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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
07.03.14, 06:05
Aktualisiert
07.03.14, 06:05
Beschlussvorlage (Anlage 1) Beschlussvorlage (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Niederschrift zur Anwohnerversammlung am 29.01.2014 im großen Sitzungssaal des Rathauses Liblar, Holzdamm 10 betreffend des Ausbaus der Straße "Am Giezenbach" im Stadtteil Köttingen Beginn: 17.30 Uhr Ende: 18.15 Uhr Anwesende: Anwohner der Straße Am Giezenbach Vertreter der einzelnen Fraktionen im Stadtrat H. Stolberg vom Ingenieurbüro Stolberg, Erftstadt von der Verwaltung: Herr Böcking, Herr Schumacher, Herr Schog Nach der Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden des Betriebsausschusses Straßen H. Bitten erläutert die Verwaltung die vom Ing.büro Stolberg ermittelten und geplanten Ausbaugrundlagendaten. Die Verwaltung teilt mit, dass im Vorfeld der von den Stadtwerken vorgesehenen Sanierung der Wasserleitung die vorhandenen Straßen- bzw. Fahrbahnsubstanzen durch Bohrkern- und Sondierbohrungen überprüft wurden, um über die Frage einer gleichzeitigen Grundsanierung der Straße entscheiden zu können. Das extern vergebene Prüfungsgutachten kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Asphalttragschichten durchgehend gealtert und versprödet sind, die Fahrbahnschichten keinen ausreichenden Schichtenverbund aufweisen und über keinen bzw. keinen ausreichenden frostsicheren Aufbau verfügt. Die Straße weist somit grundsätzlich keine ausreichende Tragfähigkeit mehr auf. Das Gutachten empfiehlt dringend eine umfassende Sanierung. Die Arbeiten sollten aus technischen und wirtschaftlichen Gründen in Zusammenhang mit den Wasserleitungsarbeiten geschehen. Die gleichzeitige Durchführung der Maßnahme wäre aufgrund der erzielbaren Kosteneinsparungen zweckdienlich. Gleichzeitig könnte die Beeinträchtigung und Beitragsbelastung der Anlieger so möglichst gering gehalten werden. Der Auftrag zur Wasserleitungssanierung wurde bereits von den Stadtwerken vergeben. Weiterhin informiert die Verwaltung auf Anfragen, dass die Verlegung der Wasserleitung selbst für die Anlieger kostenfrei ist und das Gutachten "Erkundung des Straßenaufbaus durch Bohrkernentnahmen und Kleinrammbohrungen" selbstverständlich eingesehen werden kann. Der StV Alfred Zimmermann informiert die Anwesenden, dass die SPD Fraktion einem Ausbau der Straße "Am Giezenbach" im Betriebsausschuss Straßen am 18.03.2014 nicht zustimmen werde. Er begründet dies damit, dass sich die Mehrheit der Anlieger gegen einen Ausbau ausspreche. Auch StV Alfred Zerres teilt mit, dass sich die CDU Fraktion gegen den Ausbau ausspreche, soweit die Anwohner eine umfassende Straßensanierung nicht wünschen. Einige Anlieger teilen mit, dass nach ihrer Auffassung die Straße "Am Giezenbach" tatsächlich nicht sanierungsbedürftig sei. Die Verwaltung informiert die Anlieger, dass in Einzelfällen, auf Antrag und mit nachzuweisenden Belegen, Stundungen bzw. Ratenzahlungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Kommunalabgabengesetzes möglich seien. Auf Nachfrage erläutert Herr Stolberg vom Ing.büro Stolberg, dass neben der Wasserleitungssanierung -eine Kanalsanierung nicht notwendig sei. Die Versorgungsträger für Strom und Gas würden ihre Leitungen allerdings mit in den "Wasserleitungsgraben" verlegen. Bzgl. der Berechnung der Straßenbaubeiträge teilt die Verwaltung mit, dass von den Straßensanierungskosten ein noch zu berechnender Betrag abzuziehen sein wird, der als Ausgleich für Kosteneinsparungen durch die Zusammenlegung beider Maßnahmen zu berücksichtigen ist. Von den dann verbleibenden, reinen Straßensanierungskosten seien in Anwendung der örtlichen satzungsrechtlichen Vorgaben 70% von den Anliegern im Rahmen der Veranlagung zu Straßenbaubeiträgen zu tragen. Bei geschätzten Sanierungskosten von ca. 135.000,- Euro lasse sich ein Straßenbaubeitrag i.H.v. 4,50 € bis 6,00 € bei einer I. geschossigen Wohnbebauung erwarten. Bei einer 11. geschossigen Wohnbebauung erhöhe sich dieser Betrag um 30%. Sollte der Straßenausbau zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, würden die jetzt durch die Zusammenlegung von Wasserleitungs- und Straßensanierung erzielbaren Kosteneinsparungen zukünftig zu Lasten der Beitragszahler entfallen. Die Verwaltung weist auf die ausgelegten Informationsblätter hin.