Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
13.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71011/2007
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.: 10 20 05
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Hauptausschuss
18.09.2007
Rat der Stadt Bedburg
13.11.2007
Betreff:
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg
a)
Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
b)
Niederschrift – Verwendung von Tonbandaufzeichnungen
Beschlussvorschlag:
Zu a):
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des
Hauptausschusses, § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg wie in
der Begründung vorgeschlagen zu ändern.
Zu b):
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des
Hauptausschusses, der Erstellung von Tonbandaufzeichnungen über die Sitzungen des
Rates zur eventuellen Unterstützung bei der Anfertigung der jeweiligen Niederschrift
zuzustimmen. Die Tonbandaufzeichnungen sind jeweils innerhalb einer Woche nach der
folgenden Ratssitzung zu löschen, sofern in dieser Sitzung keine Einwände vorgetragen
worden sind, die es erforderlich machen, die Tonbandaufzeichnungen nochmals
abzuhören. Der Rat beschließt weiterhin, die vorstehende Regelung im § 24 der
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg aufzunehmen.
Die geänderte Fassung der Geschäftsordnung ist als Anlage beigefügt und zur
Niederschrift zu nehmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP7-1011/2007
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Begründung:
Unter anderem resultierend aus der Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagementes und damit einhergehenden Änderungen der Gemeindeordnung NW
ist es notwendig geworden, einzelne Passagen der Geschäftsordnung des Rates der
Stadt Stadt Bedburg (GeschO Rat) anzupassen bzw. zu aktualisieren.
Der Hauptausschuss der Stadt Bedburg hat sich in seiner Sitzung vom 18.09.2007 mit den
nachstehend unter Buchstaben a) und b) aufgeführten Änderungen befasst und dem Rat
einstimmig empfohlen, die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen. Ein Auszug aus
dem Entwurf der Niederschrift ist als Anlage beigefügt.
a) § 6 Abs. 2 GeschO Rat – Öffentlichkeit der Ratssitzungen
In der bisherigen Fassung der Geschäftsordnung ist gem. § 6 Abs. 2 Ziff f) „für
Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der Beratung des im allgemeinen
Berichtsband (§ 101 Abs. 3 Gemeindeordnung) enthaltenen Prüfungsergebnisses (§ 94 Abs.
1 Gemeindeordnung NW)“ die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Da die Formulierung „allgemeiner Berichtsband“ sowie die Verweise auf die §§ 101 und 94
der Gemeindeordnung NW noch aus dem kameralen Haushaltssystem stammen, ist dieser
Zusatz entbehrlich. Um eine analoge Vorgehensweise zum Jahresabschluss herbeizuführen,
wird daher in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt folgende Formulierung des
Buchstaben f) vorgeschlagen:
Neue Fassung:
§ 6 Abs. 2 - Für folgende Angelegenheiten wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen:
Buchstabe f):
„Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
Feststellung des Jahresabschlusses“.
mit
Ausnahme
der
Beratungen
zur
b) § 24 GeschO Rat - Niederschrift – Verwendung von Tonbandaufzeichnungen
Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO) sowie § 24 Abs. 1 der
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg ist über die im Rat gefassten Beschlüsse
eine Niederschrift aufzunehmen. Zur Anfertigung der Niederschrift kann die Sitzung auf
Tonband mitgeschnitten werden. Hier ist zu differenzieren zwischen:
1) Tonbandaufzeichnungen ohne ausdrückliche Einverständniserklärung per Ratsbeschluss:
Die Aufnahme des Sitzungsverlaufs auf Tonband durch den Schriftführer ist auch ohne
ausdrückliche Zustimmung des Rates oder Ausschusses zulässig. Voraussetzung hierfür ist,
dass die Tonbandaufzeichnungen ausschließlich als Hilfsmittel für die Anfertigung der
Niederschrift dienen und gelöscht werden, sobald die Niederschriften von den hierzu nach
dem Gesetz bestimmten Personen unterzeichnet worden sind. (Hilfsmittel: Kommentar zum
Kommunalverfassungsrecht NRW von Held/Becker/Decker/Kirchhof/Krämer/Wansleben; § 52
GO). Von dieser Möglichkeit – der Tonbandaufzeichnung ohne ausdrückliche
Einverständniserklärung per Ratsbeschluss und ohne Geschäftsordnungsregelung – macht
die Verwaltung der Stadt Bedburg seit März diesen Jahres mit Wissen der politischen Gremien
Gebrauch.
Beschlussvorlage WP7-1011/2007
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
2) Tonbandaufzeichnungen mit ausdrücklicher Einverständniserklärung per Ratsbeschluss:
Benutzt die Schriftführung mit Zustimmung des Rates oder aufgrund einer generellen
Regelung in der Geschäftsordnung ein Tonband, um mit dessen Hilfe später eine Niederschrift
anzufertigen, so bestehen dagegen keine Bedenken, wenn das Tonband ‚alsbald danach’
gelöscht wird. (Hilfsmittel: Kommentar zum Kommunalverfassungsrecht NRW von
Held/Becker/Decker/Kirchhof/Krämer/Wansleben; § 52 GO)
Der Hauptausschuss der Stadt Bedburg hat sich in der Sitzung vom 18.09.2007 für die
Tonbandaufzeichnungen
mit
ausdrücklicher
Einverständniserklärung
per
Ratsbeschluss entschieden und folgendes beschlossen:
„Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der Erstellung von
Tonbandaufzeichnungen über die Sitzungen des Rates zur eventuellen Unterstützung bei der
Anfertigung der jeweiligen Niederschrift zuzustimmen. Die Tonbandaufzeichnungen sind
jeweils innerhalb einer Woche nach der folgenden Ratssitzung zu löschen, sofern in dieser
Sitzung keine Einwände vorgetragen worden sind, die es erforderlich machen, die
Tonbandaufzeichnungen nochmals abzuhören. Die vorstehende Regelung soll in die
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg aufgenommen werden “
Demgemäß wäre § 24 der Geschäftsordnung um folgenden neu eingefügten Absatz 4 zu
ergänzen:
(4) Der Rat der Stadt Bedburg hat in der Sitzung vom ....... der Erstellung von
Tonbandaufzeichnungen über die Sitzungen des Rates zur evtl. Unterstützung bei der
Anfertigung der jeweiligen Niederschrift zugestimmt. Die Tonbandaufzeichnungen sind
jeweils innerhalb einer Woche nach der folgenden Ratssitzung zu löschen, sofern in
dieser Sitzung keine Einwände vorgetragen worden sind, die es erforderlich machen,
die Tonbandaufzeichnungen nochmals abzuhören.
Sollte ein einzelnes Ratsmitglied der Aufnahme auf Tonband ausdrücklich widersprechen
wollen, so muss auch darüber in jedem Fall ein Ratsbeschluss herbeigeführt werden. Wenn
der Rat beschließt, dass keine Bedenken gegen die Verwendung eines Tonbands bestehen,
müssen sich auch die überstimmten Ratsmitglieder der Abstimmung beugen, denn ein Eingriff
in besondere Persönlichkeitsrechte ist darin nicht zu sehen.
In diesem Zusammenhang wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Niederschrift
grundsätzlich lediglich kurz über alle Akte formeller oder materieller Art, die einer gerichtlichen
Nachprüfung zugänglich sind, Auskunft geben soll. Diese Mindestinhalte sind ebenfalls in § 24
Abs. 1 der Geschäftsordnung aufgeführt.
(Hilfsmittel:
Kommentar
zum
Kommunalverfassungsrecht
NRW
von
Held/Becker/Decker/Kirchhof/Krämer/Wansleben; § 52 GO)
Der aktualisierte Entwurf der Geschäftsordnung ist als Anlage beigefügt. Die
geänderten Passagen wurden grau unterlegt.
Hinweis:
Beschlussvorlage WP7-1011/2007
Seite 4
STADT BEDBURG
Seite: 5
Sitzungsvorlage
Das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO-Reformgesetz ist zwischenzeitlich verkündet worden und am 17.10.2007 in Kraft getreten.
Mit diesem GO-Reformgesetz sind zahlreiche Änderungen verbunden, die sowohl die
Stellung der Hauptverwaltungsbeamten als auch die Rechte der Ratsmitglieder und
Fraktionen betreffen. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat in Anpassung an die
Reform hierzu erst in der 45. Kalenderwoche eine Muster-Geschäftsordnung sowie eine
Muster-Hauptsatzung herausgegeben.
Gemäß Ziffer 5.2, Buchstabe k) ist der Hauptausschuss für die Vorberatung von Ortsrecht
im Geschäftsbereich des Ratsbüros zuständig. Die daraus resultierenden umfangreichen
Änderungen zwecks Anpassung der ortsrechtlichen Vorschriften der Stadt Bedburg
werden derzeit eruiert und dem zuständigen Hauptausschuss in einer seiner nächsten
Sitzungen zur Vorberatung vorgelegt.
Eine tabellarische Übersicht über die wichtigsten Änderungen ist zur Vorabinformation
beigefügt.
Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen:
Hauptausschuss 18.09.2007: einstimmig; siehe beigefügten Auszug
Finanzielle Auswirkungen: Nein
50181 Bedburg, den 05.11.2007
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin des Ratsbüros
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-1011/2007
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