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Antrag (Antrag bzgl. eines zweistufigen Anmeldeverfahren zur Anmeldung der über 3 jährigen für die städtischen Kindertagesstätten in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
19.02.2014
Erstellt
27.06.13, 15:07
Aktualisiert
12.12.13, 06:20
Antrag (Antrag bzgl. eines zweistufigen Anmeldeverfahren zur Anmeldung der über 3 jährigen für die städtischen Kindertagesstätten in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. eines zweistufigen Anmeldeverfahren zur Anmeldung der über 3 jährigen für die städtischen Kindertagesstätten in Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 234/2013 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 21.05.2013 gez. Brost 05.11.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 10.07.2013 beschließend Jugendhilfeausschuss 21.11.2013 beschließend Jugendhilfeausschuss 19.02.2014 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. eines zweistufigen Anmeldeverfahren zur Anmeldung der über 3 jährigen für die städtischen Kindertagesstätten in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Es ist richtig, dass der Anmeldebogen die verschiedenen möglichen Angebotsformen enthält. Dergestalt wird er auch für die städtischen Einrichtungen zentral im Jugendamt entgegengenommen. Geschieht dies in Verbindung mit einer Beratung, werden die Eltern darauf hingewiesen, dass ihr Wunsch in ihrer Wunscheinrichtung nur zustande kommen kann, wenn eine ausreichende Zahl von Eltern das Gleiche möchten. So kann z.B. eine 25 Stunden-Gruppe nicht zustande kommen, wenn sich lediglich 5 Eltern dafür interessieren. Im Beratungsgespräch werden Eltern dann auch darauf hingewiesen, dass ihr Angebotswunsch eventuell in einer anderen Kita ermöglicht werden könnte. Es liegt dann an den Eltern, ihre Einrichtungspräferenz zu ändern. Aber auch hier steht die Einrichtung z. B. der 25 Stunden-Gruppe unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Zahl von Kindern. Mit diesen Anmeldungen ist für den städtischen Bereich der Bedarf der Eltern abgefragt. Alle Anmeldungen werden in den Kitas gegen Ende des Jahres ausgewertet und die daraus folgenden Gruppenstrukturen zusammengestellt. Anfang des Jahres werden die Ergebnisse aller Kitas, auch der freien, unter Beteiligung aller Einrichtungen in einer Planungskonferenz zusammen getragen und aufeinander abgestimmt. Das Ergebnis dieser Planungskonferenz wird dem Jugendhilfeausschuss vorgetragen, der bis zum 10.03. eines jeden Jahres entscheidet, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Einrichtungen (auch bei den freien Trägern) angeboten werden. Diese Entscheidung ist dem Landesjugendamt bis zum 15.03. eines jeden Jahres mitzuteilen. Sie ist die Grundlage für die Höhe und Anzahl der Kindpauschalen. Insofern gibt es bereits ein zweistufiges Anmeldeverfahren. Mit Blick auf den Rechtsanspruch für unter Dreijährige und ein effektives Verfahren zur Bedarfsdeckung wird zurzeit auf ministerieller Ebene ein Anmeldeverfahren entwickelt, dass allen Kommunen zur Anwendung empfohlen werden soll. Dieses Verfahren soll auch über Schnittstellen zum existenten KiBiz-Web verfügen und Aussagen zu Fristen zur Anmeldung des Rechtsanspruchs machen. Sobald der Verwaltung hierzu abschließende Informationen vorliegen, wird sie den Ausschuss damit befassen. (Erner) -2-