Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
17.06.2015
Erstellt
11.06.15, 12:34
Aktualisiert
11.06.15, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.05.2015
- Der Bürgermeister Az: 23-41-30
Nr. der Ratsdrucksache: 312-X
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Sitzungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
17.06.2015
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Kanalbaumaßnahme Mahlberg 1. Bauabschnitt
hier: Straßenwiederherstellung
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Berichterstatter: Herr Schäfer
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( x ) Kosten 8.000,00 €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( x ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW 2
SW 1
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Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Im Zuge der Kanalbaumaßnahme wurde an mehreren Stellen der vorgefundene Fahrbahnaufbau
ermittelt, um den räumlichen und technischen Umfang der Wiederherstellung festzulegen. Die
Fotos auf den Anlagen 1 und 2 zu dieser RD dokumentieren den Oberbau der Fahrbahn, die laut
Eröffnungsbilanz mit dem fiktiven Baujahr 1976 eingestuft wurde und demnach eine Restnutzungsdauer bis 2036 aufweist. Zur Substanzerhaltung ist dabei allgemein vorgesehen, die Verschleißschicht alle 15 Jahre zu erneuern, soweit die Theorie.
Entgegen der beim städtischen Tiefbau aus Kostengründen geübten Praxis, nämlich lediglich Verkehrssicherungsmaßnahmen auf den Fahrbahnoberflächen durchzuführen und dabei die Substanz aufzuzehren, bietet sich bei der Fahrbahn „An der Hasenhecke“ jedoch eine qualifizierte
Instandsetzung in Verbindung mit dem Kanalbau an.
Seite 2 von Ratsdrucksache 312-X
Insbesondere im unteren Streckenabschnitt Richtung Wendehammer werden im Trennsystem
zwei Entwässerungsleitungen verlegt, sodass 2,85 m von 3,85 m Gesamtfahrbahnbreite beansprucht werden. Hinzu kommen 8 Grundstücksanschlussgräben. Damit die Fahrbahndecke nicht
zum Flickenteppich wird, ist die Wiederherstellung mittels Erneuerung der Verschleißschicht geboten und wegen der anteiligen Kostenübernahme durch die Stadtwerke auch wirtschaftlich leistbar,
denn der von der Stadt zu tragende Mehraufwand wird lediglich unter 3.000 € betragen.
Da der bituminöse Oberbau 12 cm stark ansteht, soll die 4 cm starke Deckschicht abgefräst und
erneuert werden. Bilanziell erfährt die Fahrbahn dadurch keine Wertsteigerung, jedoch ist anzunehmen, dass die reale Nutzungsdauer von 60 Jahren quasi neu startet und Unterhaltungsaufwand bis auf Weiteres unterbleiben kann.
Im vorderen Bereich hin zur L 113 werden zwar lediglich die Schmutzwasser-Sammelleitung und
eine Druckleitung verlegt, dennoch empfiehlt die Verwaltung auch dort die Instandsetzung der
Fahrbahn auf der gesamten Breite, zumal auf der Strecke 4 Querschläge mit deutlichen Absackungen vorgefunden wurden, die gleichzeitig punktuell zu sanieren sind, damit die Verkehrssicherheit wieder gegeben ist. Zusammen mit den 6 anzuschließenden Grundstücken, bleibt weniger als ein Drittel der Oberfläche unversehrt. Die Kostenbeteiligung der Stadt für die Fahrbahnsanierung durch Erneuerung der Verschleißschicht im vorderen Bereich beläuft sich voraussichtlich
auf 5.000 €.
Insgesamt wird der städtische Haushalt beim Produkt Gemeindestraßen also mit rd. 8.000 € in
Anspruch genommen und die Verwaltung ist bereit, die erforderlichen Mittel bereit zu stellen.
Die an der Straße geplanten baulichen Maßnahmen werden als beitragsfreie Instandsetzung eingestuft, weil nur die vorgefundene Verschleißschicht ersetzt wird. Der Straßenoberbau wird folglich weder spürbar verstärkt noch anders aufgebaut. Weitergehende Maßnahmen am Oberbau,
wären dagegen schon als beitragspflichtige Verbesserung (Straßenbaubeiträge gem. § 8 KAG
NRW) zu qualifizieren.
Der Betriebsausschuss Stadtwerke wird mit der beabsichtigten Vorgehensweise nachrichtlich befasst.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe oben
3. Finanzielle Auswirkungen
Den Mehraufwand gegenüber der reinen Wiederherstellung der Aufbruchflächen trägt die Stadt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine