes dient der Aufweitung der Zulassungsbeschränkungen. 7 07.2 07.2 Der Ausschuss empDer Stellungnahme wird gefolgt. In die Begründung wird ein entspre- fiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu chender Hinweis aufgenommen. folgen. lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 07.3 07.3 Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen enthalten entsprechende Hinweise. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme zu folgen. Gegen die Änderung bestehen aus abwassertechnischer Sicht keine Bedenken, wenn die folgende Punkte berücksichtigt werden: Die Abwasserentsorgung soll gem. Punkt 4.4 „Ver- und Entsorgung“ der Änderung über den bestehenden Mischwasserkanal erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass hierin sowohl das Schmutzwasser als auch das anfallende Niederschlagswasser insbesondere der Parkflächen beinhaltet ist. Hiergegen bestehen keine Bedenken, sofern das nachfolgende Leitungsnetz sowie die Kläranlage ausreichend bemessen sind. Eine Vorbehandlung des gewerblichen Schmutzwassers vor Einleitung in die Kanalisation bleibt vorbehalten. Um Beteiligung im Bauantragsverfahren wird gebeten. 07.3 Untere Landschaftsbehörde Die Untere Landschaftsbehörde hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Änderung des B- Planes, sofern die Baufeldräumung und Vorbereitung in der Zeit zwischen 01. Oktober und 28. Februar erfolgt. Damit werden Störungen von Tieren im Gehölz an der Bahnlinie vermieden. Es sollte eine Überprüfung stattfinden, ob die Ausgleichserfordernisse in dem B-Plangebiet insgesamt umgesetzt sind, da in der 2. Änderung bereits auf die fehlende Pflanzgebotsfläche hingewiesen wurde. Vgl. Stellungnahme der ULB und UBB in der Gesamtstellungnahme des Kreises vom De- 8 Die Stellungnahme der ULB zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a (15.12.2005) wurde durch den Rat der Stadt Bad Münstereifel behandelt. Der erforderliche ökologische Ausgleich wurde innerhalb des Änderungsbereiches, der nicht mit dem lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag zember 2005. Hierzu liegt der ULB keine Infor- aktuellen Änderungsbereich übereinmation vor, ob die Bedenken damals ausge- stimmt kompensiert. räumt wurden. 08 Industrie- und Han- 20.07.2015 Da der vorgesehene Planentwurf die Belange delskammer Aachen der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der Industrieund Handelskammer Aachen keine Bedenken. Die IHK bittet die Stadt um Übermittlung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bad Münstereifel, damit die städtebaulichen Beweggründe der Planungen der Stadt Bad Münstereifel vollständig nachvollzogen werden können. 9 Kenntnisnahme. Der IHK wurde das Strukturgutachten/Einzelhandels- und Zentrenkonzept übermittelt. Kein Beschluss erforderlich. Öffentlichkeit lfd. Nr. Anregung durch Datum 1 Schwanen-Apotheke 19.06.2015 Wie schon einmal in der Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 dargelegt, wird darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Apotheke oder ein Markt, der Medikamente vertreibt, im Bereich zwischen der BahnhofApotheke und der Schwanen-Apotheke die Situation der beiden Apotheken so verschlechtern wird, dass letztlich alle Apotheken in diesem Bereich in ihrer Rentabilität gefährdet werden, was natürlich Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse in den Apotheken und das Steueraufkommen der Stadt haben wird. wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Ziel der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a ist eine Aufweitung der Zulassungsbeschränkungen im Änderungsbereich. Unter Beibehaltung der Gewerbegebiets-Festsetzung sollen künftig auch Betriebe mit nahversorgungsrelevanten und nicht-zentren-relevanten Kernsortimenten zugelassen werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der Stellungnahme nicht zu folgen. Als nahversorgungsrelevant werden in der Sortimentsliste der Stadt Bad Münstereifel die Sortimente Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Getränke), Drogeriewaren, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel sowie Apotheken definiert. Es wird beantragt, im Bereich des "Gewerbegebietes Bad Münstereifel-Kernstadt" keine weitere Apotheke zuzulassen und die Abgabe oder den Verkauf von Medikamenten über andere Geschäfte oder Vertriebsstellen in diesem Gebiet zu untersagen. Danach könnte eine Apotheke im Gebiet angesiedelt werden. Die Änderungsplanung entspricht den Zielsetzungen des vorliegenden kommunalen Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Bad Münstereifel, da es eine sinnvolle Weiterentwicklung der Versorgungsfunktionen in der Stadt ermöglicht, ohne die Versorgungsstrukturen im zentralen Versorgungsbereich erheblich einzuschränken. 10 lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Ein genereller Ausschluss von Apotheken an diesem Standort kann seitens der Stadt bzw. dem Rat der Stadt Bad Münstereifel jedoch nicht gefordert werden.Dies würde zudem ein Eingriff in die Wettbewerbssituation vor Ort bedeuten. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. 11 Beschlussvorschlag