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Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: Verkehrsberuhigung Limbach; hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
141 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: Verkehrsberuhigung Limbach;
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: Verkehrsberuhigung Limbach;
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.07.2015 - Der Bürgermeister Az: 32-52-05 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 86-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 18.08.2015 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Anfragen und Mitteilungen: Verkehrsberuhigung Limbach; hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten bis zu €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( X ) nur teilweise ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: In seiner Sitzung am 25.11.2015 hat der Ausschuss einstimmig beschlossen: Die Stadtverwaltung wird gem. der Empfehlung der Verkehrskommission beauftragt, auf der Ortsdurchfahrt nach dem Ende des bevorstehenden Winters eine Verkehrsmessung mit aktuellen Geschwindigkeitswerten durchzuführen und diese der Verkehrskommission zur endgültigen Stellungnahme vorzulegen. Das Ergebnis der Beratungen wird nachfolgend wiedergegeben: Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 36 Straßenverkehr Aktenzeichen: 36/151-22/1 bearbeitet von: Frau Grab Auszug aus der Niederschrift über die Verkehrsschau am 25.06.2015 im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel Seite 2 von Ratsdrucksache 86-X/Z-2 Teilnehmer: Herr Reidenbach, Stadt Bad Münstereifel, Ordnungsamt Herr Ohlert, Fraktionsvorsitzender der CDU im Stadtrat, zu TOP 1,3,4,12 Herr Eisbrüggen, Landesbetrieb Straßenbau NRW, RNL Ville-Eifel Herr Mohr, Kreis Euskirchen, Abt. 66.2 Herr Groebel, Kreispolizeibehörde Herr Latz, Kreis Euskirchen, Straßenverkehrsamt Frau Grab, Kreis Euskirchen, Straßenverkehrsamt TOP 10 Limbach, Prüfung verkehrsberuhigender Maßnahmen für die Houverather Straße Die gesamte Ortslage Limbach einschließlich der Ortsdurchfahrt ist als Tempo-30-Zone eingerichtet. Anwohner klagen über zu hohe Geschwindigkeiten und beantragen die Einrichtung verkehrsberuhigender Maßnahmen durch die Einrichtung von Fahrbahneinengungen, Blumenkübel etc. Der Antrag lag der Verkehrskommission bereits im Jahre 2014 vor, die endgültige Entscheidung wurde jedoch bis zur Vorlage eines Messergebnisses zurückgestellt. Die Messung liegt zwischenzeitlich vor. Bei einer Verkehrsbelastung von 599 Fahrzeugen für beide Fahrtrichtungen und einer Geschwindigkeit, die bei einer V 85 bei 44 km/h liegt, werden keine weiteren Maßnahmen befürwortet. Es handelt sich um eine Ortsdurchfahrt, die in der Regel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h aufweist. Zur Verdeutlichung der hier abweichenden Regelung wurden bereits „Haifischzähne“ markiert und das Piktogramm „30“ auf die Fahrbahn aufgebracht. Bei der geringen Verkehrsbelastung fehlt es zudem regelmäßig an Gegenverkehr, so dass Fahrbahneinengungen keine Auswirkung auf die Geschwindigkeit hätten. Diese Niederschrift gilt gleichzeitig als Verkehrsanordnung gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung. Ich bitte um weitere Veranlassung, soweit die Zuständigkeit der Stadt Bad Münstereifel gegeben ist. Im Auftrag gez. Grab Somit hat sich die Einschätzung der ersten Beurteilung der Verkehrskommission (siehe Ursprungserläuterung) auch nach Auswertung aktueller Verkehrsmessungen nicht geändert. Maßnahmen sind daher nicht erforderlich. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Zusatzerläuterung Nr. 86-X/Z-1. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Der Ausschuss nimmt die schriftlichen Ausführungen der Verkehrskommission zur Kenntnis. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine.