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Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
07.03.14, 06:05
Aktualisiert
07.03.14, 06:05
Beschlussvorlage (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anwesende: Anwohner der Straße Sophienweg Vertreter der einzelnen Fraktionen im Stadtrat H. Stolberg vom Ing.büro Stolberg, Erftstadt, . von der Verwaltung: Herr Böcking, Herr Schumacher, H. Schog Nach der Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden des Betriebsausschusses Straßen, H. Bitten, erläutert die Verwaltung die vom Ing.büro Stolberg ermittelten und geplanten Ausbaugrundlagendaten. Die Verwaltung teilt mit, dass im Vorfeld der von den Stadtwerken vorgesehenen Sanierung der Wasserleitung die vorhandenen Straßen- bzw. Fahrbahnsubstanzen durch Bohrkern- und Sondierbohrungen überprüft wurden, um über die Frage einer gleichzeitigen Grundsanierung der Straße entscheiden zu können. Das extern vergebene Prüfungsgutachten kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Asphalttragschichten durchgehend gealtert und versprödet sind, die Fahrbahnschichten keinen ausreichenden Schichtenverbund aufweisen und über keinen bzw. keinen ausreichenden frostsicheren Aufbau verfügt. Die Straße weist somit grundsätzlich keine ausreichende Tragfähigkeit mehr auf. Das Gutachten empfiehlt dringend eine umfassende Sanierung. Die Arbeiten sollten aus technischen und wirtschaftlichen Gründen in Zusammenhang mit den Wasserleitungsarbeiten geschehen. Die gleichzeitige Durchführung der Maßnahme wäre aufgrund der erzielbaren Kosteneinsparungen zweckdienlich. Gleichzeitig könnte die Beeinträchtigung und Beitragsbelastung der Anlieger so möglichst gering gehalten werden. Weiterhin informiert die Verwaltung auf Anfragen, dass die Verlegung der Wasserleitung selbst für die Anlieger kostenfrei ist und das Gutachten "Erkundung des Straßenaufbaus durch Bohrkernentnahmen und Kleinrammbohrungen" selbstverständlich eingesehen werden kann. Ein Anlieger stimmt zu, dass der Sophienweg sanierungsbedürftig ist. Er bittet jedoch die Maßnahme um ein Jahr zu verschieben, damit die Anlieger die zu erwartenden Straßenbaubeiträge ansparen können. Die Verwaltung teilt mit, dass der Auftrag zur Wasserleitungssanierung bereits von den Stadtwerken vergeben wurde (Baubeginn Frühjahr 2014) und die Maßnahme somit nicht mehr verschoben werden könne. Die Verwaltung informiert die Anlieger, dass in Einzelfällen, auf Antrag und mit nachzuweisenden Belegen, Stundungen bzw. Ratenzahlungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes möglich seien. Auf Nachfrage erläutert Herr Stolberg vom IngJüro Stolberg, dass eine Kanalsanierung neben der Wasserleitungssanierung nicht notwendig sei. Die Versorgungsträger für Strom und Gas würden allerdings ihre Leitungen mit verlegen. Bzgl. der Berechnung der Straßenbaubeiträge teilt die Verwaltung mit, dass von den Straßensanierungskosten ein noch zu berechnender Betrag abzuziehen sein wird, der als Ausgleich für Kosteneinsparungen durch die Zusammenlegung beider Maßnahmen zu berücksichtigen ist. Von den dann verbleibenden, reinen Straßensanierungskosten seien in Anwendung der örtlichen satzungsrechtlichen Vorgaben 70% von den Anliegern im Rahmen der Veranlagung zu Straßenbaubeiträgen zu tragen. Bei geschätzten Sanierungskosten von ca. 75.000,- Euro lässt sich ein Straßenbaubeitrag i.H.v. 6,50 € bis 8,00 € bei einer I. geschossigen Wohnbebauung erwarten. Bei einer 11. geschossigen Bebauung erhöht sich dieser Betrag um 30% . Sollte der Straßenausbau zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, würden die jetzt durch die Zusammenlegung von Wasserleitungs- und Straßensanierung erzielbaren Kosteneinsparungen zukünftig zu Lasten der Beitragszahler entfallen. Die Verwaltung weist auf die ausgelegten Informationsblätter hin.