Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
153 kB
Datum
19.02.2014
Erstellt
06.02.14, 14:34
Aktualisiert
26.02.14, 14:36
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 606/2013
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 19.12.2013
gez. Brost
Amtsleiter
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
05.02.2014
Datum Freigabe -100-
Termin
19.02.2014
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Einrichtung eines Waldkindergartens in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Vorlage
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Es ist richtig, dass Kinder, die unterjährig (nach Beginn des Kindergartenjahres am 01.08) drei
Jahre alt werden und ihren Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz einlösen möchten,
oftmals keinen Platz bekommen können. Die letzte Planung hat die Zahl der Kinder auf ca. 80 bis
90 beziffert.
Während es vor einigen Jahren noch eine Ausnahme war, unmittelbar mit dem 3. Geburtstag in
den Kindergarten zu kommen, wird es heute mehr und mehr zur Selbstverständlichkeit. Die
Versorgung der ein- und zweijährigen Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege zieht
bei den Eltern der dreijährigen Kinder die Einlösung des Rechtsanspruchs nach sich. Hinzu
kommt, dass die Elternzeit berufstätiger Eltern nach drei Jahren endet.
Auch die zurückgehenden Kinderzahlen im Jahre 2016 kompensieren nicht die fehlenden
Kindergartenplätze für den hineinwachsenden Jahrgang. Während in 2014 unter Einbezug des
hineinwachsenden Jahrgangs insgesamt 140 Plätze fehlen, sind dies im Jahr 2016 immer noch
mindestens 45. Wird die im letzten Kindergartenjahr in Dirmerzheim in viel zu beengten
Räumlichkeiten eingerichtete Notgruppe nicht einbezogen, fehlen 70 Plätze.
Die Einrichtung eines zweigruppigen Waldkindergartens ist von daher eine gute und
kostengünstige Lösung dieses Problems und wird von der Verwaltung sehr begrüßt.
Der Waldkindergarten braucht aber auch feste Räumlichkeiten, die den Kindern Schutz und
Aufenthaltsmöglichkeiten bieten bei völlig unzulänglichen Witterungsverhältnissen. Darüber hinaus
fordern das Landesjugendamt einen Stromanschluss und das Gesundheitsamt einen
Wasseranschluss. Der Wasseranschluss wie die Einrichtung von Toiletten machen einen
Abwasseranschluss notwendig, obwohl dieser nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Die festen Räumlichkeiten verursachen Kosten, die einem interessierten freien Träger nicht
aufgebürdet werden können. Da Landeszuschüsse für den Bau und die Ersteinrichtung bei
Maßnahmen für über 3-Jährige nicht gewährt werden, für unter 3-Jährige aber in Aussicht stehen,
hält die Verwaltung es aus fiskalischen Gründen für angezeigt, zwei Gruppen zu planen, die
sowohl zwei- wie auch dreijährige Kinder aufnehmen können, auch wenn dadurch insgesamt nur
30 Plätze für über 3- und 10 Plätze für unter 3-Jährige geschaffen werden. Die möglichen
Zuschüsse für die unter 3-Jährigen werden einen Großteil der investiven Kosten abdecken.
Das Landesjugendamt signalisiert, dass bei sofortiger Antragstellung Zuschüsse aus noch
vorhandenen, bisher von anderen Städten nicht beanspruchten Bundesmitteln gezahlt werden
könnten. Das setzt aber die Fertigstellung und damit die Verausgabung der Mittel bis zum
31.12.2014 voraus.
Wird nicht unverzüglich ein Antrag gestellt, bleibt die Umsetzung der im Koalitionsvertrag
angesprochenen weiteren Bundesmittel für den U3-Ausbau abzuwarten.
Ein optimaler Standort für den Waldkindergarten ist das Gelände des alten Schrottplatzes am
Donatusparkplatz. Als feste Gebäude sind eine Schutzhütte mit 9 x 8,50 m und zwei Bauwagen
mit 8 x 2,50 m oder alternativ drei Bauwagen erforderlich. Diese Bauwerke sind aber dort zurzeit
baurechtlich nicht genehmigungsfähig. Eine Änderung des Flächennutzungsplans wäre dafür
erforderlich.
Die Verwaltung hat insofern noch eine andere, unverzüglich umzusetzende Variante im Spickweg
geprüft. Auf einem der dortigen städtischen Grundstücke könnten die festen Gebäude des
Waldkindergartens sofort gebaut werden.
Der Landesbetrieb Wald und Holz rät aber eindringlich davon ab, weil der dortige Wald aus
forstfachlicher und waldpädagogischer Sicht völlig ungeeignet sei. Er ist durch
Rekultivierungsbestände von Pappel- und Erlenbeständen und starkem Unterwuchs von
Brombeeren und Verjüngung gekennzeichnet. Damit einher geht ein hohes Aufkommen von
Wildschweinen und Zecken.
Das Regionalforstamt hält den Standort am Donatusparkplatz für bestens geeignet. In einem
Schreiben wird die Bereitschaft betont, alle bürokratischen Hürden bezüglich des
Landeswaldgesetzes positiv und zeitnah zu begleiten. Es sieht auch einen Gewinn für alle
Beteiligten in der Außendarstellung der Stadt Erftstadt mit einem Waldkindergarten am „Tor zur
Ville“
Als Träger für einen Waldkindergarten hat die Füngeling Router gGmbH großes Interesse
bekundet und auch einen ersten Finanzierungsplan bereits eingereicht (Anlage).
Frau Bornkessel von Füngeling Router wird in der JHA-Sitzung am 19.02.2014 über die bereits in
anderen Städten gemachten Erfahrungen berichten.
Nach einer groben Kostenabschätzung der Verwaltung entstehen der Stadt Erftstadt für die
Schaffung von 40 weiteren Kindergartenplätzen in Form eines Waldkindergartens folgende
Kosten:
Einmaliger investiver Zuschuss
(abhängig von gewährten Bundes-oder Landesmitteln)
abwassertechnische Erschließung und Versorgung mit Wasser
Jährlicher Betriebskostenzuschuss nach Abzug der Elternbeiträge
73.000 oder 83.000 €
ca. 28.000 €
101.248 €
Die Verwaltung schlägt folgende Vorgehensweise vor:
1. Der Jugendhilfeausschuss erkennt den Bedarf für einen zweigruppigen Waldkindergarten
an.
2. Der Jugendhilfeausschuss befürwortet als Standort ein städtisches Grundstück in der Nähe
des Donatusparkplatzes.
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3. Die Verwaltung leitet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen dortigen
Waldkindergarten ein.
4. Die Verwaltung beantragt in Abstimmung mit Füngeling Router weitere investive Zuschüsse
für die Schaffung von 10 Plätzen für unter 3-Jährige im Rahmen eines Waldkindergartens.
5. Werden die Zuschüsse gewährt, wird eine Vorlage für den Rat gefertigt, die die konkreten
Kostenfolgen für die Stadt Erftstadt darstellt. Erst, wenn die Planungsvoraussetzungen und
die Finanzierung gesichert sind, wird im Rat entschieden, ob ein zweigruppiger
Waldkindergarten in Trägerschaft von Füngeling Router errichtet wird.
Zwischenzeitlich hat sich ein Bürger auf der Suche nach einem geeigneten Kindergartenplatz an
die Verwaltung gewandt. Der Bürger vermisst in Erftstadt einen Waldkindergarten und befürwortet
die Schaffung eines solchen. Seinem Schreiben hat er zur Bekräftigung dieses Anliegens eine
Unterschriftenliste anderer interessierter Bürger beigelegt.
Der Vorgang ist dieser Vorlage beigefügt.
(Erner)
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