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Beschlussvorlage (Straßensanierung im Zuge der Wasserleitungssanierun)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
152 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.03.14, 06:05
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 484/2013 Az.: 6612-00 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 21.10.2013 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: - 20 - Termin 20.11.2013 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 04.03.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Grundlegende Straßensanierungen „Am Giezenbach“ und „Sophienweg“ im Zuge der Wasserleitungssanierungen Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten i.H.v. ca. 135.000 € für die Straße „Am Giezenbach“ und i.H.v. ca. 63.000€ für den „Sophienweg“ sind im im Wirtschaftsplan 2014 eingestellt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Straßen „Am Giezenbach“ und „Sophienweg“ werden im Zuge der Wasserleitungsreparatur nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer beider Straßen infolge Verschleiß grundlegend saniert und erneuert. Die grundlegenden Straßenerneuerungen sind nach dem Kommunalabgabengesetz für die Anlieger straßenbaubeitragspflichtige Maßnahmen. Begründung: Im Vorfeld der von den Stadtwerken in beiden Straßen vorgesehenen Sanierung der Wasserleitung hat der Eigenbetrieb Straßen die vorhandenen Straßen- bzw. Fahrbahnsubstanzen durch Bohrkern- und Sondierbohrungen prüfen lassen, um über die Frage einer gleichzeitigen, Maßnahme verbundenen Grundsanierung der Straße entscheiden zu können. Beide Straßen wurden Mitte der 1960’er Jahre hergestellt und zeigen bereits augenscheinlich Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen. Die extern vergebenen Prüfungsgutachten kommen dabei zu dem Ergebnis, dass in beiden Straßen die Asphalttragschichten durchgehend gealtert und versprödet sind, die Fahrbahnschichten keinen ausreichenden Schichtenverbund aufweisen und über keinen bzw. keinen ausreichenden frostsicheren Aufbau verfügen. Beide Straßen weisen somit grundsätzlich keine ausreichende Tragfähigkeit mehr auf. Die Straße „Am Giezenbach“ entspricht dabei im Asphaltoberbau keiner Regelbauweise, an den Untersuchungspunkten des „Sophienweges“ sind die unteren Lagen der Tragschicht bereits beim Bohren zerfallen. Lediglich ein Ersatz der Verschleißschicht reicht daher in beiden Fällen nicht aus. Aus technischer Sicht ist in beiden Fällen eine grundlegende Fahrbahnerneuerung inklusive Unterbau und Tragschichten notwendig. Die Schichtdicken des Straßenaufbaus ist in beiden Fällen nicht ausreichend. Die Alterung der bituminösen Befestigung ist jeweils so weit fortgeschritten, dass in absehbarer Zeit zwingend Handlungsbedarf besteht. Demzufolge empfehlen die Gutachten in beiden Fällen dringend eine umfassende Sanierung. Die Arbeiten sollten aus technischen und wirtschaftlichen Gründen in Zusammenhang mit den Wasserleitungsarbeiten geschehen. Die gleichzeitige Durchführung beider Maßnahmen wäre aufgrund der erzielbaren Kosteneinsparungen zweckdienlich. Gleichzeitig kann die Beeinträchtigung und Beitragsbelastung der Anlieger so möglichst gering gehalten werden. Eine erneute, zweite Baustelle innerhalb eines kurzen Zeitraumes wäre den Anliegern sicher nur schwer zu erklären und zu vermitteln. Es empfiehlt sich daher, die Straßenbauarbeiten mit den Tiefbauarbeiten für die Wasserleitung zusammen zu vergeben und beide Maßnahmen koordiniert und in einem Zug auszuführen. Für die weitere Koordinierung und zur Vermeidung terminlicher Verzögerungen erbittet die Verwaltung bereits jetzt die Gremienzustimmung zur Auftragsvergabe der Tiefbau- u. Straßenbauarbeiten. So könnten dann im Frühjahr 2014 die Aufträge vergeben werden. Parallel hierzu muss aus personellen Gründen innerhalb des Eigenbetriebes Straßen ein Ingenieurbüro mit der Planung beauftragt werden. Der Auftrag hierzu soll separat im nichtöffentlichen Teil beschlossen werden. Da die üblichen Nutzungsdauern der v.g. Straßen nach bald 50 Jahren Nutzungsdauer bei Weitem überschritten sind und die Straßen infolge Verschleiß grundlegend erneuerungsbedürftig sind, lösen die Straßenbaumaßnahmen für die Eigentümer der von den Straßen erschlossenen Grundstücken jeweils eine Straßenbaubeitragspflicht nach dem KAG aus. In beiden Fällen handelt es sich um Anliegerstraßen. Die Anlieger sind jeweils zu 70 % an den entstehenden Straßenausbaukosten zu beteiligen, der städtische Eigenanteil beträgt jeweils 30 %. Bei geschätzten Sanierungskosten von ca. 135.000,- Euro und bei 23 beitragspflichtigen Anliegern in der Straße „Am Giezenbach“ sowie bei Sanierungskosten von ca. 63.000,- Euro und bei 10 beitragspflichtigen Anliegern im „Sophienweg“ errechnet sich in beiden Fällen eine durchschnittliche Beitragsbelastung pro Anlieger zwischen 4.000,- und 4.500,- Euro. Unter Berücksichtigung aller verteilungsrelevanten Grundstückseigenschaften (Art und Maß der Grundstücksnutzung) ergeben sich natürlich Abweichungen vom vorbenannten Durchschnittswert (lediglich zur groben Information und Einordnung der Größenordnung). Soweit in beiden Fällen eine mit der Wasserleitungssanierung verbundene Straßensanierung erfolgen soll werde ich die beitragspflichtigen Anlieger jeweils umgehend über den Eintritt der Beitragspflicht sowie über Zeitpunkt und Höhe des voraussichtlich auf den Einzelnen zukommenden Straßenbaubeitrag informieren. Mit Beginn der Maßnahmen ist. jeweils die Erhebung einer 80 %-igen Vorausleistung auf die geschätzten Straßenbaubeiträge vorgesehen. Nach Beendigung der Maßnahmen und jeweils in Kenntnis der tatsächlich angefallenen Straßensanierungskosten wären dann nachgehend die endgültigen Straßenbaubeiträge unter Verrechnung der bereits erhobenen Vorausleistungen zuveranlagen. In Verttretung (Erner) -2- -3-