Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
145 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
06.08.15, 12:59
Aktualisiert
06.08.15, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.08.2015
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Ln
Nr. der Ratsdrucksache: 344-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
18.08.2015
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Seniorenzentrum „Otterbach“ Bad Münstereifel
hier: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 344-X
1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Seniorenzentrum „Otterbach“ Bad Münstereifel vor.
Das Seniorenzentrum liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan
als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Alterswohnen“ dargestellt.
Um den Bestand und eine Nutzung der Gesamtanlage langfristig sicherzustellen, sind neben der
klassischen Seniorenwohnanlage unterschiedliche Nutzungen in dem Seniorenzentrum angesiedelt. Hierzu zählen u.a. Wohnen für Mitarbeiter sowie für Asylbewerber, ein Übernachtungsbetrieb,
eine Backstube, verschiedene Gesundheitspraxen sowie diverse Verwaltungssitze. Das Angebot
beschränkt sich somit nicht nur auf das Alterswohnen. Zusätzlich wird die Ansiedlung einer Printenmanufaktur sowie von Ferienwohnungen angestrebt.
Diese unterschiedlichen Nutzungen sollten planungsrechtlich abgesichert bzw. ermöglicht werden,
indem eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Darstellung eines Mischgebietes erfolgt.
In einem ersten Schritt sollte die landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPlG auf Änderung des
Flächennutzungsplanes bei der Bezirksregierung gestellt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die landesplanerische Anfrage gem. § 34 LPlG auf Änderung des
Flächennutzungsplanes bei der Bezirksregierung zu stellen sowie die weiteren planungsrechtlichen Schritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes vorzubereiten.