Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 12:34
Aktualisiert
11.06.15, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.06.2015
- Der Bürgermeister Az: 13-23-00 Ho
Nr. der Ratsdrucksache: 255-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
23.06.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neubesetzung des Wahlausschusses
hier: Kandidatur von Herrn Günter Kirchner
Antrag der FDP-Fraktion vom 28.05.2015
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Berichterstatterin: Frau Marita Hochgürtel
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 255-X
1. Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz NRW darf ein Bewerber für das Amt des Bürgermeisters
nicht Mitglied des Wahlausschusses der Gemeinde sein.
Da Herr Günter Kirchner seine Kandidatur erklärt hat, wurde die FDP-Fraktion gebeten, ein anderes Mitglied für den Wahlausschuss zu benennen.
Gemäß E-Mail vom 26.05.2015 beantragt die FDP-Fraktion, Herrn Wolfgang Germann als ordentliches Mitglied in den Wahlausschuss aufzunehmen und Herrn Andre Zimmermann als seinen
gebundenen Vertreter.
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß § 2 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz NRW darf ein Bewerber für das Amt des Bürgermeisters
nicht Mitglied des Wahlausschusses der Gemeinde sein.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Das Recht liegt bei den Fraktionen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Herr Wolfgang Germann wird anstelle von Herrn Günter Kirchner in den Wahlausschuss gewählt,
sein gebundener Vertreter wird Andre Zimmermann.