Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
152 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
07.11.13, 15:18
Aktualisiert
07.03.14, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 484/2013
Az.: 6612-00
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 21.10.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
- 20 -
Termin
20.11.2013
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
04.03.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Grundlegende Straßensanierungen „Am Giezenbach“ und „Sophienweg“ im Zuge der
Wasserleitungssanierungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten i.H.v. ca. 135.000 € für die Straße „Am Giezenbach“ und i.H.v. ca. 63.000€ für den „Sophienweg“ sind im
im Wirtschaftsplan 2014 eingestellt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Straßen „Am Giezenbach“ und „Sophienweg“ werden im Zuge der Wasserleitungsreparatur
nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer beider Straßen infolge Verschleiß grundlegend saniert
und erneuert. Die grundlegenden Straßenerneuerungen sind nach dem Kommunalabgabengesetz
für die Anlieger straßenbaubeitragspflichtige Maßnahmen.
Begründung:
Im Vorfeld der von den Stadtwerken in beiden Straßen vorgesehenen Sanierung der
Wasserleitung hat der Eigenbetrieb Straßen die vorhandenen Straßen- bzw. Fahrbahnsubstanzen
durch Bohrkern- und Sondierbohrungen prüfen lassen, um über die Frage einer gleichzeitigen,
Maßnahme verbundenen Grundsanierung der Straße entscheiden zu können.
Beide Straßen wurden Mitte der 1960’er Jahre hergestellt und zeigen bereits augenscheinlich
Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen.
Die extern vergebenen Prüfungsgutachten kommen dabei zu dem Ergebnis, dass in beiden
Straßen die Asphalttragschichten durchgehend gealtert und versprödet sind, die
Fahrbahnschichten keinen ausreichenden Schichtenverbund aufweisen und über keinen bzw.
keinen ausreichenden frostsicheren Aufbau verfügen. Beide Straßen weisen somit grundsätzlich
keine ausreichende Tragfähigkeit mehr auf.
Die Straße „Am Giezenbach“ entspricht dabei im Asphaltoberbau keiner Regelbauweise, an den
Untersuchungspunkten des „Sophienweges“ sind die unteren Lagen der Tragschicht bereits beim
Bohren zerfallen.
Lediglich ein Ersatz der Verschleißschicht reicht daher in beiden Fällen nicht aus. Aus technischer
Sicht ist in beiden Fällen eine grundlegende Fahrbahnerneuerung inklusive Unterbau und
Tragschichten notwendig. Die Schichtdicken des Straßenaufbaus ist in beiden Fällen nicht
ausreichend. Die Alterung der bituminösen Befestigung ist jeweils so weit fortgeschritten, dass in
absehbarer Zeit zwingend Handlungsbedarf besteht.
Demzufolge empfehlen die Gutachten in beiden Fällen dringend eine umfassende Sanierung.
Die Arbeiten sollten aus technischen und wirtschaftlichen Gründen in Zusammenhang mit den
Wasserleitungsarbeiten geschehen. Die gleichzeitige Durchführung beider Maßnahmen wäre
aufgrund der erzielbaren Kosteneinsparungen zweckdienlich. Gleichzeitig kann die
Beeinträchtigung und Beitragsbelastung der Anlieger so möglichst gering gehalten werden. Eine
erneute, zweite Baustelle innerhalb eines kurzen Zeitraumes wäre den Anliegern sicher nur
schwer zu erklären und zu vermitteln.
Es empfiehlt sich daher, die Straßenbauarbeiten mit den Tiefbauarbeiten für die Wasserleitung
zusammen zu vergeben und beide Maßnahmen koordiniert und in einem Zug auszuführen.
Für die weitere Koordinierung und zur Vermeidung terminlicher Verzögerungen erbittet die
Verwaltung bereits jetzt die Gremienzustimmung zur Auftragsvergabe der Tiefbau- u.
Straßenbauarbeiten. So könnten dann im Frühjahr 2014 die Aufträge vergeben werden.
Parallel hierzu muss aus personellen Gründen innerhalb des Eigenbetriebes Straßen ein
Ingenieurbüro mit der Planung beauftragt werden. Der Auftrag hierzu soll separat im
nichtöffentlichen Teil beschlossen werden.
Da die üblichen Nutzungsdauern der v.g. Straßen nach bald 50 Jahren Nutzungsdauer bei
Weitem überschritten sind und die Straßen infolge Verschleiß grundlegend erneuerungsbedürftig
sind, lösen die Straßenbaumaßnahmen für die Eigentümer der von den Straßen erschlossenen
Grundstücken jeweils eine Straßenbaubeitragspflicht nach dem KAG aus.
In beiden Fällen handelt es sich um Anliegerstraßen. Die Anlieger sind jeweils zu 70 % an den
entstehenden Straßenausbaukosten zu beteiligen, der städtische Eigenanteil beträgt jeweils 30 %.
Bei geschätzten Sanierungskosten von ca. 135.000,- Euro und bei 23 beitragspflichtigen Anliegern
in der Straße „Am Giezenbach“ sowie bei Sanierungskosten von ca. 63.000,- Euro und bei 10
beitragspflichtigen Anliegern im „Sophienweg“ errechnet sich in beiden Fällen eine
durchschnittliche Beitragsbelastung pro Anlieger zwischen 4.000,- und 4.500,- Euro. Unter
Berücksichtigung aller verteilungsrelevanten Grundstückseigenschaften (Art und Maß der
Grundstücksnutzung) ergeben sich natürlich Abweichungen vom vorbenannten Durchschnittswert
(lediglich zur groben Information und Einordnung der Größenordnung).
Soweit in beiden Fällen eine mit der Wasserleitungssanierung verbundene Straßensanierung
erfolgen soll werde ich die beitragspflichtigen Anlieger jeweils umgehend über den Eintritt der
Beitragspflicht sowie über Zeitpunkt und Höhe des voraussichtlich auf den Einzelnen
zukommenden Straßenbaubeitrag informieren.
Mit Beginn der Maßnahmen ist. jeweils die Erhebung einer 80 %-igen Vorausleistung auf die
geschätzten Straßenbaubeiträge vorgesehen. Nach Beendigung der Maßnahmen und jeweils in
Kenntnis der tatsächlich angefallenen Straßensanierungskosten wären dann nachgehend die
endgültigen Straßenbaubeiträge unter Verrechnung der bereits erhobenen Vorausleistungen
zuveranlagen.
In Verttretung
(Erner)
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