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Beschlussvorlage (Friedhof Martin-Flücken-Straße in Kirchherten - Antrag des Ortsvorstehers, Herrn Dieter Koehl vom 06.07.2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
28.11.2007
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Friedhof Martin-Flücken-Straße in Kirchherten
- Antrag des Ortsvorstehers, Herrn Dieter Koehl vom 06.07.2006) Beschlussvorlage (Friedhof Martin-Flücken-Straße in Kirchherten
- Antrag des Ortsvorstehers, Herrn Dieter Koehl vom 06.07.2006) Beschlussvorlage (Friedhof Martin-Flücken-Straße in Kirchherten
- Antrag des Ortsvorstehers, Herrn Dieter Koehl vom 06.07.2006)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP71065/2007 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 28.11.2007 Betreff: Friedhof Martin-Flücken-Straße in Kirchherten - Antrag des Ortsvorstehers, Herrn Dieter Koehl vom 06.07.2006 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt Handlungsoption __. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Antrag vom 06.07.2006 beantragte der Ortsvorsteher von Kirchherten, Herr Dieter Koehl, den Friedhof Martin-Flücken-Straße in Kirchherten aufzugeben. Der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Im Ergebnis geführter Gespräche zwischen der Verwaltung und den Antragstellern sollte der Antrag - aufgrund erst kürzlich erfolgter Beibestattungen auf dem Friedhof MartinFlücken-Straße - zunächst nicht weiter verfolgt werden; aufgrund der aktuellen Diskussionen um die Gebührenerhöhungen im Bereich Friedhofswesen - diesbezüglich wird auf die Vorlage Friedhofsgebühren vollinhaltlich verwiesen - bat Herr Koehl zwischenzeitlich die Verwaltung, den Antrag wieder aufzugreifen. Der Stadtteil Kirchherten verfügt über zwei Friedhöfe die seitens der Stadt Bedburg unterhalten werden; darüber hinaus besteht noch ein kleinerer Friedhof, der seitens der evang. Kirchengemeinde betrieben wird. Wie den Daten in der Vorlage `Gebührensatzung Friedhofswesen´ zu entnehmen, sind auf dem sogenannten kath. Friedhof in Kirchherten rein rechnerisch ausreichende Kapazitäten für künftige Bestattungen vorhanden. Berücksichtigt werden muss jedoch, dass die vorhandenen freien Plätze aufgrund einer seinerzeit - seitens der kath. Kirche - vorgenommenen `unökonomischen´ Parzellenaufteilung kaum nutzbar sind. So sind die freien Flächen für den Friedhofsbagger nicht erreichbar; es ist daher aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich, nach Auslauf der Grabnutzungsrechte eine Überplanung der entsprechenden Parzellen vorzunehmen. Eine gänzliche Umbettung der auf dem Friedhof Martin-Flücken-Straße beigesetzten Personen ist ungeachtet dessen, dass dort erst kürzlich beibestattet wurde, schon alleine aufgrund nicht vorhandener freier bzw. nutzbarer Parzellen auf dem kath. Friedhof nicht möglich. Im Ergebnis muss daher konstatiert werden, dass nicht zuletzt aufgrund der langen Nutzungsdauern - 25 Jahre - kurzfristig eine `Überplanung´ der derzeit nicht nutzbaren Friedhofsparzellen und insofern eine Zusammenlegung der beiden Friedhöfe ohne eine Friedhofserweiterung nicht möglich ist. Diese könnte durch Übernahme des der kath. Friedhofsfläche unmittelbar angrenzenden evang. Friedhofs vorgenommen werden. Ungeachtet dessen, dass diesbezüglich Gespräche/ Vertragsverhandlungen mit der evang. Kirchengemeinde aufgenommen werden müssten, würde dies mittelfristig nicht zu Einsparungen, zumindest nicht zu erheblichen Einsparungen, führen. So blieben Unterhaltungskosten für den Friedhof Martin-Flücken-Straße, da aufgrund erst kürzlich erfolgter Beisetzungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Gänze umgebettet werden kann, weiterhin bestehen. Verkannt werden darf hierbei ebenfalls nicht, dass auch im Falle einer Übernahme der evang. Friedhofsfläche Unterhaltungskosten für diesen Bereich anfielen. Auch muss berücksichtigt werden, dass in diesem Fall auf dem Friedhof Martin-FlückenStraße keine Beisetzungen mehr durchgeführt werden dürfen/ sollten; dies könnte jedoch zu Problemen führen, da seitens der Angehörigen der dort erst kürzlich beigesetzten Personen Doppelwahlgräber erworben wurden. Es ist daher zu entscheiden, wie weiter verfahren werden sollten; diesbezüglich ergeben sich folgende Handlungsoptionen: Beschlussvorlage WP7-1065/2007 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage a) Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der evang. Kirchengemeinde, mit dem Ziel der `Übernahme´ der evang. Friedhofsfläche zu führen. Bis zum Abschluss der Verhandlungen werden bis auf weiteres keine Bestattungen mehr auf dem Friedhof Martin-Flücken-Straße durchgeführt. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, eine rechtliche Prüfung einer möglichen Umbettung der auf dem Friedhof Martin-FlückenStraße beigesetzten Personen vorzunehmen. b) Der o. a. Antrag wird aufgrund der aufgezeigten Problemstellungen zurückgewiesen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 19.11.2007 ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-1065/2007 Seite 3