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Beschlussvorlage (Bebauungsplanänderung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
910 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
13.08.15, 13:16
Aktualisiert
13.08.15, 13:16
Beschlussvorlage (Bebauungsplanänderung)

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Inhalt der Datei

5105 65 3270 Textliche Festsetzungen 63 46 9 61 5 3823 2750 4001 2016 1046/21 57 44 oF oF 1.1 Gewerbegebiet gem. § 8 BauGB 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 2.1 Festgesetzt werden eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,0. Die Höhe der baulichen Anlagen wird auf maximal 10,0 m über Gelände begrenzt; dies entspricht einer Höhe von 262,0 m über Normalhöhennull (mNHN). 2.3 Die in der Planzeichnung festgesetzte Höhe baulicher Anlagen darf ausnahmsweise überschritten, wenn die Überschreitung durch untergeordnete technische Anlagen (bspw. Antennen, Lüftungsanlagen) oder untergeordnete Bauteile (bspw. Schornsteine) entsteht. 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) 3,0 55 2.2 Festgesetzt wird abweichende Bauweise nach § 22 (4) BauNVO. Als abweichende Bauweise gilt die offene Bauweise mit dem Zusatz, dass Gebäude mit einer Länge > 50 m zulässig sind. oF 4. 40 GE a 2,0 3997 FD SD/PD < 22° 38 3,0 20,0 Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 5.1 Innerhalb „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Be pflanzungen“ ist eine Heckenpflanzung aus standortheimischen Gehölzen (vgl. Planzliste) vorzunehmen. Unterbrechungen für Notausgänge sind zulässig, wenn in diesen Bereichen eine Fassadenbegrünung erfolgt. Für die Fassadenbegrünung schnellwachsende Kletterpflanzen mit entsprechender Rankhilfe zu verwenden. Dabei ist je nach Pflanzenart pro 2-5 lfm. eine Pflanze zu setzen. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege 3 Jahre. 5.2 Die Freiflächen innerhalb des Gewerbegebietes sind gärtnerisch zu gestalten und mit standortheimischen Gehölzen gemäß der Pflanzenliste zu bepflanzen. 5.3 Entlang der Kölner Straße sind, innerhalb der in der Planzeichnung festgesetzten Baumstandorte, Einzelbäume (vgl. Pflanzliste) anzupflanzen. Die Standorte können variiert werden, die festgesetzte Anzahl ist einzuhalten. Bäume Hainbuche (Carpinus betulus) Rotbuche (Fagus sylvatica) Stieleiche (Quercus robur) Spitzahorn (Acer platanoides) Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Traubenkirsche (Prunus padus) Vogelbeere (Sorbus aucupania) Winterlinde (Tilia cordata) Feld-Ahorn (Acer campestre) Mehlbeere (Sorbus aria) 36 5249 2461 e Kölner Straß 2463 2798 5246 34 3994 3086 Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise: Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. 2. Bodendenkmalpflege Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0, Fax: 02425 / 9039-199, unverzüglich zu informieren. 32 5259 Bauhof Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen. 4. Artenschutz Eine Betroffenheit nach § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG für die europäischen Vogelarten kann vermieden werden, wenn die Baufeldvorbereitung außerhalb des Brutgeschäftes liegt. Das Brutgeschäft beginnt 01.März und endet 30. September. Abseits dieser Zeitspanne kann die Baufeldräumung und vorbereitung durchgeführt werden, also zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar eines Jahres. 47 3993 3. Beschluss zur Änderung Beteiligung der Behörden Ausfertigung Die Plangrundlage entspricht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes den Anforderungen des § 1 der Planzeichenverordnung. Die Darstellung entspricht dem gegenwärtigen Zustand und stimmt mit dem amtlichen Katasternachweis – Stand vom ............ (Kreis Euskirchen, Geschäftsbuch-Nr.: .................) – überein. Dieser Plan ist gem. § 1 (8) BauGB aufgrund des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschuss vom _________ aufgestellt worden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus Planzeichnung und Text, wird hiermit ausgefertigt. Schreiben vom______________ durchgeführt. Ihnen wurde ein Frist von einem Monat zur Stellungnahme gegeben. Bad Münstereifel, den __________ Der Bürgermeister Bad Münstereifel, den __________ Der Bürgermeister ______________________________ _________________ den _________ ______________________________ Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. Bekanntmachung Der Beschluss zur Aufstellung/Änderung dieses Bebauungsplanes wurde am ________ ortsüblich bekannt gemacht. Beschluss des Entwurfs und öffentliche Auslegung Dieser Bebauungsplan /-änderung hat aufgrund des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschuss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Zeit vom __________ bis __________ öffentlich ausgelegen. Ein Umweltbericht gem. § 2a Bau GB wurde nicht erstellt. Bad Münstereifel den __________ Der Bürgermeister Euskirchen, den..........20.... __________________________________ • • ______________________________ GE Gewerbegebiet (§ 7 BauNVO) Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO ) 2,0 Geschossflächenzahl 0,8 Grundflächenzahl max. H 10,0m zulässige Höhe der Gebäude (ca. 10,0 m über Gelände) (262,0 m NHN) 262,0 m über Normalhöhennull (NHN) Bauweise, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs.1 Nr.2 BauGB, § 22 und 23 BauNVO) Baugrenze a abweichende Bauweise FD Flachdach SD/PD < 22° Flachdach/Pultdach, Dachneigung kleiner 22° Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs.1 Nr. 25 BauGB) Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Anpflanzen von Sträuchern und sonstige Bepflanzungen Anpflanzung von Einzelbäumen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§ 9 Abs.7 BauGB) Anbau- und Werbeverbotszone von 20 m zur B 51 Übersicht o. Maßstab Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Plangrundlage Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath 53881 Euskirchen • Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen in der Nähe der Bahn ist darauf zu achten, dass Blendungen der Triebfahrzeugführer ausgeschlossen sind und Verfälschungen, Überdeckungen und Vortäuschungen von Signalbildern nicht vorkommen. Durch den Eisenbahnbetrieb und die Erhaltung der Betriebsanlagen entstehen Immissionen. Entschädigungsansprüche oder Ansprüche auf Schutz- oder Ersatzmaßnahmen können gegen die DB AG nicht geltend gemacht werden, da die Bahnstrecke eine Plan festgestellte Anlage ist. Spätere Nutzer des Objektes sind frühzeitig und in geeigneter Weise auf die Beeinflussungsgefahr hinzuweisen. Dem Bahngelände dürfen keine Oberflächen-, Dach- oder sonstige Abwässer zugeleitet werden. Sollten Abstandsflächen auf Bahngelände übertragen werden, ist diesbezüglich, zwingend vor Baubeginn, ein kostenpflichtiger Gestattungsvertrag mit der DB AG abzuschließen. Bei allen baulichen Veränderungen in der Nähe von DB-Anlagen, ist die DB AG durch aussagekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen zu beteiligen. (§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB) Sonstige Planzeichen 1. 5047 4624 Entwurfsbearbeitung • Sträucher Haselnuß (Corylus avellana) Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus) Weißdorn (Crataegus monogyna) Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) Weißer Hartriegel (Cornus alba) Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Hundsrose (Rosa canina) Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) Faulbaum (Fragula alnus) Schneeball (Viburnum opulus) Holunder (Sambucus nigra) Kupfer Felsenbirne (Amelanchier lamarckii) B. 4776 3087 _______________________________ Bahnstrecke (RB 23 Bad Münstereifel-Bonn) Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region West weist auf folgendes hin: Pflanzliste: -I _________________ den _________ 6. Stellplätze und Garagen 5. 2806 2462 oF Grundsätzlich sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außerwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20 m. gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden. Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoriszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden. Evtl. Beleuchtung ist zur Bundes-/ Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder anderweitig abgelenkt werden. Schaufenster sind ebenfalls zur Landesstraße hin abzuschirmen; den Verkehrsteilnehmer ablenkende Gestaltungen sind nicht hinnehmbar. Die Außenfassaden sind so zu gestalten, dass keine ablenkende Wirkung auf den Verkehr der Landesstraße entsteht. Innerhalb der 40,0 m Anbaubeschränkungszone ist die Fassadengestaltung so zu wählen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der L 194 nicht gefährdet werden. Im gesamten Plangebiet sind Stellplätze, Garagen und Zufahrten auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. max. H 10,0m (262,0 m NHN) 0,8 2773 oF Anbaubeschränkungszone zur L 194 Werbeanlagen innerhalb der Anbaubeschränkungszone, gemessen in einem Abstand von 40 m vom äußeren befestigten Fahrbahnrand, und mit Wirkung zur L 194 bedürfen der gesonderten Zustimmung der Straßenbauverwaltung (§ 25 i. V. m. § 28 StrWG). • 2017 oF Art der baulichen Nutzung 5. 1.1.2 Gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO wird festgesetzt, dass die nach § 8 Abs.3 Nr. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzungsart Vergnügungsstätte nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes / Änderung wird. 2744 Bahnlinie 42 ergweg Uhlenb 2747 3998 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1.2 Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass folgende Arten der allgemein zulässigen Gewerbebetriebe aller Art nur ausnahmsweise zugelassen werden: • Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, • Tankstellen, • Gewerblich betriebene Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke. 3999 2947 2799 Planungsrechtliche Festsetzungen 1. 1.1.1 Allgemein zulässig sind (§ 8 Abs. 2 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 5 BauNVO): • Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, • Betriebe mit nahversorgungs- und nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten gem. der Münstereifeler Liste (sh. Anhang). • Generell zulässig sind – abweichend von der vorstehenden Regelung – Gewerbetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher, wenn der Betrieb aufgrund der von ihm ausgehenden Emissionen typischerweise nur in einem Gewerbegebiet zulässig ist. 4000 4534 A. Zeichenerklärung ______________________________ Beschluss als Satzung Bekanntmachung Dieser Plan ist gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vom Rat der Stadt am __________ als Satzung beschlossen worden. Mit der Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB am _________ der Bebauungsplan / Änderung in Kraft. Bad Münstereifel, den __________ Der Bürgermeister Bad Münstereifel, den __________ Der Bürgermeister ______________________________ ______________________________ Rechtsgrundlagen in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht am 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414). Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung1990- BauNVO) bekanntgemacht am 23.01.1990 (BGBl. I. S. 132). Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) bekanntgemacht am 18.12.1990 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NW) bekanntgemacht am 01.03.2000 (GVBl. NW S. 256). Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) bekanntgemacht am 25.06.1995 (GVBl. NW S. 926). Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bekanntgemacht am 24.02.2010 (BGBI. I Nr. 7 S. 94). Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) bekanntgemacht am 06.08.2009 (BGBl. I 2009, S.2543). Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft Landschaftsgesetz - LG NW) bekanntgemacht am 21.07.2000 (GVBl. NW S. 568) (BGBI. I. 1991 S 58). M. 1 : 500 im Original 0 10 25 50 Stadt Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt" 5. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB . Ausfertigung Gemarkung: Münstereifel Flur : 1