Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP71065/2007
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
28.11.2007
Betreff:
Friedhof Martin-Flücken-Straße in Kirchherten
- Antrag des Ortsvorstehers, Herrn Dieter Koehl vom 06.07.2006
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und beschließt Handlungsoption __.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Antrag vom 06.07.2006 beantragte der Ortsvorsteher von Kirchherten, Herr Dieter
Koehl, den Friedhof Martin-Flücken-Straße in Kirchherten aufzugeben. Der Antrag ist
dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Im Ergebnis geführter Gespräche zwischen der Verwaltung und den Antragstellern sollte
der Antrag - aufgrund erst kürzlich erfolgter Beibestattungen auf dem Friedhof MartinFlücken-Straße - zunächst nicht weiter verfolgt werden; aufgrund der aktuellen
Diskussionen um die Gebührenerhöhungen im Bereich Friedhofswesen - diesbezüglich
wird auf die Vorlage Friedhofsgebühren vollinhaltlich verwiesen - bat Herr Koehl
zwischenzeitlich die Verwaltung, den Antrag wieder aufzugreifen.
Der Stadtteil Kirchherten verfügt über zwei Friedhöfe die seitens der Stadt Bedburg
unterhalten werden; darüber hinaus besteht noch ein kleinerer Friedhof, der seitens der
evang. Kirchengemeinde betrieben wird. Wie den Daten in der Vorlage `Gebührensatzung
Friedhofswesen´ zu entnehmen, sind auf dem sogenannten kath. Friedhof in Kirchherten
rein rechnerisch ausreichende Kapazitäten für künftige Bestattungen vorhanden.
Berücksichtigt werden muss jedoch, dass die vorhandenen freien Plätze aufgrund einer
seinerzeit - seitens der kath. Kirche - vorgenommenen `unökonomischen´
Parzellenaufteilung kaum nutzbar sind. So sind die freien Flächen für den Friedhofsbagger
nicht erreichbar; es ist daher aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich, nach Auslauf
der Grabnutzungsrechte eine Überplanung der entsprechenden Parzellen vorzunehmen.
Eine gänzliche Umbettung der auf dem Friedhof Martin-Flücken-Straße beigesetzten
Personen ist ungeachtet dessen, dass dort erst kürzlich beibestattet wurde, schon alleine
aufgrund nicht vorhandener freier bzw. nutzbarer Parzellen auf dem kath. Friedhof nicht
möglich.
Im Ergebnis muss daher konstatiert werden, dass nicht zuletzt aufgrund der langen
Nutzungsdauern - 25 Jahre - kurzfristig eine `Überplanung´ der derzeit nicht nutzbaren
Friedhofsparzellen und insofern eine Zusammenlegung der beiden Friedhöfe ohne eine
Friedhofserweiterung nicht möglich ist. Diese könnte durch Übernahme des der kath.
Friedhofsfläche unmittelbar angrenzenden evang. Friedhofs vorgenommen werden.
Ungeachtet dessen, dass diesbezüglich Gespräche/ Vertragsverhandlungen mit der
evang. Kirchengemeinde aufgenommen werden müssten, würde dies mittelfristig nicht zu
Einsparungen, zumindest nicht zu erheblichen Einsparungen, führen. So blieben
Unterhaltungskosten für den Friedhof Martin-Flücken-Straße, da aufgrund erst kürzlich
erfolgter Beisetzungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Gänze umgebettet werden kann,
weiterhin bestehen. Verkannt werden darf hierbei ebenfalls nicht, dass auch im Falle einer
Übernahme der evang. Friedhofsfläche Unterhaltungskosten für diesen Bereich anfielen.
Auch muss berücksichtigt werden, dass in diesem Fall auf dem Friedhof Martin-FlückenStraße keine Beisetzungen mehr durchgeführt werden dürfen/ sollten; dies könnte jedoch
zu Problemen führen, da seitens der Angehörigen der dort erst kürzlich beigesetzten
Personen Doppelwahlgräber erworben wurden.
Es ist daher zu entscheiden, wie weiter verfahren werden sollten; diesbezüglich ergeben
sich folgende Handlungsoptionen:
Beschlussvorlage WP7-1065/2007
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
a) Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der evang. Kirchengemeinde, mit dem
Ziel der `Übernahme´ der evang. Friedhofsfläche zu führen. Bis zum Abschluss der
Verhandlungen werden bis auf weiteres keine Bestattungen mehr auf dem Friedhof
Martin-Flücken-Straße durchgeführt. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, eine
rechtliche Prüfung einer möglichen Umbettung der auf dem Friedhof Martin-FlückenStraße beigesetzten Personen vorzunehmen.
b) Der o. a. Antrag wird aufgrund der aufgezeigten Problemstellungen zurückgewiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 19.11.2007
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-1065/2007
Seite 3