Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
302 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
19.08.15, 11:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 23.07.2015
- Der Bürgermeister Az: 32-52-05 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 246-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.08.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verkehrsberuhigungsmaßnahme Hardtberg;
hier: Sperrung der Hardtburgstraße für Schwerlastverkehr; Antrag der CDU-Fraktion vom
05.03.2015 – Ergebnis der Beratung mit der Verkehrskommission
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis 30.11.2015
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 246-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Aufgrund des Ausschussbeschlusses vom 18.06.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den zuständigen Behörden nachfolgende Anträge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Hardtburgstraße zur rechtlichen Prüfung und Entscheidung
vorzulegen.
1.
Sperrung für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t mit Ausnahme von
Anliegerverkehr.
3.
Prüfung des Einbaus baulicher Elemente zur Verkehrsberuhigung.
Über das Ergebnis ist im nachfolgenden Fachausschuss zu berichten.
fand am 25.06. die Beratung des Antrages anhand einer Sachverhaltsschilderung mit der Verkehrskommission statt. Hierbei erläuterte der Fraktionsvorsitzende der Antragstellenden Fraktion
kurz den Antrag. Ein Ortstermin fand nicht statt.
Das Beratungsergebnis sieht wie folgt aus:
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Abt.
36
Straßenverkehr
Aktenzeichen: 36/151-22/1
bearbeitet von: Frau Grab
Auszug aus der Niederschrift über die Verkehrsschau am 25.06.2015
im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel
Teilnehmer:
Herr Reidenbach, Stadt Bad Münstereifel, Ordnungsamt
Herr Ohlert, Fraktionsvorsitzender der CDU im Stadtrat, zu TOP 1,3,4,12
Herr Eisbrüggen, Landesbetrieb Straßenbau NRW, RNL Ville-Eifel
Herr Mohr, Kreis Euskirchen, Abt. 66.2
Herr Groebel, Kreispolizeibehörde
Herr Latz, Kreis Euskirchen, Straßenverkehrsamt
Frau Grab, Kreis Euskirchen, Straßenverkehrsamt
TOP 12 Kirspenich, Hardtburgstraße, Verkehrssituation
Die CDU-Fraktion beantragt die Prüfung eines Durchfahrtsverbotes für Schwerlastverkehr in der
Hardtburgstraße. In der ehemaligen Richtfunkstation des Bundes im Hardtwald ist zwischenzeitlich
ein Betrieb ansässig, der dort ein Hackschnitzelwerk betreibt. Der Lkw-Verkehr zum und vom Betrieb befährt die Hardtburgstraße, auch nachts, was durch Fotos belegt wird.
Eine Sperrung der Hardtburgstraße kann nicht erfolgen. Die Fahrzeuge der Kläranlage müssen die
Straße befahren können, zudem ist ein Wanderparkplatz auf dem Stadtgebiet Euskirchen nur aus
Richtung des Münstereifeler Gebietes erreichbar. Ein Durchfahrtsverbot für Lkw-Verkehr könnte
aufgestellt werden, es ist jedoch zu vermuten, dass dieses Verbot nicht eingehalten würde; auch
das Fahren der Lkw nach 22 Uhr stellt bereits einen Verstoß gegen geltenden Recht dar. Es haben bereits Gespräche mit dem Betreiber stattgefunden, Änderungen in der Anfahrt haben sich
jedoch nicht eingestellt. Es handelt sich um einen Betrieb auf dem Gebiet der Stadt Euskirchen. Er
liegt außerorts im Waldgebiet […]. Es sollte ein Gespräch mit der Stadt Euskirchen gesucht werden mit dem Ziel, […] eine geänderte Zufahrtsmöglichkeit zu schaffen, die den Ort Kirspenich nicht
mehr belastet. […] Diese Niederschrift gilt gleichzeitig als Verkehrsanordnung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung. Ich bitte um weitere Veranlassung, soweit die Zuständigkeit der Stadt Bad
Münstereifel gegeben ist.
Im Auftrag
gez. Grab
Seite 3 von Ratsdrucksache 246-X/Z-1
Gem. der Empfehlung der Verkehrskommission hat die Verwaltung am 02.07. ein Gespräch mit
dem zuständigen Dezernenten der Stadt Euskirchen geführt.
Die Stadt Euskirchen steht derzeit mit den Betriebsinhabern in Gesprächen zur Umsiedlung des
Betriebes auf ein Gewerbegrundstück im Gewerbegebiet östlich der ehem. B 51. Zudem wurde
bestätigt, dass die Betriebsinhaber für das Gelände im Hardtwald wegen der Schaffung einer alterativen Zufahrt außerhalb des Wohngebietes entlang der Hartburgstraße Kontakt mit der Stadt
Euskirchen aufgenommen hat.
Abschließend wurden weitere Gespräche mit den zuständigen Vertretern der Stadt Euskirchen
vereinbart, um zu prüfen, ob eine Abbindung des Weges an der Gemeindegrenze möglich ist. Voraussetzung ist, dass der Wanderparkplatz auch von Kreuzweingarten aus angefahren werden
kann. Alternativ soll geprüft werden, ob eine Abbindung auf Euskirchener Gebiet hinter dem Wanderparkplatz möglich ist.
In den daraufhin erfolgten Gesprächen der Stadt Euskirchen mit den Betriebsinhabern wurden
diese auf die Absicht zur Abbindung des Weges hingewiesen.
Hiernach erfolgten erneute Gespräche mit dem Unternehmer. Dieser hat inzwischen eine alternative Zuwegung von Kirchheim aus ausgebaut und nutzt die Hardtburgstraße seit Januar nicht
mehr. Hierzu hat der Landesbetrieb Wald und Holz NRW dem Unternehmer die Benutzung eines
landeseigenen Waldweges gestattet. Dies wurde inzwischen auch durch den zuständigen Revierförster bestätigt.
Ebenso weist der Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Hocheifel – Zülpicher Börde,
darauf hin, dass sich im Hardtwald neben dem von ihm bewirtschafteten Staatswald von Kommunal- und Privatwald befindet, der teilweise auch nur über den Wirtschaftsweg am Ende der Hardtburgstraße angefahren werden kann. Daher würde der Landesbetrieb auch in einem förmlichen
Verfahren zur Einrichtung eines LKW-Verbotes widersprechen.
Seite 4 von Ratsdrucksache 246-X/Z-1
Bereits im Vorfeld zur Verkehrsschau wurde hinter dem Abzweig zur Kläranlage eine differenzierte
Verkehrsbelastungsmessung im April vorgenommen. Ebenso eine weitere im Juli.
Im April fuhren dort innerhalb einer Woche sechs LKW und ein Lastzug in Richtung Hardtwald.
Zurück fuhren in dem selben Zeitraum zwei LKW und ein Lastzug.
Im Juli fuhren dort innerhalb einer Woche acht LKW und sechszehn Lastzüge in Richtung Hardtwald. Zurück fuhren in dem selben Zeitraum zwölf LKW und kein Lastzug.
Diese Messergebnisse zeigen, dass sich der LKW-Verkehr dort in Grenzen hält. Hierbei ist zu
bedenken, dass zwei LKW-Fahrzeuge der Müllabfuhr in dieser Zeit dort fuhren.
Bei den weiteren LKWs kann es sich insbesondere im Juli auch um landwirtschaftliche Traktorgespanne handeln, da zu dieser Zeit auch noch Getreideernte stattgefunden haben könnte. Und
schließlich kann es sich auch um Holzabfuhr aus dem Hardtwald handeln, denn der Landesbetrieb
Wald und Holz, bewirtschaftet schließlich den Hardtwald. Gerade im vergangenen Jahr fand dort
ein starker Holzeinschlag statt. Die hierzu erforderliche Holzabfuhr war sicherlich ebenso Grund
für die Beschwerden der Anwohner. In diesem Jahr scheint sich die Situation entspannt zu haben.
Neben den positiven Messergebnissen spricht hierfür auch, dass hier seit Anfang Mai keine neue
Beschwerde mehr vorgetragen wurde.
Für beide Messzeiträume ergibt sich insgesamt in beiden Fahrtrichtungen eine tägliche Gesamtbelastung von drei bis vier LKW/Lastzüge/Traktorgespanne pro Tag.
Die an der Messstelle gefahrene Referenzgeschwindigkeit V85 für die ersten 85 % der Fahrzeuge
liegt bei 41 km/h. Hiervon müssen 3 km/h wegen Messtoleranz abgezogen werden, so dass der
maßgebliche Wert bei 38 km/h liegt. Der Durchschnittswert aller Fahrzeuge liegt bei 32 km/h. Somit liegt keine Grundlage für die Prüfung baulicher Elemente zur Verkehrsberuhigung vor.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Ursprungserläuterung.
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Verwaltung beabsichtigt zusätzlich noch Gespräche mit dem Revierbeamten des Landesbetriebes Wald und Holz zu führen, um zu klären, inwiefern für die erforderliche Holzabfuhr ebenfalls
alternative Fahrtstrecken genutzt werden können.
Zusätzlich ist im Herbst eine erneute Messung der Verkehrsbelastung geplant..
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die Einrichtung von LKW-Verbotszeichen und baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung ist
aufgrund des festgestellten Verkehrsaufkommens nicht erforderlich.
Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss über die weitere Entwicklung der dortigen Verkehrsbelastung nach erneuter Verkehrsmessung im Herbst.