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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines Waldkindergartens in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
153 kB
Datum
19.02.2014
Erstellt
06.02.14, 14:34
Aktualisiert
26.02.14, 14:36
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 606/2013 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 19.12.2013 gez. Brost Amtsleiter gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: 05.02.2014 Datum Freigabe -100- Termin 19.02.2014 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Einrichtung eines Waldkindergartens in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Siehe Vorlage Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Es ist richtig, dass Kinder, die unterjährig (nach Beginn des Kindergartenjahres am 01.08) drei Jahre alt werden und ihren Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz einlösen möchten, oftmals keinen Platz bekommen können. Die letzte Planung hat die Zahl der Kinder auf ca. 80 bis 90 beziffert. Während es vor einigen Jahren noch eine Ausnahme war, unmittelbar mit dem 3. Geburtstag in den Kindergarten zu kommen, wird es heute mehr und mehr zur Selbstverständlichkeit. Die Versorgung der ein- und zweijährigen Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege zieht bei den Eltern der dreijährigen Kinder die Einlösung des Rechtsanspruchs nach sich. Hinzu kommt, dass die Elternzeit berufstätiger Eltern nach drei Jahren endet. Auch die zurückgehenden Kinderzahlen im Jahre 2016 kompensieren nicht die fehlenden Kindergartenplätze für den hineinwachsenden Jahrgang. Während in 2014 unter Einbezug des hineinwachsenden Jahrgangs insgesamt 140 Plätze fehlen, sind dies im Jahr 2016 immer noch mindestens 45. Wird die im letzten Kindergartenjahr in Dirmerzheim in viel zu beengten Räumlichkeiten eingerichtete Notgruppe nicht einbezogen, fehlen 70 Plätze. Die Einrichtung eines zweigruppigen Waldkindergartens ist von daher eine gute und kostengünstige Lösung dieses Problems und wird von der Verwaltung sehr begrüßt. Der Waldkindergarten braucht aber auch feste Räumlichkeiten, die den Kindern Schutz und Aufenthaltsmöglichkeiten bieten bei völlig unzulänglichen Witterungsverhältnissen. Darüber hinaus fordern das Landesjugendamt einen Stromanschluss und das Gesundheitsamt einen Wasseranschluss. Der Wasseranschluss wie die Einrichtung von Toiletten machen einen Abwasseranschluss notwendig, obwohl dieser nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die festen Räumlichkeiten verursachen Kosten, die einem interessierten freien Träger nicht aufgebürdet werden können. Da Landeszuschüsse für den Bau und die Ersteinrichtung bei Maßnahmen für über 3-Jährige nicht gewährt werden, für unter 3-Jährige aber in Aussicht stehen, hält die Verwaltung es aus fiskalischen Gründen für angezeigt, zwei Gruppen zu planen, die sowohl zwei- wie auch dreijährige Kinder aufnehmen können, auch wenn dadurch insgesamt nur 30 Plätze für über 3- und 10 Plätze für unter 3-Jährige geschaffen werden. Die möglichen Zuschüsse für die unter 3-Jährigen werden einen Großteil der investiven Kosten abdecken. Das Landesjugendamt signalisiert, dass bei sofortiger Antragstellung Zuschüsse aus noch vorhandenen, bisher von anderen Städten nicht beanspruchten Bundesmitteln gezahlt werden könnten. Das setzt aber die Fertigstellung und damit die Verausgabung der Mittel bis zum 31.12.2014 voraus. Wird nicht unverzüglich ein Antrag gestellt, bleibt die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angesprochenen weiteren Bundesmittel für den U3-Ausbau abzuwarten. Ein optimaler Standort für den Waldkindergarten ist das Gelände des alten Schrottplatzes am Donatusparkplatz. Als feste Gebäude sind eine Schutzhütte mit 9 x 8,50 m und zwei Bauwagen mit 8 x 2,50 m oder alternativ drei Bauwagen erforderlich. Diese Bauwerke sind aber dort zurzeit baurechtlich nicht genehmigungsfähig. Eine Änderung des Flächennutzungsplans wäre dafür erforderlich. Die Verwaltung hat insofern noch eine andere, unverzüglich umzusetzende Variante im Spickweg geprüft. Auf einem der dortigen städtischen Grundstücke könnten die festen Gebäude des Waldkindergartens sofort gebaut werden. Der Landesbetrieb Wald und Holz rät aber eindringlich davon ab, weil der dortige Wald aus forstfachlicher und waldpädagogischer Sicht völlig ungeeignet sei. Er ist durch Rekultivierungsbestände von Pappel- und Erlenbeständen und starkem Unterwuchs von Brombeeren und Verjüngung gekennzeichnet. Damit einher geht ein hohes Aufkommen von Wildschweinen und Zecken. Das Regionalforstamt hält den Standort am Donatusparkplatz für bestens geeignet. In einem Schreiben wird die Bereitschaft betont, alle bürokratischen Hürden bezüglich des Landeswaldgesetzes positiv und zeitnah zu begleiten. Es sieht auch einen Gewinn für alle Beteiligten in der Außendarstellung der Stadt Erftstadt mit einem Waldkindergarten am „Tor zur Ville“ Als Träger für einen Waldkindergarten hat die Füngeling Router gGmbH großes Interesse bekundet und auch einen ersten Finanzierungsplan bereits eingereicht (Anlage). Frau Bornkessel von Füngeling Router wird in der JHA-Sitzung am 19.02.2014 über die bereits in anderen Städten gemachten Erfahrungen berichten. Nach einer groben Kostenabschätzung der Verwaltung entstehen der Stadt Erftstadt für die Schaffung von 40 weiteren Kindergartenplätzen in Form eines Waldkindergartens folgende Kosten: Einmaliger investiver Zuschuss (abhängig von gewährten Bundes-oder Landesmitteln) abwassertechnische Erschließung und Versorgung mit Wasser Jährlicher Betriebskostenzuschuss nach Abzug der Elternbeiträge 73.000 oder 83.000 € ca. 28.000 € 101.248 € Die Verwaltung schlägt folgende Vorgehensweise vor: 1. Der Jugendhilfeausschuss erkennt den Bedarf für einen zweigruppigen Waldkindergarten an. 2. Der Jugendhilfeausschuss befürwortet als Standort ein städtisches Grundstück in der Nähe des Donatusparkplatzes. -2- 3. Die Verwaltung leitet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen dortigen Waldkindergarten ein. 4. Die Verwaltung beantragt in Abstimmung mit Füngeling Router weitere investive Zuschüsse für die Schaffung von 10 Plätzen für unter 3-Jährige im Rahmen eines Waldkindergartens. 5. Werden die Zuschüsse gewährt, wird eine Vorlage für den Rat gefertigt, die die konkreten Kostenfolgen für die Stadt Erftstadt darstellt. Erst, wenn die Planungsvoraussetzungen und die Finanzierung gesichert sind, wird im Rat entschieden, ob ein zweigruppiger Waldkindergarten in Trägerschaft von Füngeling Router errichtet wird. Zwischenzeitlich hat sich ein Bürger auf der Suche nach einem geeigneten Kindergartenplatz an die Verwaltung gewandt. Der Bürger vermisst in Erftstadt einen Waldkindergarten und befürwortet die Schaffung eines solchen. Seinem Schreiben hat er zur Bekräftigung dieses Anliegens eine Unterschriftenliste anderer interessierter Bürger beigelegt. Der Vorgang ist dieser Vorlage beigefügt. (Erner) -3-