Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
19.02.2014
Erstellt
27.06.13, 15:07
Aktualisiert
12.12.13, 06:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 234/2013
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 21.05.2013
gez. Brost
05.11.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
10.07.2013
beschließend
Jugendhilfeausschuss
21.11.2013
beschließend
Jugendhilfeausschuss
19.02.2014
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. eines zweistufigen Anmeldeverfahren zur Anmeldung der über 3 jährigen
für die städtischen Kindertagesstätten in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Es ist richtig, dass der Anmeldebogen die verschiedenen möglichen Angebotsformen enthält.
Dergestalt wird er auch für die städtischen Einrichtungen zentral im Jugendamt
entgegengenommen. Geschieht dies in Verbindung mit einer Beratung, werden die Eltern darauf
hingewiesen, dass ihr Wunsch in ihrer Wunscheinrichtung nur zustande kommen kann, wenn eine
ausreichende Zahl von Eltern das Gleiche möchten. So kann z.B. eine 25 Stunden-Gruppe nicht
zustande kommen, wenn sich lediglich 5 Eltern dafür interessieren. Im Beratungsgespräch werden
Eltern dann auch darauf hingewiesen, dass ihr Angebotswunsch eventuell in einer anderen Kita
ermöglicht werden könnte. Es liegt dann an den Eltern, ihre Einrichtungspräferenz zu ändern.
Aber auch hier steht die Einrichtung z. B. der 25 Stunden-Gruppe unter dem Vorbehalt einer
ausreichenden Zahl von Kindern. Mit diesen Anmeldungen ist für den städtischen Bereich der
Bedarf der Eltern abgefragt.
Alle Anmeldungen werden in den Kitas gegen Ende des Jahres ausgewertet und die daraus
folgenden Gruppenstrukturen zusammengestellt.
Anfang des Jahres werden die Ergebnisse aller Kitas, auch der freien, unter Beteiligung aller
Einrichtungen in einer Planungskonferenz zusammen getragen und aufeinander abgestimmt.
Das Ergebnis dieser Planungskonferenz wird dem Jugendhilfeausschuss vorgetragen, der bis zum
10.03. eines jeden Jahres entscheidet, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den
einzelnen Einrichtungen (auch bei den freien Trägern) angeboten werden. Diese Entscheidung ist
dem Landesjugendamt bis zum 15.03. eines jeden Jahres mitzuteilen. Sie ist die Grundlage für die
Höhe und Anzahl der Kindpauschalen.
Insofern gibt es bereits ein zweistufiges Anmeldeverfahren.
Mit Blick auf den Rechtsanspruch für unter Dreijährige und ein effektives Verfahren zur
Bedarfsdeckung wird zurzeit auf ministerieller Ebene ein Anmeldeverfahren entwickelt, dass allen
Kommunen zur Anwendung empfohlen werden soll. Dieses Verfahren soll auch über Schnittstellen
zum existenten KiBiz-Web verfügen und Aussagen zu Fristen zur Anmeldung des
Rechtsanspruchs machen.
Sobald der Verwaltung hierzu abschließende Informationen vorliegen, wird sie den Ausschuss
damit befassen.
(Erner)
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