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Mitteilungsvorlage (Kanalbaumaßnahme Mahlberg 1. Bauabschnitt hier: Straßenwiederherstellung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
11.06.15, 12:34
Aktualisiert
11.06.15, 12:34
Mitteilungsvorlage (Kanalbaumaßnahme Mahlberg 1. Bauabschnitt
hier: Straßenwiederherstellung) Mitteilungsvorlage (Kanalbaumaßnahme Mahlberg 1. Bauabschnitt
hier: Straßenwiederherstellung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.05.2015 - Der Bürgermeister Az: 23-41-30 Nr. der Ratsdrucksache: 312-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 17.06.2015 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Kanalbaumaßnahme Mahlberg 1. Bauabschnitt hier: Straßenwiederherstellung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( x ) Kosten 8.000,00 €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( x ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW 2 SW 1 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Im Zuge der Kanalbaumaßnahme wurde an mehreren Stellen der vorgefundene Fahrbahnaufbau ermittelt, um den räumlichen und technischen Umfang der Wiederherstellung festzulegen. Die Fotos auf den Anlagen 1 und 2 zu dieser RD dokumentieren den Oberbau der Fahrbahn, die laut Eröffnungsbilanz mit dem fiktiven Baujahr 1976 eingestuft wurde und demnach eine Restnutzungsdauer bis 2036 aufweist. Zur Substanzerhaltung ist dabei allgemein vorgesehen, die Verschleißschicht alle 15 Jahre zu erneuern, soweit die Theorie. Entgegen der beim städtischen Tiefbau aus Kostengründen geübten Praxis, nämlich lediglich Verkehrssicherungsmaßnahmen auf den Fahrbahnoberflächen durchzuführen und dabei die Substanz aufzuzehren, bietet sich bei der Fahrbahn „An der Hasenhecke“ jedoch eine qualifizierte Instandsetzung in Verbindung mit dem Kanalbau an. Seite 2 von Ratsdrucksache 312-X Insbesondere im unteren Streckenabschnitt Richtung Wendehammer werden im Trennsystem zwei Entwässerungsleitungen verlegt, sodass 2,85 m von 3,85 m Gesamtfahrbahnbreite beansprucht werden. Hinzu kommen 8 Grundstücksanschlussgräben. Damit die Fahrbahndecke nicht zum Flickenteppich wird, ist die Wiederherstellung mittels Erneuerung der Verschleißschicht geboten und wegen der anteiligen Kostenübernahme durch die Stadtwerke auch wirtschaftlich leistbar, denn der von der Stadt zu tragende Mehraufwand wird lediglich unter 3.000 € betragen. Da der bituminöse Oberbau 12 cm stark ansteht, soll die 4 cm starke Deckschicht abgefräst und erneuert werden. Bilanziell erfährt die Fahrbahn dadurch keine Wertsteigerung, jedoch ist anzunehmen, dass die reale Nutzungsdauer von 60 Jahren quasi neu startet und Unterhaltungsaufwand bis auf Weiteres unterbleiben kann. Im vorderen Bereich hin zur L 113 werden zwar lediglich die Schmutzwasser-Sammelleitung und eine Druckleitung verlegt, dennoch empfiehlt die Verwaltung auch dort die Instandsetzung der Fahrbahn auf der gesamten Breite, zumal auf der Strecke 4 Querschläge mit deutlichen Absackungen vorgefunden wurden, die gleichzeitig punktuell zu sanieren sind, damit die Verkehrssicherheit wieder gegeben ist. Zusammen mit den 6 anzuschließenden Grundstücken, bleibt weniger als ein Drittel der Oberfläche unversehrt. Die Kostenbeteiligung der Stadt für die Fahrbahnsanierung durch Erneuerung der Verschleißschicht im vorderen Bereich beläuft sich voraussichtlich auf 5.000 €. Insgesamt wird der städtische Haushalt beim Produkt Gemeindestraßen also mit rd. 8.000 € in Anspruch genommen und die Verwaltung ist bereit, die erforderlichen Mittel bereit zu stellen. Die an der Straße geplanten baulichen Maßnahmen werden als beitragsfreie Instandsetzung eingestuft, weil nur die vorgefundene Verschleißschicht ersetzt wird. Der Straßenoberbau wird folglich weder spürbar verstärkt noch anders aufgebaut. Weitergehende Maßnahmen am Oberbau, wären dagegen schon als beitragspflichtige Verbesserung (Straßenbaubeiträge gem. § 8 KAG NRW) zu qualifizieren. Der Betriebsausschuss Stadtwerke wird mit der beabsichtigten Vorgehensweise nachrichtlich befasst. 2. Rechtliche Würdigung Siehe oben 3. Finanzielle Auswirkungen Den Mehraufwand gegenüber der reinen Wiederherstellung der Aufbruchflächen trägt die Stadt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine