Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
07.03.14, 06:05
Aktualisiert
07.03.14, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anwesende:
Anwohner der Straße Sophienweg
Vertreter der einzelnen Fraktionen im Stadtrat
H. Stolberg vom Ing.büro Stolberg, Erftstadt, .
von der Verwaltung: Herr Böcking, Herr Schumacher, H. Schog
Nach der Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden des Betriebsausschusses
Straßen, H. Bitten, erläutert die Verwaltung die vom Ing.büro Stolberg ermittelten und geplanten
Ausbaugrundlagendaten.
Die Verwaltung teilt mit, dass im Vorfeld der von den Stadtwerken vorgesehenen Sanierung der
Wasserleitung die vorhandenen Straßen- bzw. Fahrbahnsubstanzen durch Bohrkern- und
Sondierbohrungen überprüft wurden, um über die Frage einer gleichzeitigen Grundsanierung der
Straße entscheiden zu können. Das extern vergebene Prüfungsgutachten kommt dabei zu dem
Ergebnis, dass die Asphalttragschichten durchgehend gealtert und versprödet sind, die
Fahrbahnschichten keinen ausreichenden Schichtenverbund aufweisen und über keinen bzw.
keinen ausreichenden frostsicheren Aufbau verfügt. Die Straße weist somit grundsätzlich keine
ausreichende Tragfähigkeit mehr auf. Das Gutachten empfiehlt dringend eine umfassende
Sanierung. Die Arbeiten sollten aus technischen und wirtschaftlichen Gründen in Zusammenhang
mit den Wasserleitungsarbeiten geschehen. Die gleichzeitige Durchführung der Maßnahme wäre
aufgrund der erzielbaren Kosteneinsparungen zweckdienlich. Gleichzeitig könnte die
Beeinträchtigung und Beitragsbelastung der Anlieger so möglichst gering gehalten werden.
Weiterhin informiert die Verwaltung auf Anfragen, dass die Verlegung der Wasserleitung selbst
für die Anlieger kostenfrei ist und das Gutachten "Erkundung des Straßenaufbaus durch
Bohrkernentnahmen und Kleinrammbohrungen" selbstverständlich eingesehen werden kann.
Ein Anlieger stimmt zu, dass der Sophienweg sanierungsbedürftig ist. Er bittet jedoch die
Maßnahme um ein Jahr zu verschieben, damit die Anlieger die zu erwartenden
Straßenbaubeiträge ansparen können. Die Verwaltung teilt mit, dass der Auftrag zur
Wasserleitungssanierung bereits von den Stadtwerken vergeben wurde (Baubeginn Frühjahr
2014) und die Maßnahme somit nicht mehr verschoben werden könne.
Die Verwaltung informiert die Anlieger, dass in Einzelfällen, auf Antrag und mit nachzuweisenden
Belegen, Stundungen bzw. Ratenzahlungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen des
Kommunalabgabengesetzes möglich seien.
Auf Nachfrage erläutert Herr Stolberg vom IngJüro Stolberg, dass eine Kanalsanierung neben
der Wasserleitungssanierung nicht notwendig sei. Die Versorgungsträger für Strom und Gas
würden allerdings ihre Leitungen mit verlegen.
Bzgl. der Berechnung der Straßenbaubeiträge teilt die Verwaltung mit, dass von den
Straßensanierungskosten ein noch zu berechnender Betrag abzuziehen sein wird, der als
Ausgleich für Kosteneinsparungen durch die Zusammenlegung beider Maßnahmen zu
berücksichtigen ist. Von den dann verbleibenden, reinen Straßensanierungskosten seien in
Anwendung der örtlichen satzungsrechtlichen Vorgaben 70% von den Anliegern im Rahmen der
Veranlagung zu Straßenbaubeiträgen zu tragen. Bei geschätzten Sanierungskosten von ca.
75.000,- Euro lässt sich ein Straßenbaubeitrag i.H.v. 6,50 € bis 8,00 € bei einer I. geschossigen
Wohnbebauung erwarten. Bei einer 11. geschossigen Bebauung erhöht sich dieser Betrag um
30% .
Sollte der Straßenausbau zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, würden die jetzt durch die
Zusammenlegung von Wasserleitungs- und Straßensanierung erzielbaren Kosteneinsparungen
zukünftig zu Lasten der Beitragszahler entfallen.
Die Verwaltung weist auf die ausgelegten Informationsblätter hin.