Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71027/2007
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Hauptausschuss
18.09.2007
Rat der Stadt Bedburg
13.11.2007
Betreff:
Änderung der Zuständigkeitsregelung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, die
Zuständigkeitsregelung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Bedburg wie unter
Buchstaben a) bis d) der Sitzungsvorlage vorgeschlagen, zu ändern.
Eine aktualisierte Fassung der Zuständigkeitsregelung ist der Niederschrift als Anlage
beizufügen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat am 09.11.2004 die Zuständigkeitsregelung für den Rat und
die Ausschüsse der Stadt Bedburg beschlossen. Um auch hier u. a. die Änderungen in der
Gemeindeordnung NW sowie aktuelle Rechtsprechungsurteile mit einfließen zu lassen,
hat sich der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 18.09.2007 mit den nachfolgenden
Änderungen befasst. Ein entsprechender Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage
beigefügt.
a) Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Struktur und
Ziffer 6.2 Buchstabe e) An- und Verkauf von Grundstücken:
Stadtentwicklung
Gemäß Ziffer 6.1 Buchstabe u) ist der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
zuständig für Liegenschaften, insbesondere der Vorberatung von Grundstücksan- und
–verkäufen von stadtentwicklungspolitischer Bedeutung.
Weiterhin ist gem. Ziffer 6.2 Buchstabe e) geregelt, dass der Ausschuss über den An- und
Verkauf von Grundstücken bis einschließlich 500.000 € entscheidet. Diese Regelung kann
entsprechend dem Aufgabenbereich des Fachbereiches I nur für unbebaute
Liegenschaften gelten.
Zur Abgrenzung und Klarstellung von Zuständigkeiten in den politischen Gremien wird
angeregt, Regelungen zur Vorberatung und Entscheidung bei An- und Verkäufen von
bebauten Grundstücken in die o. a. Zuständigkeitsregelung einzuarbeiten und dem u. a.
für die Gebäudebewirtschaftung zuständigen Fachausschuss „Hochbau und
Bewirtschaftung“
entsprechende
Kompetenzen
einzuräumen
und
die
Zuständigkeitsregelung wie folgt zu ändern (die Änderungen sind fett und kursiv gefasst):
Bisherige Regelung
6.2 e)
Entscheidung über den An- und Verkauf von Grundstücken bis einschließlich 500.000 €;...
Neue Regelung
6.2 e)
Entscheidung über den An- und Verkauf von unbebauten Grundstücken bis einschließlich
500.000 €;... .
Die Regelung in Ziffer 6.1 Buchstabe u) - Vorberatung von Gründstücksan- und
–verkäufen von stadtentwicklungspolitischer Bedeutung - bleibt hiervon unberührt.
b) Zuständigkeitsbereich des Ausschusses Hochbau und Bewirtschaftung
Ziffer 8.1, 8.2 Buchstabe j) An- und Verkauf von Grundstücken - neu eingefügt -:
Gemäß dem aktuellen Aufgabenbereich des Fachbereiches III – Facility Management ist
dieser auch für den An- und Verkauf bebauter Grundstücke zuständig. Wie bereits oben
aufgeführt, fehlt hier noch eine explizite Regelung in der jetzigen Zuständigkeitsregelung.
Zur Abgrenzung und Klarstellung von Zuständigkeiten in den politischen Gremien wird
daher angeregt, die Zuständigkeitsregelung wie folgt zu ergänzen:
Beschlussvorlage WP7-1027/2007
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
„8.1 Zum Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung
städtischer Einrichtungen gehören folgende Aufgabenbereiche:
m) Bebaute Liegenschaften, insbesondere Vorberatung von Grundstücksankäufen
und Grundstücksverkäufen.
8.2 Dem Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen obliegt
innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten:
h)
Ankauf und Verkauf von bebauten Grundstücken bis einschließlich 500.000 €.
Stellt der Ausschuss für den Bereich Ankauf und Verkauf von bebauten
Grundstücken insoweit allgemeine Richtlinien auf, kann er deren Ausführung ganz
oder teilweise auf den Bürgermeister übertragen“.
c) Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Struktur und
Ziffer 6.2 Buchstabe i) - Einleitung von Bauleitplanverfahren -:
Stadtentwicklung
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG NRW) in einem Urteil vom
14.02.2007 - 10 D 31/04.NE muss im Fall einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Rat auch über die vor der Offenlegung eingegangenen
Einwendungen und Stellungnahmen entscheiden. Überlässt er dies einem Ausschuss,
wird das Gebot, die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander
gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB), verletzt. Aus diesem Grunde hat das OVG NRW
mit Urteil vom 14.02.2007 - 10 D 31/04.NE - in einem Normenkontrollverfahren einen
Bebauungsplan wegen Abwägungsausfalls für unwirksam erklärt.
Dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung obliegt bislang die v.g. Entscheidung im
Rahmen der Abwägung über Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren
auf der Grundlage der Zuständigkeitsregelung gem. Ziffer 6.2 Buchstabe i); insofern
bedarf dieser Passus der Zuständigkeitsregelung einer Änderung:
Bisherige Fassung Ziffer 6.2 Buchstabe i):
Beschlüsse hinsichtlich Einleitung, Aufhebung und Änderung von Bauleitplanverfahren
(Flächennutzungsplan / Bebauungsplan / vorhabenbezogene Bebauungspläne) und
sonstigen städtebaulichen Satzungen sowie der hierzu erforderlichen verfahrensleitenden
Beschlüsse mit Ausnahme der abschließenden Beschlussfassungen gemäß § 41 Abs. 1
Buchstabe g) GO NW und der damit verbundenen vorherigen Abwägung aus der
Offenlage nach § 3 Abs. 2 beziehungsweise Abs. 3 Baugesetzbuch
Neue Fassung - Änderungen sind kursiv/fett gefasst -:
Beschlüsse hinsichtlich Einleitung, Aufhebung und Änderung von Bauleitplanverfahren
(Flächennutzungsplan / Bebauungsplan / vorhabenbezogene Bebauungspläne) und
sonstigen
städtebaulichen
Satzungen
sowie
der
hierzu
erforderlichen
verfahrensbegleitenden Beschlüsse. Die Abwägung über Stellungnahmen aus den
erforderlichen Beteiligungsverfahren, insbesondere nach den §§ 2, 3 und 4 des
Beschlussvorlage WP7-1027/2007
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Baugesetzbuches sowie den abschließenden Beschlussfassungen gemäß § 41 Abs.
1 Buchstabe g) GO NW, werden hiervon ausgenommen.
Die erforderlichen Vorberatungen im Fachausschuss sind weiterhin durch Ziffer 6.1
Buchstabe j) abgedeckt. Durch das Ersetzen von verfahrensleitende in
verfahrensbegleitende Beschlüsse kann ferner bspw. die Zustimmung zu Plankonzepten
abgedeckt werden.
d) Zuständigkeitsbereich des Rechnungsprüfungsausschusses
Ziffer 10.1:
In
der
jetzigen
Fassung
Rechnungsprüfungsausschusses
gehören
zum
Zuständigkeitsbereich
des
a) die Prüfung der Haushaltsrechnung sowie
b) die Vorberatungen der Prüfungsberichte der örtlichen und überörtlichen Prüfung.
Weitergehende
Aufgaben
wie
z.
B.
die
Unterrichtungspflicht
des
Rechnungsprüfungsausschusses an den Rat über wesentliche Inhalte von Prüfberichten
der überörtlichen Prüfung (gem. § 105 Abs. 5 GO NRW) sind darin nicht erwähnt. Auch
verwendet
die
GO
im
Zusammenhang
mit
den
Aufgaben
des
Rechnungsprüfungsausschusses nicht mehr den Begriff "Haushaltsrechnung", sondern die
Prüfung erstreckt sich laut § 59 Abs. 3 GO NRW auf den Jahresabschluss und den
Gesamtabschluss. Daher wird folgende Formulierung vorgeschlagen:
Neue Fassung:
"Die Zuständigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses ergibt sich aus den §§ 59
Abs. 3, 101, 105 Abs. 5 GO NRW und der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt
Bedburg in der jeweils gültigen Fassung."
Der aktualisierte Entwurf der Zuständigkeitsregelung ist als Anlage beigefügt. Die
geänderten Passagen wurden grau unterlegt.
Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen:
Hauptausschuss 18.09.2007: mehrheitlich dafür; siehe beigefügten Auszug
Beschlussvorlage WP7-1027/2007
Seite 4
STADT BEDBURG
Seite: 5
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 09.10.2007
Beschlussvorlage WP7-1027/2007
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Leiterin des Ratsbüros
Bürgermeister
Seite 5