Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
141 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.07.2015
- Der Bürgermeister Az: 32-52-05 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 86-X/Z-2
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.08.2015
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen: Verkehrsberuhigung Limbach;
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten bis zu €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X ) nur teilweise
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 25.11.2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen:
Die Stadtverwaltung wird gem. der Empfehlung der Verkehrskommission beauftragt, auf der Ortsdurchfahrt nach dem Ende des bevorstehenden Winters eine Verkehrsmessung mit aktuellen Geschwindigkeitswerten durchzuführen und diese der Verkehrskommission zur endgültigen Stellungnahme vorzulegen.
Das Ergebnis der Beratungen wird nachfolgend wiedergegeben:
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Abt.
36
Straßenverkehr
Aktenzeichen: 36/151-22/1
bearbeitet von: Frau Grab
Auszug aus der Niederschrift über die Verkehrsschau am 25.06.2015
im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel
Seite 2 von Ratsdrucksache 86-X/Z-2
Teilnehmer:
Herr Reidenbach, Stadt Bad Münstereifel, Ordnungsamt
Herr Ohlert, Fraktionsvorsitzender der CDU im Stadtrat, zu TOP 1,3,4,12
Herr Eisbrüggen, Landesbetrieb Straßenbau NRW, RNL Ville-Eifel
Herr Mohr, Kreis Euskirchen, Abt. 66.2
Herr Groebel, Kreispolizeibehörde
Herr Latz, Kreis Euskirchen, Straßenverkehrsamt
Frau Grab, Kreis Euskirchen, Straßenverkehrsamt
TOP 10 Limbach, Prüfung verkehrsberuhigender Maßnahmen für die Houverather Straße
Die gesamte Ortslage Limbach einschließlich der Ortsdurchfahrt ist als Tempo-30-Zone eingerichtet.
Anwohner klagen über zu hohe Geschwindigkeiten und beantragen die Einrichtung verkehrsberuhigender Maßnahmen durch die Einrichtung von Fahrbahneinengungen, Blumenkübel etc.
Der Antrag lag der Verkehrskommission bereits im Jahre 2014 vor, die endgültige Entscheidung
wurde jedoch bis zur Vorlage eines Messergebnisses zurückgestellt.
Die Messung liegt zwischenzeitlich vor. Bei einer Verkehrsbelastung von 599 Fahrzeugen für beide Fahrtrichtungen und einer Geschwindigkeit, die bei einer V 85 bei 44 km/h liegt, werden keine
weiteren Maßnahmen befürwortet. Es handelt sich um eine Ortsdurchfahrt, die in der Regel eine
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h aufweist. Zur Verdeutlichung der hier abweichenden
Regelung wurden bereits „Haifischzähne“ markiert und das Piktogramm „30“ auf die Fahrbahn
aufgebracht.
Bei der geringen Verkehrsbelastung fehlt es zudem regelmäßig an Gegenverkehr, so dass Fahrbahneinengungen keine Auswirkung auf die Geschwindigkeit hätten.
Diese Niederschrift gilt gleichzeitig als Verkehrsanordnung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung.
Ich bitte um weitere Veranlassung, soweit die Zuständigkeit der Stadt Bad Münstereifel gegeben
ist.
Im Auftrag
gez. Grab
Somit hat sich die Einschätzung der ersten Beurteilung der Verkehrskommission (siehe Ursprungserläuterung) auch nach Auswertung aktueller Verkehrsmessungen nicht geändert. Maßnahmen sind daher nicht erforderlich.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Zusatzerläuterung Nr. 86-X/Z-1.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Der Ausschuss nimmt die schriftlichen Ausführungen der Verkehrskommission zur Kenntnis.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.