Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
07.03.14, 06:05
Aktualisiert
07.03.14, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift zur Anwohnerversammlung am 29.01.2014 im großen Sitzungssaal des
Rathauses Liblar, Holzdamm 10 betreffend des Ausbaus der Straße "Am Giezenbach" im
Stadtteil Köttingen
Beginn: 17.30 Uhr
Ende: 18.15 Uhr
Anwesende:
Anwohner der Straße Am Giezenbach
Vertreter der einzelnen Fraktionen im Stadtrat
H. Stolberg vom Ingenieurbüro Stolberg, Erftstadt
von der Verwaltung: Herr Böcking, Herr Schumacher, Herr Schog
Nach der Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden des Betriebsausschusses
Straßen H. Bitten erläutert die Verwaltung die vom Ing.büro Stolberg ermittelten und geplanten
Ausbaugrundlagendaten.
Die Verwaltung teilt mit, dass im Vorfeld der von den Stadtwerken vorgesehenen Sanierung der
Wasserleitung die vorhandenen Straßen- bzw. Fahrbahnsubstanzen durch Bohrkern- und
Sondierbohrungen überprüft wurden, um über die Frage einer gleichzeitigen Grundsanierung der
Straße entscheiden zu können. Das extern vergebene Prüfungsgutachten kommt dabei zu dem
Ergebnis, dass die Asphalttragschichten durchgehend gealtert und versprödet sind, die
Fahrbahnschichten keinen ausreichenden Schichtenverbund aufweisen und über keinen bzw.
keinen ausreichenden frostsicheren Aufbau verfügt. Die Straße weist somit grundsätzlich keine
ausreichende Tragfähigkeit mehr auf. Das Gutachten empfiehlt dringend eine umfassende
Sanierung. Die Arbeiten sollten aus technischen und wirtschaftlichen Gründen in Zusammenhang
mit den Wasserleitungsarbeiten geschehen. Die gleichzeitige Durchführung der Maßnahme wäre
aufgrund der erzielbaren Kosteneinsparungen zweckdienlich. Gleichzeitig könnte die
Beeinträchtigung und Beitragsbelastung der Anlieger so möglichst gering gehalten werden. Der
Auftrag zur Wasserleitungssanierung wurde bereits von den Stadtwerken vergeben.
Weiterhin informiert die Verwaltung auf Anfragen, dass die Verlegung der Wasserleitung selbst
für die Anlieger kostenfrei ist und das Gutachten "Erkundung des Straßenaufbaus durch
Bohrkernentnahmen und Kleinrammbohrungen" selbstverständlich eingesehen werden kann.
Der StV Alfred Zimmermann informiert die Anwesenden, dass die SPD Fraktion einem Ausbau
der Straße "Am Giezenbach" im Betriebsausschuss Straßen am 18.03.2014 nicht zustimmen
werde. Er begründet dies damit, dass sich die Mehrheit der Anlieger gegen einen Ausbau
ausspreche.
Auch StV Alfred Zerres teilt mit, dass sich die CDU Fraktion gegen den Ausbau ausspreche,
soweit die Anwohner eine umfassende Straßensanierung nicht wünschen.
Einige Anlieger teilen mit, dass nach ihrer Auffassung die Straße "Am Giezenbach" tatsächlich
nicht sanierungsbedürftig sei.
Die Verwaltung informiert die Anlieger, dass in Einzelfällen, auf Antrag und mit nachzuweisenden
Belegen, Stundungen bzw. Ratenzahlungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen des
Kommunalabgabengesetzes möglich seien.
Auf Nachfrage erläutert Herr Stolberg vom Ing.büro Stolberg, dass neben der
Wasserleitungssanierung -eine Kanalsanierung nicht notwendig sei.
Die Versorgungsträger für Strom und Gas würden ihre Leitungen allerdings mit in den
"Wasserleitungsgraben" verlegen.
Bzgl. der Berechnung der Straßenbaubeiträge teilt die Verwaltung mit, dass von den
Straßensanierungskosten ein noch zu berechnender Betrag abzuziehen sein wird, der als
Ausgleich für Kosteneinsparungen durch die Zusammenlegung beider Maßnahmen zu
berücksichtigen ist. Von den dann verbleibenden, reinen Straßensanierungskosten
seien in
Anwendung der örtlichen satzungsrechtlichen Vorgaben 70% von den Anliegern im Rahmen der
Veranlagung zu Straßenbaubeiträgen
zu tragen. Bei geschätzten Sanierungskosten
von ca.
135.000,- Euro lasse sich ein Straßenbaubeitrag i.H.v. 4,50 € bis 6,00 € bei einer I. geschossigen
Wohnbebauung erwarten. Bei einer 11. geschossigen Wohnbebauung erhöhe sich dieser Betrag
um 30%.
Sollte der Straßenausbau zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, würden die jetzt durch die
Zusammenlegung von Wasserleitungs- und Straßensanierung erzielbaren Kosteneinsparungen
zukünftig zu Lasten der Beitragszahler entfallen.
Die Verwaltung weist auf die ausgelegten Informationsblätter
hin.