Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
910 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
13.08.15, 13:16
Aktualisiert
13.08.15, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
5105
65
3270
Textliche Festsetzungen
63
46
9
61 5
3823
2750
4001
2016
1046/21
57
44
oF
oF
1.1
Gewerbegebiet gem. § 8 BauGB
2.
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
2.1
Festgesetzt werden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von
2,0.
Die Höhe der baulichen Anlagen wird auf maximal 10,0 m über Gelände begrenzt; dies entspricht einer
Höhe von 262,0 m über Normalhöhennull (mNHN).
2.3
Die in der Planzeichnung festgesetzte Höhe baulicher Anlagen darf ausnahmsweise überschritten,
wenn die Überschreitung durch untergeordnete technische Anlagen (bspw. Antennen, Lüftungsanlagen) oder untergeordnete Bauteile (bspw. Schornsteine) entsteht.
3.
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
3,0
55
2.2
Festgesetzt wird abweichende Bauweise nach § 22 (4) BauNVO. Als abweichende Bauweise gilt die
offene Bauweise mit dem Zusatz, dass Gebäude mit einer Länge > 50 m zulässig sind.
oF
4.
40
GE
a
2,0
3997
FD
SD/PD < 22°
38
3,0
20,0
Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
5.1
Innerhalb „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Be pflanzungen“ ist eine
Heckenpflanzung aus standortheimischen Gehölzen (vgl. Planzliste) vorzunehmen. Unterbrechungen
für Notausgänge sind zulässig, wenn in diesen Bereichen eine Fassadenbegrünung erfolgt.
Für die Fassadenbegrünung schnellwachsende Kletterpflanzen mit entsprechender Rankhilfe zu verwenden. Dabei ist je nach Pflanzenart pro 2-5 lfm. eine Pflanze zu setzen. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 3 Jahre.
5.2
Die Freiflächen innerhalb des Gewerbegebietes sind gärtnerisch zu gestalten und mit standortheimischen Gehölzen gemäß der Pflanzenliste zu bepflanzen.
5.3
Entlang der Kölner Straße sind, innerhalb der in der Planzeichnung festgesetzten Baumstandorte, Einzelbäume (vgl. Pflanzliste) anzupflanzen. Die Standorte können variiert werden, die festgesetzte Anzahl ist einzuhalten.
Bäume
Hainbuche (Carpinus betulus)
Rotbuche (Fagus sylvatica)
Stieleiche (Quercus robur)
Spitzahorn (Acer platanoides)
Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
Traubenkirsche (Prunus padus)
Vogelbeere (Sorbus aucupania)
Winterlinde (Tilia cordata)
Feld-Ahorn (Acer campestre)
Mehlbeere (Sorbus aria)
36
5249
2461
e
Kölner Straß
2463
2798
5246
34
3994
3086
Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise:
Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006,
in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der
DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
2.
Bodendenkmalpflege
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45,
52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0, Fax: 02425 / 9039-199, unverzüglich zu informieren.
32
5259
Bauhof
Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen.
4.
Artenschutz
Eine Betroffenheit nach § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG für die europäischen Vogelarten kann vermieden
werden, wenn die Baufeldvorbereitung außerhalb des Brutgeschäftes liegt. Das Brutgeschäft beginnt
01.März und endet 30. September. Abseits dieser Zeitspanne kann die Baufeldräumung und vorbereitung durchgeführt werden, also zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar eines Jahres.
47
3993
3.
Beschluss zur Änderung
Beteiligung der Behörden
Ausfertigung
Die Plangrundlage entspricht im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes den Anforderungen des § 1 der
Planzeichenverordnung. Die Darstellung entspricht dem
gegenwärtigen Zustand und stimmt mit dem amtlichen
Katasternachweis – Stand vom ............ (Kreis Euskirchen,
Geschäftsbuch-Nr.: .................) – überein.
Dieser Plan ist gem. § 1 (8) BauGB aufgrund des Beschlusses
des Stadtentwicklungsausschuss vom _________ aufgestellt worden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren
gem. § 13a BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung.
Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurde gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben
Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus Planzeichnung
und Text, wird hiermit ausgefertigt.
Schreiben vom______________ durchgeführt. Ihnen wurde ein Frist
von einem Monat zur Stellungnahme gegeben.
Bad Münstereifel, den __________
Der Bürgermeister
Bad Münstereifel, den __________
Der Bürgermeister
______________________________
_________________ den _________
______________________________
Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen
Planung geometrisch eindeutig ist.
Bekanntmachung
Der Beschluss zur Aufstellung/Änderung dieses Bebauungsplanes wurde
am ________ ortsüblich bekannt gemacht.
Beschluss des Entwurfs und
öffentliche Auslegung
Dieser Bebauungsplan /-änderung hat aufgrund des Beschlusses des
Stadtentwicklungsausschuss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
in der Zeit vom __________ bis __________ öffentlich ausgelegen.
Ein Umweltbericht gem. § 2a Bau GB wurde nicht erstellt.
Bad Münstereifel den __________
Der Bürgermeister
Euskirchen, den..........20....
__________________________________
•
•
______________________________
GE
Gewerbegebiet (§ 7 BauNVO)
Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO )
2,0
Geschossflächenzahl
0,8
Grundflächenzahl
max. H 10,0m zulässige Höhe der Gebäude (ca. 10,0 m über Gelände)
(262,0 m NHN) 262,0 m über Normalhöhennull (NHN)
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
(§ 9 Abs.1 Nr.2 BauGB, § 22 und 23 BauNVO)
Baugrenze
a
abweichende Bauweise
FD
Flachdach
SD/PD < 22°
Flachdach/Pultdach, Dachneigung kleiner 22°
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 Abs.1 Nr. 25 BauGB)
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Anpflanzen von Sträuchern und sonstige Bepflanzungen
Anpflanzung von Einzelbäumen
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes (§ 9 Abs.7 BauGB)
Anbau- und Werbeverbotszone von 20 m zur B 51
Übersicht o. Maßstab
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen
Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Plangrundlage
Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
53881 Euskirchen
•
Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn ist darauf zu
achten, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und
Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht
vorkommen.
Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen
Immissionen. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder
Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da
die Bahnstrecke eine Plan festgestellte Anlage ist. Spätere Nutzer des Objektes
sind frühzeitig und in geeigneter Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen.
Dem Bahngelände dürfen keine Oberflächen-, Dach- oder sonstige Abwässer
zugeleitet werden.
Sollten Abstandsflächen auf Bahngelände übertragen werden, ist diesbezüglich,
zwingend vor Baubeginn, ein kostenpflichtiger Gestattungsvertrag mit der DB AG
abzuschließen.
Bei allen baulichen Veränderungen in der Nähe von DB-Anlagen, ist die DB AG
durch aussagekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen zu beteiligen.
(§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB)
Sonstige Planzeichen
1.
5047
4624
Entwurfsbearbeitung
•
Sträucher
Haselnuß (Corylus avellana)
Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)
Weißdorn (Crataegus monogyna)
Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)
Weißer Hartriegel (Cornus alba)
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
Hundsrose (Rosa canina)
Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)
Faulbaum (Fragula alnus)
Schneeball (Viburnum opulus)
Holunder (Sambucus nigra)
Kupfer Felsenbirne (Amelanchier lamarckii)
B.
4776
3087
_______________________________
Bahnstrecke (RB 23 Bad Münstereifel-Bonn)
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region West weist auf folgendes hin:
Pflanzliste:
-I
_________________ den _________
6.
Stellplätze und Garagen
5.
2806 2462
oF
Grundsätzlich sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur
jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außerwerbung dürfen bis zu einer
Entfernung von 20 m. gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr
bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden. Werbeanlagen mit retroreflektierender
bzw. fluoriszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden. Evtl. Beleuchtung ist zur
Bundes-/ Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht
geblendet oder anderweitig abgelenkt werden.
Schaufenster sind ebenfalls zur Landesstraße hin abzuschirmen; den
Verkehrsteilnehmer ablenkende Gestaltungen sind nicht hinnehmbar.
Die Außenfassaden sind so zu gestalten, dass keine ablenkende Wirkung auf den
Verkehr der Landesstraße entsteht.
Innerhalb der 40,0 m Anbaubeschränkungszone ist die Fassadengestaltung so zu
wählen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der L 194 nicht gefährdet
werden.
Im gesamten Plangebiet sind Stellplätze, Garagen und Zufahrten auch außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen zulässig.
max. H 10,0m
(262,0 m NHN)
0,8
2773
oF
Anbaubeschränkungszone zur L 194
Werbeanlagen innerhalb der Anbaubeschränkungszone, gemessen in einem Abstand
von 40 m vom äußeren befestigten Fahrbahnrand, und mit Wirkung zur L 194 bedürfen
der gesonderten Zustimmung der Straßenbauverwaltung (§ 25 i. V. m. § 28 StrWG).
•
2017
oF
Art der baulichen Nutzung
5.
1.1.2 Gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO wird festgesetzt, dass die nach § 8 Abs.3 Nr. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzungsart Vergnügungsstätte nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes / Änderung
wird.
2744
Bahnlinie
42
ergweg
Uhlenb
2747
3998
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
1.1.2 Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass folgende Arten der allgemein zulässigen Gewerbebetriebe aller Art nur ausnahmsweise zugelassen werden:
• Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
• Tankstellen,
• Gewerblich betriebene Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke.
3999
2947
2799
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
1.1.1 Allgemein zulässig sind (§ 8 Abs. 2 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 5 BauNVO):
• Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
• Betriebe mit nahversorgungs- und nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten gem. der Münstereifeler Liste (sh. Anhang).
• Generell zulässig sind – abweichend von der vorstehenden Regelung – Gewerbetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher, wenn der Betrieb aufgrund der von ihm ausgehenden Emissionen typischerweise nur in einem Gewerbegebiet zulässig ist.
4000
4534
A.
Zeichenerklärung
______________________________
Beschluss als Satzung
Bekanntmachung
Dieser Plan ist gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vom Rat der Stadt am
__________ als Satzung beschlossen worden.
Mit der Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB am _________
der Bebauungsplan / Änderung in Kraft.
Bad Münstereifel, den __________
Der Bürgermeister
Bad Münstereifel, den __________
Der Bürgermeister
______________________________
______________________________
Rechtsgrundlagen in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses gültigen Fassung
Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht am 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414).
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung1990- BauNVO) bekanntgemacht am 23.01.1990 (BGBl. I.
S. 132).
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des
Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) bekanntgemacht am
18.12.1990
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NW)
bekanntgemacht am 01.03.2000 (GVBl. NW S. 256).
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG)
bekanntgemacht am 25.06.1995 (GVBl. NW S. 926).
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bekanntgemacht am
24.02.2010 (BGBI. I Nr. 7 S. 94).
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) bekanntgemacht am 06.08.2009 (BGBl. I 2009, S.2543).
Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
Landschaftsgesetz - LG NW) bekanntgemacht am 21.07.2000 (GVBl. NW S. 568)
(BGBI. I. 1991 S 58).
M. 1 : 500 im Original
0
10
25
50
Stadt Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 5a
"Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt"
5. Änderung
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
. Ausfertigung
Gemarkung: Münstereifel
Flur : 1